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Reform des GCC-Patentsystems
Seit dem 6. Januar 2021 hat das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) keine Patentanmeldungen mehr entgegengenommen. Nun ist bekannt, wie es weitergehen soll.
26.11.2021
Anfang des Jahres 2021 wurde das Anmeldeverfahren für gemeinsame GCC-Patente vorübergehend gestoppt. Das lag vor allem an Problemen bei der einheitlichen Durchsetzbarkeit im GCC sowie daran, dass ein funktionierendes GCC-Gerichtssystem bisher fehlte.
Nun wurde eine Reihe von Änderungen des GCC-Patentgesetzes veröffentlicht. Aus diesen Änderungen geht hervor, dass das GCC-Patentamt wieder neue Anmeldungen annehmen wird, allerdings wird es nach dem neuen Modell eine deutlich eingeschränktere Rolle spielen. Die neuen Anmeldungen werden unter den folgenden Bedingungen angenommen:
- Antrag eines GCC-Mitgliedstaates
- ausdrückliche Zustimmung des antragstellenden Mitgliedstaates
- Gültigkeit des erteilten Patentes nur noch in dem antragstellenden Mitgliedstaat
Dies unterscheidet sich deutlich von dem früheren Modell. Das GCC-Patentamt mit Sitz in Riad, Saudi-Arabien, nahm seit 1998 Patentanmeldungen für das gesamte Gebiet des GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) entgegen. Eine einzige regionale Anmeldung brachte bisher den Vorteil des Patentrechtsschutzes in allen GCC-Ländern.
- GTAI-Fact-Sheet: Wirtschaftsrecht der Golfstaaten (15. November 2021)
- GTAI-Webinar: Rechtsvereinheitlichung im Golfkooperationsrat (Aufzeichnung vom 16. Juni 2021)
- GCC-Patentgesetz