Handelsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Das Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist ausgehandelt. GTAI erklärt die relevantesten Regelungen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Handels- und Partnerschaftsabkommen zwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich ist ausgehandelt. GTAI erklärt die relevantesten Regelungen.
Am 24. April 2021 sind in Mexiko neue Bestimmungen zum Outsourcing und der Gewinnbeteiligung von Arbeitnehmern in Kraft getreten.
Der aktualisierte Länderbericht Recht kompakt Polen bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Das System der europäisch-britischen Anerkennung von Berufsqualifikationen befindet sich im Umbruch. Das Freihandelsabkommen EU-VK gibt lediglich einen Rahmen vor.
Das Trade and Cooperation Agreement vom 24. Dezember 2020 enthält wichtige Regelungen zum Thema Entsendung und Sozialversicherung. Vieles bleibt zunächst so, wie es ist.
Das Freihandelsabkommen EU-VK widmet sich auch Dienstleistungen und Investitionen. Es finden sich Ausführungen zu Inländerbehandlung, Meistbegünstigung sowie Vorbehaltsregelungen.
Das neue Abkommen über Handel und Zusammenarbeit schafft kaum Erleichterung: Die Erbringung von Dienstleistungen im Vereinigten Königreich wird komplizierter, oft sogar unmöglich.
Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit macht visumsfreie Geschäftsreisen weiterhin möglich - allerdings nur für bestimmte Aktivitäten
Zum 30. Juli 2020 werden insbesondere die Registrierungspflicht für Entsendungen sowie der Schutz von entsandten Arbeitnehmern ausgeweitet.