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Zollbericht Algerien Einfuhrverbote und Beschränkungen

Einfuhr von Halal-Produkten nur noch mit Stempel aus Paris?

Algerien erkennt nur noch Halal-Zertifikate eines französischen Instituts an. Deutsche Produzenten klagen über zusätzliche Kosten. Viele Fragen bleiben offen.

Von Amira Baltic-Supukovic | Bonn

Algerien hat die Einfuhrregeln für halal-zertifizierte Nahrungsmittel geändert. Das algerische Handelsministerium teilte mit, dass lediglich das islamische Institut der Großen Moschee von Paris (GMDP) das Mandat für die Halal-Zertifizierung erhalten habe. Das Institut soll nicht nur Importe aus Frankreich sondern aus ganz Europa und langfristig aus der ganzen Welt zertifizieren. Bisher hat es lediglich ein Büro in Paris. 

Das Handelsministerium hatte bereits 2016 angekündigt, eine obligatorische Zertifizierung für bestimmte Nahrungsmittel einzuführen. Die Zertifizierung sollte sicherstellen, dass in Algerien eingeführte Nahrungsmittel "halal", also nach islamischem Recht erlaubt sind. Die kurzfristige Ankündigung über das erteilte Mandat hat jedoch viele aus der Branche überrascht. Üblicherweise akkreditieren die zuständigen nationalen Behörden mehrere Zertifizierer - mit Ausnahme von Ägypten. Obwohl viele Fragen offen bleiben, ist die neue Regelung bereits in Kraft.

Deutsche Exporteure, die bereits mit anderen Zertifizierern arbeiten, müssten demzufolge kurzfristig eine zweite kostenpflichtige Zertifizierung oder eine "Überzertifizierung" bei GMDP veranlassen. Nach Angaben des Instituts sind folgende Schritte notwendig, um ein Halal-Zertifikat zu erhalten:

  1. Vertag zwischen dem Produzenten und der GMDP schließen
  2. Eine Liste der zu exportierenden Produkte, inklusive technische Daten und Analysezertifikate erstellen
  3. Audit am Produktionsstandort vorbereiten.

Folgende Produkte sind betroffen: 

  • Fleisch und fleischhaltige Waren
  • Tierische Öle und Fette
  • Milch und Milchprodukte
  • Süßwaren einschließlich Schokolade
  • Kuchen und Kekse
  • Lebensmittelzusatzstoffe tierischen Ursprungs und/oder mit Bestandteilen, die aufgrund ihrer Herstellung möglicherweise nicht "halal" sind.

Die Vorschriften für Halal-Lebensmittel sind im algerischen Amtsblatt Nr. 15 vom 19. März 2014 zu finden. Sie sollen die Einhaltung der islamischen Reinheits- und Speisegebote während des gesamten Produktionsprozesses und Vertriebs gewährleisten. Halal-Lebensmittel dürfen beispielsweise keine Bestandteile von Schweinen, keinen Alkohol, kein Tierblut und keine giftigen, gefährlichen oder berauschenden Stoffe enthalten. Die Halal-Zertifizierung von in Algerien hergestellten Produkten führt die nationale Agentur IANOR durch.

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