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Zollbericht Singapur Freizonen, Investitionsförderung

Freizonen

Singapur ist Drehscheibe für den internationalen Handel.

Von Jürgen Huster | Bonn

Als wichtiger Warenumschlagplatz verfügt Singapur über entsprechende Einrichtungen und Dienstleistungen in den Freizonen (Free Trade Zones - FTZ) an den Seehäfen in Keppel, Pasir Panjang, Jurong und Sembawang sowie am internationalen Flughafen Changi. Waren, die für das Zollausland bestimmt sind, können im Verfahren des "Transhipment" in den Zonen zeitlich unbefristet gelagert werden. Tätigkeiten wie Umpacken, Instandsetzen oder Sortieren sind in den Zonen ohne Bewilligung der Zollverwaltung möglich, für Produktionsvorgänge in den Zonen ist allerdings eine entsprechende Bewilligung erforderlich.

Für Waren, die Verboten und Beschränkungen unterliegen, zum Beispiel auch Waren, die Sanktionen des UN-Sicherheitsrats und/oder der Exportkontrolle Singapurs (Strategic Goods Control Act) unterliegen, ist vor dem Verbringen in die Freizonen eine Genehmigung der zuständigen Behörden in Singapur erforderlich.

Für den Verkauf in Singapur bestimmte Waren dürfen nicht in den Freizonen gelagert werden, sondern sind gegebenenfalls in Zolllager im Zollgebiet zu verbringen.

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