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Schweden: UN-Kaufrecht
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf ist für Schweden am 1. Januar 1989 und für Deutschland am 1. Januar 1991 in Kraft getreten.
11.06.2024
Von Nadine Bauer, Dr. Achim Kampf | Bonn
Dies bedeutet, dass für einen Verkauf mit Vertragsschluss in Deutschland und anschließender Lieferung von Deutschland nach Schweden die Regeln des UN-Kaufrechts (Convention on Contracts for the International Sale of Goods - CISG) Anwendung finden, es sei denn, die Anwendbarkeit ist vertraglich wirksam ausgeschlossen worden.
Die Frage, ob es sinnvoll ist, das UN-Kaufrecht auszuschließen beurteilt sich immer nach dem jeweiligen Einzelfall und ist nicht pauschal zu beantworten.
Hinweis: Vertiefende Informationen zum UN-Kaufrecht bietet eine von der GTAI unter Mitarbeit von RA Prof. Piltz erstellte Publikation mit dem Titel UN-Kaufrecht in Deutschland aus dem Jahr 2017.