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Zollbericht Sambia Freizonen, Investitionsförderung

Freie Wirtschaftszonen

Freie Wirtschaftszonen gewähren Handelserleichterungen und fördern somit den Wettbewerb.

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Seit 2004 errichtet und fördert Sambia sogenannte Multi-Facility Economic Zones (MFEZ) beziehungsweise Industrieparks.

Solche Wirtschaftszonen sind ein räumlich abgegrenztes Gebiet innerhalb eines Staates, in dem für Investoren Sonderkonditionen in Form von Zoll- und Steuererleichterungen, aber auch administrative Erleichterungen gelten. Ziel einer solchen Zone ist die Steigerung von in- und ausländischen Direktinvestitionen und somit die Förderung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. 

Grundlage für die Wirtschaftszonen in Sambia ist der Zambia Development Agency Act mit seinen zahlreichen Subsidiary Legislation.

Vorteile der Wirtschaftszonen

Lokale sowie ausländische Unternehmen, die sich in einer solchen Zone angesiedelt haben, genießen zahlreiche Handelsvorteile. Beispielsweise werden Investitionsgüter und Maschinen von den Einfuhrzöllen befreit und unterliegen einer beschleunigten Abschreibung. Abseits der finanziellen Anreizen ermöglicht die MFEZ einen besseren Zugang zu verschiedenen Märkten und stärkt somit die Wettbewerbskraft eines Unternehmens.

Standorte der Wirtschaftszonen

Sambia verfügt derzeit über drei MFEZ und zwei Industrieparks:

  • Chambishi (MFEZ)
  • Lusaka East (MFEZ)
  • Lusaka South (MFEZ)
  • Lumwana (MFEZ)
  • Ndola - Sub-Sahara Industrial Park (Industriepark)
  • Roma Industrial Park (Industriepark)

Tätigwerden setzt Lizenz voraus

Ein Investor darf nur dann in einer MFEZ beziehungsweise in einem Industriepark Waren für den lokalen oder ausländischen Markt herstellen und Dienstleistungen erbringen, wenn dieser eine entsprechende Lizenz vorweisen kann. Aktivitäten, die nicht durch die Lizenz genehmigt wurden, dürfen nicht ausgeführt werden.

Der Antrag auf Erteilung einer Lizenz wird beim Board der Zambia Development Agency (ZDA ) eingereicht. Das entsprechende Formular (ZDA II - Application for a Licence) ist im Anhang des Zambia Development Agency Act hinterlegt. Dem Antrag sind unter anderem beglaubigte Kopien des Gesellschaftsvertrags, der Gründungsurkunde und des Aktienkapitals, Kopien des letzten sowie geplanten Jahresberichts und Jahresabschlusses, ein detaillierter Geschäftsplan sowie eine beglaubigte Kopie des Reisepasses beizulegen.

Die Antragsgebühren betragen derzeit 555 ZMW (Sambischer Kwacha).

Weitere Informationen zu den Wirtschaftszonen in Sambia

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