Japan: Gewerblicher Rechtsschutz
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
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Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Im Bereich des E-Commerce bestehen nur wenige Regelungen, sodass überwiegend generelle zivilrechtliche Vorschriften Anwendung finden.
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Rechtsgrundlage des japanischen Kaufrechts sind die Regelungen des Zivilgesetzbuches.
Steuern werden in Japan sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und kommunaler Ebene erhoben.
Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.
Für Ausländer bestehen grundsätzlich keine Beschränkungen zum Erwerb von Grundeigentum oder Immobilien.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.
Für weitere Informationen können Sie die nachstehend aufgeführten ausgewählten Kontaktadressen nutzen.
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Handelsgesetzbuches, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.