Zollbericht Australien Einfuhrabgaben
Zölle und Gebühren
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
23.06.2025
Von Klaus Möbius | Bonn
Zolltarif
Der australische Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. In der Struktur des Harmonisierten Systems sind vier Codenummern ("Position") mit zwei weiteren Codenummern ("Unterposition") vorgesehen. Diese 6-stelligen Ziffern werden praktisch weltweit einheitlich für die gleichen Waren verwendet. Meist kommen noch zwei Ziffern nach nationaler Unterteilung hinzu (Zolltarifnummer). Eine noch tiefere Unterteilung - meist zu statistischen Zwecken oder für besondere zolltechnische Maßnahmen - ist möglich. Der australische Zolltarif weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung vorgesehen.
Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Australiens können in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission eingesehen werden.
HS-Position | Ware | Zollsatz |
---|---|---|
1601 | Wurstwaren | 5 |
1905 | Kekse | 5 |
2204 | Wein | 5 |
2918 | Zitronensäure | frei |
3004 | Antibiotika | frei |
6103 | Bekleidung | 5 |
8443 | Druckmaschinen | frei |
8703 | Pkw | 5 |
9403 | Möbel | 5 |
Sobald die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Australien abgeschlossen sind und das Abkommen in Kraft getreten ist, gelten die dort vereinbarten Präferenzzollsätze für Waren mit EU-Ursprung.
Bemessungsgrundlage
Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, also der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf Basis FOB (Versendungsort ohne Transport- und Versicherungskosten nach Australien). Dem Transaktionspreis sind folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind, hinzuzurechnen:
- Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen
- Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden
- Verpackungskosten und zwar für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten
- Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten
- Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind
- Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen
Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:
- Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in Australien
- Transport- und Versicherungskosten nach Verlassen des Exportlandes
- Einfuhrzölle und Steuern
Zollabfertigungsgebühren
Anlässlich der Warenabfertigung erhebt die australische Zollverwaltung eine Zollabfertigungsgebühr. Zurzeit gelten folgende Gebühren:
Abfertigungsart | Warenwert in Australischen Dollar (AUD) | Gebühr in AUD |
---|---|---|
Elektronisch | ≤ 1.000 | frei |
> 1.000 - < 10.000 | 50 | |
≤ 10.000 | 152 | |
Papierform | > 1.000 - < 10.000 | 90 |
≤ 10.000 | 192 |
Quarantänegebühren
Bei der Einfuhr von Waren wird auch überprüft, ob die strengen Quarantänevorschriften eingehalten werden. Die Gebühren betragen bei Luftfracht 45 AUD, im Seeverkehr 66 AUD.
Kleinbetragsregelung
Sofern der Warenwert 1.000 AUD nicht übersteigt, verzichtet die australische Zollverwaltung auf die Erhebung von Zöllen, Steuern und Gebühren. Davon ausgenommen sind alkoholische Getränke.