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Rechtsbericht | Ägypten | Investitionsrecht

Freihandelszonen in Ägypten

Freihandelszonen sollen in Ägypten ausländische Investitionen fördern. Wie sieht der rechtliche Rahmen dafür aus und welche Anreize für Unternehmen gibt es genau?

Von Jakob Kemmer | Bonn

Rechtlicher Rahmen für Freihandelszonen in Ägypten

In jüngster Vergangenheit steht in Ägypten die Ausweitung bestehender sowie die Einrichtung neuer Freihandelszonen besonders im Fokus. Erst im Juni 2023 wurde mit einem Dekret die rechtliche Grundlage zur Einrichtung einer sogenannten privaten Dienstleistungsfreihandelszone geschaffen (siehe GTAI-Rechtsmeldung vom 22. Juni 2023).

Dadurch wurde Art. 33 des ägyptischen Investitionsgesetzes aus dem Jahr 2017 erweitert. Dieser Artikel bildet die wichtigste gesetzliche Verankerung von Freihandelszonen in Ägypten. Zudem regelt die zum Investitionsgesetz gehörige Durchführungsverordnung in den Art. 74 ff. alle Einzelheiten zu Freihandelszonen in Ägypten.

Grundsätzlich bieten die Freihandelszonen in Ägypten verschiedene Steueranreize und administrative Erleichterungen, die Unternehmen und Investoren anziehen sollen. Diese haben in den Zonen die Möglichkeit ein breites Spektrum an Wirtschaftstätigkeiten auszuüben, darunter Industrie, Fertigung, Tourismus, Finanzdienstleistungen sowie Forschung und Entwicklung.

Nach dem Investitionsgesetz sind bestimmte Tätigkeiten in einer Freizone allerdings nicht zulässig. Dazu gehören die Bereiche Erdöl, Düngemittel, Eisen- und Stahlindustrie, verarbeitendes Gewerbe und Erdgas. Außerdem ist die Ausübung energieintensiver Industrien nicht gestattet.

Ausgewählte Anreize

In den Freihandelszonen beträgt der Mehrwertsteuersatz null Prozent für alle Beschaffungen, die für die Herstellung, die Produktion und den Betrieb erforderlich sind (unter anderem Rohstoffe, Komponenten, Ersatzteile usw.), unabhängig davon, ob sie aus dem Inland oder dem Ausland importiert werden.

Weiter gilt in den Freihandelszonen eine Ermäßigung der Körperschaftsteuer in Höhe von 50 Prozent der Investitionskosten eines Projekts. Diese Ermäßigung wird allerdings zu maximal 80 Prozent auf das investierte Kapital angerechnet.

Die Freihandelszonen in Ägypten werben ebenfalls mit Anreizen für sogenannte arbeitsintensive Projekte unter Verwendung von lokalen ägyptischen Komponenten. Dafür ist eine vollständige oder teilweise Erstattung der Betriebskosten möglich, wenn diese von einem ausländischen Investor auf dem Projektgelände geleistet wurden.

Ebenfalls gibt es die Möglichkeit zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Versicherungsbeiträge für ägyptische Arbeitnehmer durch den Staat für einen bestimmten Zeitraum.

Ausländische Investoren, die in einer Freihandelszone engagiert sind, haben auch das Recht, eine Aufenthaltsgenehmigung für einen Zeitraum von fünf Jahren zu erhalten. Diese kann für weitere fünf Jahre verlängert werden, vorausgesetzt ein Projekt läuft noch solange weiter.

Gebühren

Die in den Freizonen geschaffenen Projekte und die Ausschüttung von Gewinnen aus diesen Projekten unterliegen nicht den in Ägypten geltenden Steuern und Abgaben. Für Projekte, die in allgemeinen Freizonen errichtet werden, sind jedoch folgende Gebühren zu entrichten:

  • bei Lagerprojekten eine Gebühr in Höhe von zwei Prozent des Kosten-, Versicherungs- und Frachtwerts von Waren, die in die Freizone verbracht werden;
  • bei Fertigungs- und Montageprojekten eine Gebühr von einem Prozent auf den Wert der Waren, die die Freizone verlassen;
  • eine Gebühr von zwei Prozent auf den Gesamtumsatz aller anderen Projekte.

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