Zollbericht Angola Freizonen, Investitionsförderung
Freie Wirtschaftszonen
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
21.08.2025
Von Andrea Mack | Bonn
Die angolanische Regierung gewährt ermäßigte Zollabgaben auf eingeführte Waren sowie steuerliche Anreize für Unternehmen und Privatpersonen in der Exklave Cabinda. Im Rahmen des "Regime Tributário Especial" gilt für einen Großteil der Waren (einschließlich Getränke und Fahrzeuge) ein reduzierter Zoll- und Mehrwertsteuersatz von jeweils zwei Prozent. Bei Lebensmitteln sind es jeweils nur ein Prozent. Die Vergünstigungen gelten nicht für die Erdölindustrie. Ebenso ausgenommen sind bestimmte Produkte wie Tabakwaren, Schmuck und Uhren gemäß der Liste im Präsidialdekret Nr. 4/22.
Die Regierung hat 2020 ein Gesetz zur Einrichtung von Freizonen verabschiedet (Gesetz Nr. 35/20), das durch das Präsidialdekret Nr. 4/21 geregelt wird. Das Gesetz zielt darauf ab, inländische und ausländische Direktinvestitionen zu fördern, die Wirtschaft zu diversifizieren und Arbeitsplätze zu schaffen. Unternehmen, die in einer Freizone angesiedelt sind, profitieren von steuerlichen Anreizen und Zollvergünstigungen. Die Einfuhr, Ausfuhr und Wiederausfuhr von Waren, Investitionsgütern und Zubehör ist von Zöllen und anderen Abgaben befreit, mit Ausnahme der Gebühren für erbrachte Dienstleistungen (Art. 30). Im Mai 2021 richtete Angola die "Barra do Dande Integrated Development Free Zone" ein.
Die staatliche Investitionsbehörde AIPEX (Agência de Investimento Privado e Promoção das Exportações de Angola) ist zentrale Anlaufstelle für private Investoren. Sie fungiert als One-Stop-Shop und unterstützt Unternehmen bei der Durchführung ihrer Investitionsvorhaben.