Zollbericht Äthiopien Internationale Handelsabkommen
Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Äthiopien gehört verschiedenen regionalen Handelsblöcken an. Das Land ist Vertragsstaat des afrikanischen Freihandelsabkommens und befindet sich in Beitrittsverhandlungen zur WTO.
01.08.2023
Von Andrea Mack | Bonn
Regionale Wirtschaftsgemeinschaften COMESA und IGAD
Die Demokratische Bundesrepublik Äthiopien ist Mitglied des 1994 gegründeten Gemeinsamen Marktes für das Östliche und Südliche Afrika COMESA (Common Market for Eastern and Southern Africa). Ziel des COMESA ist die Förderung der regionalen Integration in den Bereichen Wirtschaft und Handel. Dies umfasst die Schaffung einer Freihandelszone und anschließend einer Zollunion durch den Abbau von Zöllen sowie die Beseitigung von nicht-tarifären Handelshemmnissen für regional hergestellte Waren. Derzeit setzen 16 der 21 Mitgliedstaaten eine Freihandelszone für Ursprungswaren des COMESA um. Äthiopien hat, wie Eritrea, Eswatini, die DR Kongo und Somalia, das Freihandelsabkommen bislang nicht unterzeichnet, gewährt jedoch Waren des COMESA bei der Einfuhr eine Zollbegünstigung von 10 Prozent gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern.
Äthiopien gehört auch der Intergovernmental Authority on Development (IGAD) an, einem Zusammenschluss von Staaten am Horn von Afrika. Die IGAD ist eine der insgesamt acht von der Afrikanischen Union (AU) anerkannten regionalen Wirtschaftsgemeinschaften.
Tripartite und afrikanische Freihandelszone
Über den COMESA ist Äthiopien in das zukünftige trilaterale Freihandelsabkommen TFTA (Tripartite Free Trade Agreement) eingebunden, das Staats- und Regierungschefs aus 26 Ländern Afrikas im Juni 2015 vereinbarten. Die neue Freihandelszone soll die bereits bestehenden Handelsblöcke COMESA, EAC (East African Community) und SADC (Southern African Development Community) integrieren und den Warenverkehr zwischen den Vertragsparteien erleichtern. Bislang haben elf Staaten das Abkommen ratifiziert, Äthiopien gehört nicht dazu. Um in Kraft zu treten, ist eine Ratifizierung durch mindestens 14 Staaten erforderlich.
Im März 2018 brachte die Afrikanische Union eine kontinentale Freihandelszone auf den Weg. 54 afrikanische Staaten sind dem Abkommen zur Schaffung der panafrikanischen Freihandelszone AfCFTA (African Continental Free Trade Agreement) inzwischen beigetreten, 46 dieser Länder haben ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Äthiopien.
Primäres Ziel der AfCFTA ist, den innerafrikanischen Handel und die Industrialisierung zu fördern. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt mit freiem Austausch von Waren, Dienstleistungen, Arbeit und Kapital an. 97 Prozent der bestehenden Zölle sollen schrittweise wegfallen. Für die übrigen drei Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Im Fokus steht auch der Abbau von nicht-tarifären Handelsbeschränkungen wie Zollbürokratie, Importquoten oder Produktnormen.
Die Umsetzung der Freihandelszone startete zwar im Januar 2021, seitdem fand jedoch kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Das liegt auch daran, dass einzelne Themen der ersten Verhandlungsphase wie Zollzugeständnisse und Ursprungsregeln für Waren noch nicht komplett ausgehandelt sind. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, haben im Oktober 2022 acht Pilotländer den Handel mit ausgewählten Produkten im Zuge der neu geschaffenen Guided Trade Initiative aufgenommen. Informationen über die Inhalte des Abkommens und den Stand der Verhandlungen, die schrittweise und in Phasen erfolgen, liefert das in Accra angesiedelte angesiedelte AfCFTA-Sekretariat.
Sonstige Mitgliedschaften und Abkommen
Äthiopien ist nicht Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO), befindet sich indes im Beobachterstatus. Nach achtjähriger Pause nahm das Land zuletzt im Januar 2020 die Beitrittsverhandlungen mit der WTO wieder auf.
Im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems APS gewährt die Europäische Union (EU) allen Einfuhren von Waren äthiopischen Ursprungs (außer Waffen und Munition) zollfreien Marktzugang. Grundlage hierfür ist die Sonderregelung "Everything but Arms (EBA)" für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC).
Die USA gewähren Äthiopien Handelserleichterungen im Rahmen des Generalized System of Preferences (GSP). Mit Wirkung vom 1. Januar 2022 strichen sie Äthiopien jedoch aus ihrem Handelspräferenzprogramm AGOA (African Growth and Opportunity Act), aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte.