GCC-Patentamt nimmt Arbeit wieder auf
Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.
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Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.
Mit Ausnahme Kuwaits sind mittlerweile in allen Ländern des Golfkooperationsrats eigene Datenschutzgesetze in Kraft. Nur in Saudi-Arabien steht die endgültige Umsetzung noch aus.
Seit dem 6. Januar 2021 hat das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) keine Patenanmeldungen mehr entgegengenommen. Nun ist bekannt, wie es weitergehen soll.
Das deutsche Lieferkettengesetz tritt zwar erst Anfang 2023 in Kraft, schon jetzt sollten Unternehmen im Geschäft mit den arabischen Golfstaaten aber Vorkehrungen treffen.
Endgültige Maßnahme gilt für fünf Jahre.
Produkte aus Freizonen des Golfkooperationsrates sind nicht mehr vom Zoll befreit.
Saudi-Arabien ist Mitglied des Golfkooperationsrates (GCC) und der Arabischen Freihandelszone. Zwei Freihandelsabkommen des GCC sind in Kraft, weitere Abschlüsse sollen folgen.