Konsultation zum CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)
Die Konsultation betrifft die Anrechnung von im Drittland gezahlten CO2-Preisen. Unternehmen und Verbände können bis zum 10. Juni 2026 Feedback einreichen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Konsultation betrifft die Anrechnung von im Drittland gezahlten CO2-Preisen. Unternehmen und Verbände können bis zum 10. Juni 2026 Feedback einreichen.
Nach der Einigung auf ein Handelsabkommen mit Indien hat die EU vorläufige Vertragstexte veröffentlicht. Zollabbaupläne und produktspezifische Ursprungsregeln stehen noch aus.
Germany Trade & Invest (Stand: 08.04.2026)
Die Höhe der Gerichtskosten wird zunächst vorgegeben durch das polnische Gerichtskostengesetz (Ustawa z dnia 28 lipca 2005 r. o kosztach sądowych w sprawach cywilnych).
Ergänzend wurden hierzu eine Verordnung des Justizministers (Rozporządzenie Ministra Sprawiedliwości z dnia 21 marca 2016 r. w sprawie sposobu uiszczania opłat sądowych w sprawach cywilnych) erlassen, wie die Gerichtskosten bezahlt werden können. Entscheidend für die Höhe der Gerichtskosten...
Germany Trade & Invest (Stand: 08.04.2026)
Eine besondere Variante des einstweiligen Rechtsschutzes stellt im polnischen Recht das sogenannte Sicherungsverfahren (postępowanie zabezpieczające), geregelt in den Artikel 730-757 des polnischen Zivilprozessgesetzes (Kodeks postępowania cywilnego), dar. Das Sicherungsverfahren ist in allen zivilrechtlichen Verfahren wie auch im Schiedsverfahren anwendbar.
Charakteristisch für das Sicherungsverfahren ist, dass durch eine einstweilige Anordnung der...
Germany Trade & Invest (Stand: 08.04.2026)
Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen deutschen Dienstleistungsempfängern und polnischen Dienstleistern kann das Europäische Verfahren für geringfügige Forderungen (bis zu 5.000 Euro) als Alternative zum normalen Gerichtsprozess gewählt werden. Es steht Dienstleistern bei ausbleibenden Kundenzahlungen ebenso offen wie zum Beispiel Dienstleistungsempfängern bei Mängeln in der Ausführung.
Das durch die europäische Verordnung (EG) Nr. 861/2007 zum...
Zuständige Stelle für die allgemeine gesetzliche Pflichtversicherung ist die Polnische Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych - ZUS), die dem Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik untersteht. Rechtliche Grundlage der Pflichtversicherung ist vor allem das polnische Gesetz über das Sozialversicherungssystem (Ustawa z dnia 13 października 1998 r. o systemie ubezpieczeń społecznych).
Das polnische Sozialversicherungssystem umfasst dabei die:
Altersrentenversicherung (ubezpieczenie...