Zoll und Einfuhr kompakt - Katar
Zoll und Einfuhr kompakt - Katar gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Katar gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Ministerkonferenz endet ohne Einigung bei wichtigen Fragen zur Landwirtschaft und Fischerei.
Zoll und Einfuhr kompakt - Saudi-Arabien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Für den Vertreib von Waren in Saudi-Arabien sind bestimmte Vorschriften zur Kennzeichnung von Waren und der Verpackung zu beachten.
Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.
Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.
Einfuhrlizenzen sind Voraussetzung für die Einfuhr vieler Waren. Neben automatischen und nicht automatischen Lizenzen gibt es in Brasilien neulich eine besondere Lizenzmodalität.
Einfuhrwaren müssen mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Darüber hinaus sieht das Verbraucherschutzgesetz weitere Kennzeichnungsvorschriften vor.
Das Prüfverfahren wurde modernisiert. Es müssen keine technischen Gutachten für gebrauchte Maschinen mehr vorgelegt werden.