EFTA - Freihandelsabkommen mit Georgien tritt in Kraft
Bonn (GTAI) – Das multilaterale Freihandelsabkommen zwischen Georgien und den EFTA-Staaten Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island umfasst alle Warengruppen und gilt damit sowohl für landwirtschaftliche als auch für industriell-gewerbliche Waren.
Das Abkommen tritt in zwei Schritten in Kraft:
Ab 1. Mai 2018 für Liechtenstein und die Schweiz,
Es gilt bereits seit 1. September 2017 für Georgien, Island und Norwegen.
Ursprungsregeln
Ursprungs- und Listenregeln: Anwendbar sind die Ursprungs-...