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Wirtschaftsumfeld | Äthiopien | Investitionsförderung

Fördermaßnahmen

Äthiopiens Regierung gewährt ausländischen Firmen viele Steuervorteile und hat mit ihren Industrieparks attraktive Standorte geschaffen. Einige Branchen sind aber nicht zugänglich.

Von Ulrich Binkert | Bonn

Deutschland hat mit Äthiopien ein Abkommen zum Investitionsschutz, allerdings keines zur Doppelbesteuerung. Privateigentum ist erlaubt und wird vom Gesetz respektiert. Land und Boden gehören dem Staat, Investoren sichern sich üblicherweise Landnutzungsrechte von bis zu 99 Jahren. Ein ausländischer Investor muss in den meisten Fällen mindestens 200.000 US-Dollar (US$) Kapital einbringen und 150.000 US$ bei Beteiligung eines einheimischen Partners.

Investoren haben zunächst nur eine Anlaufstelle

Erste Anlaufstelle für ausländische Investoren ist die Ethiopian Investment Commission. Die EIC, die sich als Single-Window-Shop sieht, vergibt Geschäftslizenzen sowie Investitions-, Bau und Arbeitsgenehmigungen. Bei Bergbau, Energie, Telekommunikation und Luftfahrt sind andere Behörden zuständig. Neben der zentralstaatlichen EIC gibt es auf regionaler Ebene ähnliche Agenturen. Seit dem Jahr 2021 können Einzelpersonen ihr Unternehmen bei einer Plattform des Handelsministeriums online anmelden, was bestimmte Abläufe vereinfacht.

Ausländische Investoren haben, je nach Standort und Sektor, Anspruch auf Befreiung von der Einkommensteuer für eine Dauer von zwei bis zu sieben Jahren. Die Anreize gibt es in der Landwirtschaft, im verarbeitenden Gewerbe, der Informationstechnik und der Stromwirtschaft sowie bei einem hohen Exportanteil der Produktion. Investoren in die Erzeugung erneuerbarer Energien müssen vier bis fünf Jahre lang keine Einkommensteuer zahlen.

Industrieparks bieten Anreize

Zusätzliche Incentives bieten Industrieparks. Investoren müssen dort bis zu vier Jahre lang keine Einkommensteuer zahlen, wenn 80 Prozent der Produktion für den Export oder Vorleistungen dafür bestimmt sind. Sie sind auch befreit von Zöllen und anderen Abgaben auf die Importe von Kapitalgütern, Baustoffen und Rohstoffen für die Exportproduktion.

Neben den staatlichen, von der Ethiopian Industrial Parks Corporation verwalteten Einrichtungen gibt es auch private, meist von chinesischen Firmen gemanagte und finanzierte Parks. Hinzu kommen "Integrierte Agroindustrieparks" mit Förderungen für Firmen, die dort Agrargüter der Region zu Lebensmitteln verarbeiten. In diesen Zonen siedeln sich allerdings erst zögerlich Firmen an.

FDI mit Branchenbeschränkungen

Regionale Beschränkungen gibt es für ausländische Investoren laut EIC nicht. Allerdings sind für sie einige Sektoren nach der aktuell gültigen FDI-Verordnung 474 aus dem Jahr 2020 geschlossen oder beschränkt. Neu an der Regulierung ist die Negativliste: Alles, was darin nicht aufgeführt ist, ist erlaubt.

Sektoren mit Beschränkungen für ausländische Investitionen (Auswahl)

Keine Investitionen sind erlaubt bei

  • Eisenbahnen
  • Groß- und Einzelhandel
  • Finanzdienstleistungen
  • Import- und bestimmte Exportgeschäfte
  • Hotels, Gastronomie (außer höherpreisigen)
  • Medien
  • Rechtsberatung, Sicherheitsdienste, Wäschereien u.a. Dienstleistungen
Joint-venture-Zwang *) bei
  • Speditionen, andere Transportdienstleistungen
  • Werbung, PR-Dienste u.Ä.
  • Buchhaltung
Joint-venture-Zwang *) mit einem staatlichen Partner bei
  • Herstellung von Waffen, Munition
  • Im- und Export von Strom
  • Internationale Luftfahrt
  • Postdienste (ohne Kurierdienste)
* Höchstanteil Ausländer: 49%Quelle: Federal Negarit Gazette, Regulation 474/2020


Verboten sind für ausländische Firmen unter anderem Groß- und Einzelhandel sowie Importgeschäfte. Ein Maschinenbauer darf in Addis Abeba also eine Niederlassung aufbauen, um den Markt zu sondieren und Kontakte zu knüpfen. Er darf aber nicht selbst Maschinen für den Vertrieb im Land importieren. Erlaubt ist der Import, wenn damit eine Wertschöpfung vor Ort verbunden ist, etwa die Montage von Bausätzen. Ausländische Logistikunternehmen dürfen bisher nur als Minderheitsgesellschafter tätig werden.

Entgegen der Regulierung von 2020 kündigte die Regierung Anfang des Jahres 2022 auch eine Öffnung des Bankensektors an. Die Zentralbank sprach Anfang Mai 2023 von einem Plan, in den nächsten fünf Jahren drei bis fünf Lizenzen an ausländische Investoren zu vergeben. Das Parlament solle eine entsprechende Regulierung Ende 2023 verabschieden; bisher hat es laut EIC keine Lizenzvergabe gegeben. Westliche Banker sind indes skeptisch. Die Auflagen der Behörden machten ein Engagement recht teuer.

Monopole und Kartelle stören ...

Störend können sich für Investoren tatsächliche oder faktische Monopole und Kartelle auswirken. Staatsunternehmen, die seit Ende 2021 großteils in der Ethiopian Investment Holdings zusammengefasst sind, dominieren die Logistik (außer dem Straßentransport), den Energiesektor sowie Telekommunikation und Finanzdienstleistungen. Staatsunternehmen haben laut Beobachtern generell besseren Zugang zu Land, Devisen und Krediten und teils auch bessere Chancen bei Ausschreibungen.

Die Privatisierungsbemühungen des Zentralstaates haben diese Strukturen unterschiedlich stark aufgebrochen. Offiziell angekündigte oder auch eingeführte "Liberalisierungen" setzen sich oft nur schwer und verzögert durch, Beispiel Logistik: Lange durfte nur die Ethiopian Shipping and Logistics Services (ESLSE) Güter mit mehr als einem Transportmittel von Haus zu Haus bringen (lassen). Seit 2021 dürfen dies auch andere Firmen, die Auflagen für eine Lizenz sind aber offenbar sehr hart. Im März 2023 gab es immer noch keine privaten Anbieter. Zudem ist ELSE bei vielen Importgeschäften quasi automatisch als Transporteur im Akkreditiv vermerkt. Beim Weitertransport von Containern vom Hafen Dschibuti nach Äthiopien ist die staatliche Linie faktisch bevorzugter Kunde der - ebenfalls staatlichen - Bahnlinie.

... in etlichen Branchen

In der Telekommunikation kommt der langjährige staatliche Monopolist mittlerweile unter Druck durch Safaricom. Der neue Konkurrent bekam aber lange keine Genehmigung für seinen lukrativen Bezahldienst M-Pesa. Der Import des subventionierten Speiseöls funktioniert nach einem umstrittenen Lizenzsystem, dessen Nutznießer laut Kritikern hohe Gewinne abschöpfen. Für die private Stromerzeugung gibt es zwar seit 2019 ein Gesetz, die Lieferanten müssen den Tarif aber mit dem staatlichen Monopol-Netzbetreiber aushandeln, der faktisch auch Monopolist bei der Erzeugung ist.

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.


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