Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Bei Abschluss eines Dienstleistungsvertrages, der eine grenzüberschreitende Dienstleistung zum Gegenstand hat, muss folgende Frage besondere Berücksichtigung finden: nach welcher nationalen Rechtsordnung richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien? Bei einem Vertrag über eine grenzüberschreitende Dienstleistung zwischen einem deutschen Dienstleistungsempfänger und einem österreichischen Dienstleister ist im Streitfall zu ermitteln, ob österreichisches oder deutsches Recht anwendbar ist.
Erbringt der österreichische Vertragspartner Dienstleistungen an einen deutschen Empfänger, und gibt es keine ausdrückliche abweichende Rechtswahl, wird in vielen Fällen österreichisches Recht gelten (das Recht des Erbringers der vertragstypischen Leistung, Artikel 4 der ROM-I-Verordnung). Verträge können hiernach grundsätzlich formfrei geschlossen werden, solange die Parteien nicht vertraglich eine bestimmte Form vereinbaren oder eine solche gesetzlich vorgeschrieben ist (§§ 883 bis 886 des...
Allgemeine Regelungen zum Gewährleistungsrecht für Sachmängel bei Schuldverträgen enthalten die §§ 922 ff. des österreichischen Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (nachstehend: ABGB), auf die auch für Werkverträge § 1167 ABGB ausdrücklich verweist. Daher ist nachstehend auch nicht vom österreichischen Verkäufer oder Werkunternehmer die Rede, sondern vom Schuldner allgemein. Gewähr muss grundsätzlich dafür geleistet werden, dass die überlassene Sache dem Vertrag entspricht, also unter anderem die...
Der Weg für Europas größte Manganförderung ist frei: Tschechien hat die Umweltverträglichkeitsprüfung für ein Vorhaben bei Pardubice positiv abgeschlossen.
Die globalen Veränderungen im Blick, entwickelt GTAI sich und ihr Angebot stetig weiter.
Kanada hat Änderungen im Programm für temporäre ausländische Arbeitnehmende angekündigt, um die Integrität des kanadischen Einwanderungssystems zu stärken.