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Zollmeldung Bolivien Zollgesetz und Zollverfahren, übergreifend

Neues Ursprungszeugnis für den Warenverkehr in der Andenzone

Zurzeit findet das neue Ursprungszeugnis Anwendung zwischen Kolumbien und seinen Andenpartnern im bilateralen Handel.

Von Andrea González Alvarez | Bonn

Die Mitgliedstaaten der Andengemeinschaft CAN (Kolumbien, Bolivien, Ecuador und Peru) haben sich Ende 2024 mit Resolution 2455 auf die Einführung eines neuen Ursprungszeugnisses geeinigt. Dieses soll den interzonalen Handel erleichtern und die damit zusammenhängenden Verfahren digitalisieren. 

Kolumbien setzt das Ursprungszeugnis für den bilateralen Handel mit seinen Partnerstaaten dieses Jahr allmählich ein. Für seine Implementierung in Bolivien, Ecuador und Peru sind unterschiedliche Ausstellungsformate (physisch und digital) sowie verschiede Fristen vorgesehen. Ziel ist das Ursprungszeugnis in digitaler Form im "Sistema Informático de Origen" zu verwalten. Hierzu muss jedes Land die notwendigen Schritte beziehungsweise Prozesse der Digitalisierung vornehmen, die sie mit Kolumbien bilateral vereinbart haben. 

Weitere Details zur Implementierung des neuen Ursprungszeugnisses in Bolivien, Ecuador und Peru gibt die kolumbianische Zollverwaltung bekannt. 

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