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Zollbericht Angola Automatische und nicht automatische Einfuhrlizenzen / Genehmigungen

Einfuhrbeschränkungen

Importlizenzen sind generell für alle Waren erforderlich. Für eine Reihe von Produkten gelten gesonderte Einfuhrbeschränkungen.

Von Andrea Mack | Bonn

Einfuhrlizenzen

Gemäß Präsidialerlass Nr. 126/20 vom 5. Mai 2020 gilt in Angola eine generelle Importlizenzpflicht für alle Waren (Art. 11), unabhängig davon, ob eine Vorversandkontrolle durchzuführen ist. Diese ist aktuell für keine Importwaren verpflichtend. Hauptziel der Lizenzvergabe ist laut Erlass, die Herkunft und Qualität von importierten und exportierten Gütern aus gesundheitspolizeilicher, pflanzenschutz- und lebensmittelrechtlicher Sicht zu kontrollieren. Darüber hinaus sollen Ein- und Ausfuhren statistisch überwacht und der Devisenfluss kontrolliert werden. Warensendungen bis zu einem Wert von 5.000 US$ sind von der Lizenzpflicht ausgenommen.

Es gibt drei unterschiedliche Lizenzregelungen: Befreiung von der Lizenzpflicht, automatische Lizenzvergabe und nicht-automatische Lizenzierung.

Befreiung von der Lizenzpflicht

Einfuhrlizenzen sind nicht erforderlich für:

  • vorübergehende Einfuhren
  • Teile und Zubehör, die einem Garantievertrag unterliegen
  • Spenden (außer gebrauchte Produkte)
  • Kinofilme, deren kommerzielle Verwertung erlaubt ist
  • Einfuhren von Waren zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen, insbesondere Waffen, Munition oder anderes Kriegsmaterial
  • Einfuhren von Material, das zu Prüf-, Untersuchungs- oder Forschungszwecken für industrielle oder wissenschaftliche Zwecke ins Ausland gesendet wurde
  • Muster
  • weitere von der Genehmigungspflicht durch zuständige Behörden ausgenommene Produkte.

Automatische Lizenzen

Automatische Lizenzen vergibt das Ministerium für Industrie und Handel in der Regel für Waren, die keinen Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen unterliegen. Dazu gehören Güter, die für den Erdölsektor oder für genehmigte private Investitionsprojekte bestimmt sind sowie Bauteile und Komponenten für die Wartung von Flugzeugen und Schiffen. Hinzu kommen Waren, die in einer gemeinsam von den Ministerien für Handel und Finanzen genehmigten Liste enthalten sind.

Nicht-automatische Lizenzen

Eine nicht-automatische Lizenz ist für alle Waren erforderlich, die nicht von der Lizenzpflicht befreit sind oder keine automatische Lizenz erhalten. Darunter fallen Waren, für die Beschränkungen wie Einfuhrkontingente bestehen. Betroffen sind auch Waren, die für Zolllager, Freizonen oder Duty-Free-Shops bestimmt sind sowie Waren aus Ländern, für die Beschränkungen gemäß Resolutionen der Vereinten Nationen bestehen. 

Seit Ende Januar 2024 wird gemäß Präsidialerlass Nr. 213/23 vom 30. Oktober 2023 eine nicht-automatische Importlizenz auch für häufig konsumierte Güter (bens de amplo consumo) verlangt. Eine Liste der betroffenen Waren steht jedoch noch aus. Der Erlass ersetzt das vorherige Dekret Nr. 23/19, das Einfuhrkontingente für bestimmte Basisgüter und verpflichtende Vorversandkontrollen vorsah. Hintergrund der (noch nicht umgesetzten) Lizenzregelung ist das Programm zur Förderung der Produktion, Exportdiversifizierung und Importsubstitution PRODESI, mit dem die Regierung eine zunehmende Selbstversorgung mit Lebensmitteln anstrebt. 

Beantragung einer Lizenz 

Der Antrag für eine automatische oder nicht-automatische Einfuhrlizenz muss vor dem Versand der Ware über die digitale Außenhandelsplattform PICE (Plataforma Integrada do Comércio Externo) gestellt werden. Dazu reicht der Zollagent eine vorläufige Einfuhrzollanmeldung (Documento Único) und eine Pro-Forma-Rechnung ein, die neben Portugiesisch auch auf Englisch oder Französisch verfasst sein kann. Zusätzlich sind alle von zuständigen Institutionen wie der Steuerbehörde, Nationalbank oder dem Handelsministerium geforderten Informationen beizufügen. Nach Prüfung wird der Antrag durch die Vergabe einer Lizenznummer bewilligt. Die Einfuhrlizenz ist 120 Tage gültig.

Warenspezifische Einfuhrbeschränkungen

Die folgende Tabelle enthält Waren, für deren Einfuhr in Angola besondere Auflagen gelten. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Erforderliche Lizenzen, Genehmigungen oder Registrierungen müssen in der Regel vor dem Versand vom Importeur oder dessen Zollagenten bei den zuständigen Behörden beantragt werden. Zusätzlich ist stets eine Importlizenz des Ministeriums für Industrie und Handel einzuholen.

Einfuhrbedingungen für ausgewählte Importprodukte
WarenbezeichnungBedingungZuständige Behörde
Tiere und TierprodukteEinfuhrgenehmigungMinisterium für Land- und Forstwirtschaft MINAGRIF (Ministério da Agricultura e Florestas)
Pflanzen und pflanzliche Produkte, DüngemittelEinfuhrlizenzMINAGRIF
Saat- und Pflanzgutzusätzlich Registrierung von Importeuren und HändlernMINAGRIF, Serviço Nacional de Sementes (SENSE)
PestizideProduktregistrierung und detaillierte EinfuhrerklärungMINAGRIF, Direcção Nacional de Agricultura (DNA)
Arzneimittel; Betäubungsmittel, psychotrope Substanzen und deren VorstufenEinfuhrlizenz, Produktregistrierung für Marktzulassung; EinfuhrgenehmigungRegulierungsbehörde für Arzneimittel und Gesundheitstechnologien ARMED (Agência Reguladora de Medicamentos e Tecnologias de Saúde)
Toxische und entzündliche Produkte wie Ammoniumnitrat, Salpetersäure oder Wasserstoffperoxid, Waffen, Munition, SprengstoffeEinfuhrgenehmigungInnenministerium (Ministério do Interior) oder Verteidigungsministerium (Ministério da Defesa Nacional e Veteranos da Pátria)
Waren wie Brieftaschen, Kugelschreiber, Uhren oder Schirme mit eingebauten Kameras oder MikrofonenEinfuhrgenehmigungInnenministerium oder Verteidigungsministerium
Elektrische KabelEinfuhrgenehmigungNationales Institut für Qualitätsinfrastrukturen INIQ (Instituto Nacional das Infra-Estruturas da Qualidade)
Quelle: Einleitende Bestimmungen zum Zolltarif 2024, Tabelle II (gemäß Art. 60); WTO Trade Policy Review 2024; eigene Recherchen

Einfuhren von Tieren und tierischen Produkten werden an der Eingangszollstelle kontrolliert. Sie müssen von einem amtstierärztlichen Gesundheitszeugnis und gegebenenfalls einem Ursprungszeugnis des Ausfuhrlandes begleitet sein. Für Pflanzen, Pflanzenteile und Saatgut ist ein im Exportland erstelltes amtliches Pflanzengesundheitszeugnis einzureichen. Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse dürfen nur über ausgewiesene Eingangsstellen eingeführt werden, die eine phytosanitäre Inspektion ermöglichen.

Für tierische und pflanzliche Erzeugnisse, die als Nahrungsmittel für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, werden zusätzlich Analysenzertifikate verlangt. 

Bei der Einfuhr von gebrauchter Kleidung ist ein Desinfektionszertifikat vorzulegen.

Gefährdete Tiere und Pflanzen

Angola ist Vertragsstaat des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES), das den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen sowie deren Produkten regelt. Bei der Einfuhr von Waren, die in den Geltungsbereich dieses Abkommens fallen, ist eine Einfuhrgenehmigung des Umweltministeriums (Ministério do Ambiente) erforderlich.

Rohdiamanten

Bei der Ein- und Ausfuhr von Rohdiamanten ist ein gültiges Kimberley-Prozess-Zertifikat vorzulegen, mit dem die Konfliktfreiheit der Diamanten bescheinigt wird. In Angola überwacht das Ministerium für Bodenschätze, Erdöl und Gas (Ministério dos Recursos Minerais, Petróleo e Gás) die Umsetzung des Kimberley-Prozesses.

Einfuhrkontingente 

Angolanische Ministerien können gemeinsam mit dem Ministerium für Industrie und Handel zeitlich begrenzte Einfuhrkontingente für bestimmte Produkte festlegen. In den letzten Jahren betraf dies unter anderem Grundnahrungsmittel, Getränke und Zement.

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