EU-Sanktionen gegenüber Russland
Infolge der anhaltenden Aggression Russlands gegenüber der Ukraine hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
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Infolge der anhaltenden Aggression Russlands gegenüber der Ukraine hat die EU bereits mehrere Sanktionspakete beschlossen. Hier finden Sie die wichtigsten Punkte im Überblick.
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Die neuen Sanktionen erweitern geltende Regelungen im Bereich der Dual-Use-Güter.
Teilweise stehen alte Sanktionen allein für sich, andere werden verschärft oder laufend ergänzt.
Das Ministerkabinett der Ukraine beschloss am 27. September 2022 eine Resolution, die den Export von Waren aus der Ukraine nach Russland vollständig verbietet.
Aus Sicht der EU-Kommission müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Mitgliedstaaten und Wirtschaftsteilnehmer besser zu informieren.
Die EU einigt sich auf neue Sanktionen in den Bereichen Energie, Finanzen und Kreditbewertungsdiensten. Daneben gibt es auch neue Handelsbeschränkungen.
Am 9. März 2022 einigten sich die EU-Mitglieder über weitere Sanktionen. Insgesamt gelten die restriktiven Maßnahmen nun für insgesamt 862 Einzelpersonen und 53 Organisationen.
Die EU beschließt individuelle Sanktionen, Wirtschaftssanktionen und Beschränkungen im Bereich der Kapital- und Finanzmärkte und Dienstleistungen.