Indonesien: UN-Kaufrecht
Indonesien ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) bisher nicht beigetreten.
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Indonesien ist dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) bisher nicht beigetreten.
Seit 2000 besteht in Indonesien ein Verbraucherschutzgesetz.
Der Vertrieb in Indonesien muss in Zusammenarbeit mit einem lokalen Vertriebspartner geschehen.
Im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes gab es in den Jahren 2014 bis 2016 umfangreiche Reformen. Eine Überarbeitung des Designgesetzes ist ebenfalls geplant.
Um in Indonesien arbeiten zu können, benötigen Deutsche ein „Sponsor"-Unternehmen, zudem insbesondere in vielen Fällen eine Arbeitsgenehmigung.
Rechtsgrundlage der Sicherungsmittel ist das Zivilgesetzbuch und damit altes niederländisches Recht.
Ausländische Direktinvestitionen dürfen ausschließlich in Form einer PMA-Gesellschaft, einer Limited Liability Company (PT-Gesellschaft) mit Auslandskapital, erfolgen.
Das indonesische Recht ist von mehreren Rechtsquellen beeinflusst.
Die GTAI-Reihe "Branche kompakt" bietet aktuelle Markttrends, Branchenstruktur und Rahmenbedingungen zur Energiewirtschaft in Indonesien.
Die GTAI-Reihe "Wirtschaftsstandort" informiert deutsche Unternehmen über den Standort Kolumbien.