Kennzeichnungsvorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
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Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU über ein gemeinsames Abkommen verhandelt. Streitpunkte sind unter anderem Umweltschutz und Menschenrechte.
Das marokkanische Finanzgesetz für das Jahr 2024 sieht Änderungen der Einfuhrabgaben für viele Waren vor. Darüber hinaus werden Zollverfahren vereinfacht.
Die Maßnahmen gelten für das Jahr 2024. Sie sollen die Investitionen in verschiedenen Wirtschaftssektoren anregen und das Wirtschaftswachstum ankurbeln.
Für die Einfuhr von Waren im Reisegepäck oder den Versand von Waren per Post gelten besondere Einfuhrregeln.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.