Zollbericht Argentinien WTO
WTO-Mitgliedschaft und Freihandelsabkommen
Argentinien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU ein umfassendes Assoziierungsabkommen anstrebt. Diskussionen zu einigen Themen dauern an.
02.01.2026
Von Andrea González Alvarez | Bonn
Mitgliedschaft in der WTO und Handelsvereinigungen
Argentinien ist seit dem 1. Januar 1995 Mitgliedstaat der Welthandelsorganisation (World Trade Organization – WTO).
Ferner ist Argentinien Mitglied der Lateinamerikanischen Integrationsvereinigung (Asociación Latinamericana de Integración - ALADI). Weitere Mitgliedstaaten sind Bolivien, Brasilien, Chile, Ecuador, Kolumbien, Kuba, Mexiko, Peru, Panama, Paraguay und Uruguay.
Das Land ist außerdem seit dem 26. März 1991 Mitgliedstaat des Gemeinsamen Marktes des Südens (Mercado Común del Sur - Mercosur). Mercosur ist das bedeutendste Wirtschaftsbündnis in Lateinamerika. Weitere Mitgliedstaaten sind Brasilien - das ökonomische Schwergewicht, Paraguay, Uruguay und Bolivien, welches Anfang Juli 2024 dem Block offiziell beitrat. Mercosur ist als unvollständige Zollunion konzipiert. Es gibt zwar einen gemeinsamen Außenzolltarif, von dem aber in zahlreichen Fällen durch die Mitgliedstaaten abgewichen werden kann . Für Ursprungswaren des Mercosur gilt im intrazonalen Handel grundsätzlich Zollfreiheit. Importwaren aus Ländern außerhalb des Mercosur werden trotzdem häufig mehrfach verzollt beziehungsweise unterschiedlich eingereiht. Nach Aussage von Experten ist eine Umgehung von Mehrfachverzollungen nur durch die Nutzung von Zolllagern möglich.
EU-Mercosur-Abkommen
Die EU und der Mercosur streben ein Handelsabkommen an, das Bestandteil eines umfassenderen Assoziierungsabkommens ist. Am geplanten Abkommen ist Bolivien nicht beteiligt. Nach über 20-jähriger Verhandlungsdauer schlossen die EU und der Mercosur Ende 2024 die Verhandlungen ab. Bevor das gesamte Abkommen in Kraft treten kann, ist eine Ratifizierung sowohl durch die EU als auch von allen EU-Mitgliedstaaten erforderlich. Denkbar ist eine vorläufige Anwendung des handelspolitischen Teils. Gegenwärtig werden die Abkommenstexte formaljuristisch geprüft und in die Sprachen der Vertragsstaaten übersetzt.
Umfassender Zollabbau
Mit dem Handelsabkommen würde der Mercosur voraussichtlich rund 90 Prozent der Importe von Industrieprodukten aus der EU liberalisieren. Insbesondere der Abbau der bisher hohen Zölle auf Kraftfahrzeuge (überwiegend 35 Prozent), Kfz-Teile (14 - 18 Prozent), Maschinen (14 - 20 Prozent), chemische Produkte (bis zu 14 Prozent) Arzneimittel (bis zu 18 Prozent) sowie Bekleidung und Schuhe (bis zu 35 Prozent) dürfte EU-Exporte dieser Produkte in den Mercosur-Raum künftig ankurbeln. Für sensible Sektoren hat sich der Mercosur Übergangsfristen von bis zu 15 Jahren vorbehalten. Darüber hinaus könnte der EU-Nahrungsmittelsektor von einem Abbau hoher Zölle des Mercosur auf Produkte wie Schokolade (20 Prozent), Wein (20 - 27 Prozent) und Spirituosen (20 Prozent) profitieren.
Im Gegenzug könnten rund 80 Prozent der Exporte von Industrieprodukten des Mercosur in die EU bereits mit Inkrafttreten des Handelsabkommens zollfrei gehandelt werden.
Beseitigung technischer Handelshemmnisse
Das Handelsabkommen sieht zudem eine verstärkte Zusammenarbeit zur Beseitigung technischer Handelshemmnisse, wie zum Beispiel doppelter Zertifizierungen, vor. Im Bereich des öffentlichen Auftragswesens würden EU-Unternehmen in nicht unerheblichem Umfang gleichwertigen Zugang wie lokale Unternehmen zu den öffentlichen Ausschreibungen in den Mercosur-Staaten erhalten.
Des Weiteren würde sich der Mercosur verpflichten, die geographischen Herkunftsbezeichnungen von 357 europäischen Nahrungsmitteln wie zum Beispiel Tiroler Speck, Münchener Bier oder Prosciutto di Parma zu schützen. Überdies würden die hohen EU-Sicherheitsstandards im Nahrungsmittelbereich weiterhin bestehen bleiben. Einfuhren aus dem Mercosur müssten somit auch künftig diesen Standards entsprechen.
Bislang erschwerter Marktzugang für EU-Produkte
Die Mercosur-Länder schützen ihre heimische Industrie mit teils prohibitiv hohen Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen. Deutsche Unternehmen, die Produkte in den Mercosur liefern, müssen sich bislang auf hohe Einfuhrzölle einstellen. Rund 85 Prozent der EU-Ausfuhren in den Mercosur sind mit Zöllen belastet.
Weitere Freihandelsabkommen
Argentinien hat sowohl im Verbund mit den Mercosur-Mitgliedstaaten als auch als alleiniger Vertragspartner verschiedene Freihandelsabkommen abgeschlossen. Dazu gehören die bilateralen Handelsabkommen, die die lateinamerikanischen Länder im Rahmen der Integrationsvereinigung ALADI untereinander abschließen (Acuerdos de Complemantación Económica - ACE).