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Rechtsbericht | Aserbaidschan | Aufenthaltsrecht

Einreise-und Aufenthaltsbestimmungen in Aserbaidschan

Deutsche Staatsbürger benötigen für die Einreise nach Aserbaidschan ein Visum. 

Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

Ein Visum für eine einmalige Einreise in die Republik Aserbaidschan mit einem Aufenthalt von 30 bis zu 90 Tagen wird bei elektronischer Beantragung über das Portal www.evisa.gov.az innerhalb von drei Werktagen oder in dringenden Fällen innerhalb von drei Stunden ausgestellt.

Ein ein- oder mehrmaliges Visum mit einem Aufenthalt in der Republik Aserbaidschan von bis 90 Tagen und der Gültigkeit von drei Tagen bis zwei Jahre kann durch persönliches Erscheinen bei der Konsularabteilung der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin oder auf dem Postweg beim Honorarkonsulat in Stuttgart beantragt werden. Die Bearbeitung der Anträge nimmt nach Angaben der aserbaidschanischen Botschaft in Berlin in der Regel drei bis zehn Tage in Anspruch, sodass eine möglichst frühe Visabeantragung empfohlen wird.

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