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Reform des GCC-Patentsystems

Seit dem 6. Januar 2021 hat das gemeinsame Patentamt des Golfkooperationsrates (GCC) keine Patentanmeldungen mehr entgegengenommen. Nun ist bekannt, wie es weitergehen soll.

Von Jakob Kemmer | Bonn

Anfang des Jahres 2021 wurde das Anmeldeverfahren für gemeinsame GCC-Patente vorübergehend gestoppt. Das lag vor allem an Problemen bei der einheitlichen Durchsetzbarkeit im GCC sowie daran, dass ein funktionierendes GCC-Gerichtssystem bisher fehlte.

Nun wurde eine Reihe von Änderungen des GCC-Patentgesetzes veröffentlicht. Aus diesen Änderungen geht hervor, dass das GCC-Patentamt wieder neue Anmeldungen annehmen wird, allerdings wird es nach dem neuen Modell eine deutlich eingeschränktere Rolle spielen. Die neuen Anmeldungen werden unter den folgenden Bedingungen angenommen:

  • Antrag eines GCC-Mitgliedstaates 
  • ausdrückliche Zustimmung des antragstellenden Mitgliedstaates
  • Gültigkeit des erteilten Patentes nur noch in dem antragstellenden Mitgliedstaat

Dies unterscheidet sich deutlich von dem früheren Modell. Das GCC-Patentamt mit Sitz in Riad, Saudi-Arabien, nahm seit 1998 Patentanmeldungen für das gesamte Gebiet des GCC (Bahrain, Katar, Kuwait, Oman, Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate) entgegen. Eine einzige regionale Anmeldung brachte bisher den Vorteil des Patentrechtsschutzes in allen GCC-Ländern.

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