EAWU vereinfacht Kennzeichnungsregeln
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) hat die Regeln zur Kennzeichnung von Waren mit dem eurasischen Konformitätszeichen bis September 2023 vereinfacht.
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Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) hat die Regeln zur Kennzeichnung von Waren mit dem eurasischen Konformitätszeichen bis September 2023 vereinfacht.
Der erhöhte Schwellenwert für die zollfreie Einfuhr von Waren zum persönlichen Gebrauch in die Eurasische Wirtschaftsunion wurde bis zum 1. April 2023 verlängert.
In Europa hat die Eurasische Wirtschaftsunion ihre Sympathien mit Beginn des Ukrainekriegs verspielt. Anderswo sucht das Bündnis aber neue Partner und kündigt große Vorhaben an.
Im Kaukasus und in Zentralasien wachsen die Volkswirtschaften trotz der globalen Krisen. Große Investitionsprojekte machen die Länder zunehmend interessant für deutsche Firmen.
Sanktionen gegenüber Russland und Belarus bergen die Gefahr von Umgehungsgeschäften beim Handel mit Armenien, Kasachstan und Kirgisistan. Bei der Vertragsgestaltung ist Vorsicht geboten.
Die zentralasiatischen Republiken sind wirtschaftlich eng mit Russland verzahnt. Damit treffen die Sanktion auch eine in letzter Zeit zunehmend instabile Region.
Die Eurasische Wirtschaftsunion (Armenien, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan und Russland) plant einige Änderungen zur Verbesserung der Zollregulierung.
Gestörte Lieferketten offenbaren den Nutzen von alternativen Transportkorridoren. Davon kann die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) profitieren.
Neue Vorschriften sollen den Binnenmarkt für Veterinärpharmaka ankurbeln. Lieferanten bekommen Zeit zur Umstellung und können danach von Verbundeffekten profitieren.
Durch Freihandelsabkommen mit weiteren Ländern plant die EAWU eine Erweiterung ihres Handelsraums.