Rechtsmeldung Albanien Umsatzsteuer
Neue umsatzsteuerliche Anforderungen in Albanien
Ausländische digitale Dienstleistungserbringer sollten sich mit der neuen Richtlinie bekannt machen.
05.06.2025
Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn
Die albanische Steuerverwaltung hat am 14. Mai 2025 neue Anforderungen für ausländische Unternehmen veröffentlicht, die digitale Dienstleistungen an nicht umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen, Einrichtungen oder Verbraucher in Albanien erbringen. Künftig sind ausländische Anbieter verpflichtet:
- einen Steuervertreter in Albanien zu benennen,
- sich für die Umsatzsteuer zu registrieren,
- Umsatzsteuererklärungen abzugeben und die Umsatzsteuer in Höhe von 20 Prozent gemäß dem Gesetz über Steuerverfahren abzuführen.
Bei Nichteinhaltung drohen administrative Maßnahmen zur Durchsetzung dieser Verpflichtung.
Laut Art. 29 des Umsatzsteuergesetzes betrifft dies folgende Dienstleistungen:
- Telekommunikation;
- Rundfunk- und Fernsehen;
- Webhosting, Fernwartung von Programmen und Geräten;
- Lieferung und Aktualisierung von Software;
- Bereitstellung von Bildern, Texten, Informationen und Datenbanken;
- Lieferung von Musik, Filmen, Spielen (inklusive Glücksspiel), sowie kulturellen, sportlichen, wissenschaftlichen und Unterhaltungssendungen;
- Fernunterricht.
Hinweis: Werden die Dienstleistungen an umsatzsteuerlich registrierte Unternehmen in Albanien erbracht, greift das Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall führt das albanische Unternehmen die Umsatzsteuer ab.
Die Maßnahme soll laut der Pressemitteilung der Steuerverwaltung (Drejtoria e Përgjithshme e Tatimeve) die Transparenz erhöhen, Steuervermeidung bekämpfen und Unternehmen zur Einhaltung der Vorschriften bewegen.