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Rechtsbericht Brasilien Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzrecht

Bestrafende Inspektion von Arbeitsnormen in Brasilien verschoben

Im Rahmen der Umsetzung der neuen Normen für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz wird die brasilianische Regierung zunächst einen informativen Ansatz verfolgen.

Von Dr. Julio Pereira | Berlin

Am 16. Mai 2025 hat das brasilianische Ministerium für Arbeit und Beschäftigung (Ministério do Trabalho e Emprego – MTE) die Verordnung Nr. 765/2025 veröffentlicht, mit der der Beginn der Strafkontrollen von Unternehmen hinsichtlich der Einhaltung der neuen Richtlinien zur Arbeitssicherheit verschoben wurde. Die Richtlinien sind in einem Rechtsinstrument namens Norma Regulamentadora nº 1 (NR-1) von 1978 festgelegt, das am 27. August 2024 aktualisiert wurde. Die NR-1 ist einer der grundlegenden Meilensteine der brasilianischen Gesetzgebung im Bereich Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (Segurança e Saúde no Trabalho – SST). Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die allgemeine Struktur der gesetzlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Prävention von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu harmonisieren.

Neben anderen Verpflichtungen, die sich aus der neuen Fassung der NR-1 ergeben, müssen Arbeitgeber ein Risikomanagementprogramm (Programa de Gerenciamento de Riscos – PGR) ausarbeiten und konkrete Mechanismen zum Management von Berufsrisiken (Gerenciamento de Riscos Ocupacionais – GRO) implementieren. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Verwaltungsstrafen durch die Arbeitsaufsichtsbehörden sowie zu weiteren in der brasilianischen Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen Sanktionen führen.

Die Frist für die Anpassung der Unternehmen an die neuen Vorschriften war ursprünglich für Ende Mai 2025 vorgesehen. Sie wurde jedoch auf den 25. Mai 2026 verschoben. Obwohl die neuen Anforderungen der NR-1 technisch bereits in Kraft sind, hat die brasilianische Regierung beschlossen, zunächst einen informativen Ansatz zu verfolgen. Das bedeutet, dass die Arbeitsaufsichtsbeamten bis Mai 2026 die Unternehmen über die erforderlichen Anpassungen beraten werden, ohne jedoch sofort Strafen zu verhängen. Dabei ist zu betonen, dass lediglich der Strafcharakter der Arbeitsaufsicht aufgeschoben wurde. Die Unternehmen sind bereits ab sofort gesetzlich verpflichtet, sich auf die Umsetzung der neuen Vorschriften vorzubereiten.

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