Zölle, Zollbefreiungen und Antidumpingzölle
Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.
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Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Außenzolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.
Unternehmen, die sich in der Freizone von Manaus niederlassen, können Waren grundsätzlich zollbegünstigt einführen.
Im Rahmen der Veredelung werden Waren im brasilianischen Zollgebiet verarbeitet und anschließend wieder ausgeführt.
Brasilianische Importeure und Exporteure können das Verfahren zur Lagerung von Waren mit bestimmten Steuervorteilen nutzen.
Im Versandverfahren können Waren zwischen einer Abgangs- und einer Bestimmungszollstelle im Zollgebiet unter zollamtlicher Überwachung transportiert werden.
Wareneinfuhren nach Brasilien können grundsätzlich nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.
Eine Maßnahme zur Beschleunigung der Zollabwicklung ist die einheitliche Warenanmeldung DUIMP zur Abfertigung von Einfuhrwaren.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU nach einem umfassenden Abkommen strebt.
Einfuhrwaren müssen mit dem Ursprungsland gekennzeichnet sein. Das Verbraucherschutzgesetz sieht weitere Kennzeichnungsvorschriften vor.
Die häufigste Ursache von Problemen beim Export von Waren nach Brasilien sind Fehler in der Dokumentation.