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Brasilien: Vertragsrecht
Im brasilianischen Recht gilt ebenso wie im deutschen Recht das Prinzip der Vertragsfreiheit. (Stand: 28.05.2026)
Von Dr. Julio Pereira | Berlin
Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG – United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods) ist in Brasilien seit dem 1. April 2014 in Kraft und findet grundsätzlich automatisch Anwendung, sofern sein sachlicher und räumlicher Anwendungsbereich eröffnet ist (Art. 1 CISG). Dies betrifft insbesondere internationale Warenkaufverträge und bestimmte Werklieferungsverträge zwischen Parteien mit Niederlassungen in verschiedenen Vertragsstaaten.
Die Parteien können die Anwendung des UN-Kaufrechts ausdrücklich ausschließen oder von einzelnen Bestimmungen abweichen (Art. 6 CISG). In der Praxis spielt das CISG insbesondere bei grenzüberschreitenden Industrie-, Liefer- und Anlagenverträgen eine wichtige Rolle.
Die brasilianische Rechtsprechung berücksichtigt zunehmend die allgemeinen Grundsätze des CISG bei der Auslegung internationaler Handelsverträge, insbesondere hinsichtlich Treu und Glauben sowie internationaler Handelsbräuche.
Nationale Rechtsgrundlagen
Die wichtigste Rechtsgrundlage des brasilianischen Vertragsrechts ist das brasilianische Zivilgesetzbuch (Código Civil Brasileiro – Gesetz Nr. 10.406/2002). Daneben findet im Verhältnis zu Verbrauchern das Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – Gesetz Nr. 8.078/1990) Anwendung.
Vertragsabschluss
Nach brasilianischem Recht kommen Verträge grundsätzlich durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Eine besondere Form ist nur erforderlich, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Art. 104 Código Civil bestimmt, dass ein Rechtsgeschäft wirksam ist, wenn die Parteien geschäftsfähig sind, ein rechtmäßiger und bestimmbarer Vertragsgegenstand vorliegt und die gesetzlich vorgeschriebene Form eingehalten wird.
Die Willenserklärung kann ausdrücklich oder stillschweigend erfolgen, sofern keine besondere gesetzliche Form vorgeschrieben ist (Art. 107 Código Civil). Angebot und Annahme sind in Art. 427 ff. Código Civil geregelt. Grundsätzlich bindet ein Angebot den Anbietenden, sofern sich aus seinem Inhalt, der Natur des Geschäfts oder den Umständen nichts anderes ergibt (Art. 427 Código Civil).
Elektronische Verträge und digitale Signaturen haben in Brasilien erheblich an Bedeutung gewonnen. Elektronische Signaturen werden insbesondere durch die Medida Provisória Nr. 2.200-2/2001 über die ICP-Brasil anerkannt.
Kaufvertrag und Vorliegen eines Sachmangels
Der Kaufvertrag (contrato de compra e venda) ist in Art. 481 ff. Código Civil geregelt. Nach Art. 481 Código Civil verpflichtet sich eine Vertragspartei zur Übertragung des Eigentums an einer Sache, während die andere Vertragspartei den Kaufpreis bezahlt. Wesentliche Bestandteile des Kaufvertrages sind der Kaufgegenstand, der Kaufpreis sowie der Konsens der Parteien hierüber (Art. 482 Código Civil).
Das brasilianische Recht unterscheidet zwischen offenen und versteckten Sachmängeln. Nach Art. 441 Código Civil liegt ein relevanter Sachmangel insbesondere dann vor, wenn ein versteckter Mangel die Nutzung der Sache beeinträchtigt oder ihren Wert erheblich mindert. Der Mangel muss bereits im Zeitpunkt der Übergabe vorgelegen haben. Ein versteckter Mangel liegt hingegen nicht vor, wenn der Fehler bei gewöhnlicher Untersuchung ohne Weiteres erkennbar gewesen wäre.
Gewährleistungsrechte
Liegt ein versteckter Sachmangel vor, stehen dem Käufer nach dem Código Civil grundsätzlich zwei Hauptrechte zu. Zum einen kann er mittels redhibitorischer Klage (ação redibitória) vom Vertrag zurücktreten (Art. 441 Código Civil). Zum anderen kann er eine Minderung des Kaufpreises verlangen (Art. 442 Código Civil).
Darüber hinaus kann der Käufer Schadensersatz verlangen, wenn der Verkäufer den Mangel kannte (Art. 443 Código Civil). Eine gesetzliche Pflicht zur Nacherfüllung sieht das Zivilgesetzbuch grundsätzlich nicht vor.
Die Fristen zur Geltendmachung der Gewährleistungsrechte sind in Art. 445 Código Civil geregelt. Bei beweglichen Sachen beträgt die Frist grundsätzlich 30 Tage, bei unbeweglichen Sachen ein Jahr. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist erst mit deren Kenntnis, wobei gesetzliche Höchstfristen gelten.
Im Werkvertragsrecht gelten ergänzend die Art. 610 bis 626 Código Civil. Nach Art. 618 Código Civil haftet der Werkunternehmer bei Bauwerken und Immobilienprojekten fünf Jahre lang für Mängel hinsichtlich Sicherheit und Stabilität des Werkes.
Die brasilianische Rechtsprechung interpretiert Art. 618 Código Civil zunehmend streng, insbesondere bei Infrastruktur-, Industrie- und Immobilienprojekten.
Verbraucherrechte
Neben dem Zivilgesetzbuch findet im Verhältnis zu Verbrauchern das Verbraucherschutzgesetz (Código de Defesa do Consumidor – CDC) Anwendung. Das CDC enthält zwingende Schutzvorschriften zugunsten des Verbrauchers und ist von öffentlichem Interesse.
Nach Art. 18 CDC liegt ein Produktmangel vor, wenn das Produkt für seine gewöhnliche Verwendung ungeeignet ist, sein Wert gemindert wird oder es nicht den berechtigten Erwartungen an Qualität und Sicherheit entspricht. Im Unterschied zum Código Civil unterscheidet das CDC grundsätzlich nicht zwischen offenen und versteckten Mängeln.
Der Lieferant hat grundsätzlich 30 Tage Zeit zur Nachbesserung des Mangels (Art. 18 CDC). Erfolgt keine ordnungsgemäße Nachbesserung, kann der Verbraucher nach seiner Wahl Ersatzlieferung, Rückerstattung des Kaufpreises oder Minderung des Kaufpreises verlangen. Nach Art. 23 CDC haftet der Lieferant auch für ihm unbekannte Mängel.
Die Ausschlussfristen betragen gemäß Art. 26 CDC 30 Tage für nicht dauerhafte Produkte und 90 Tage für dauerhafte Produkte. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist erst mit deren Erkennbarkeit.
Darüber hinaus regelt Art. 12 CDC die verschuldensunabhängige Produkthaftung des Herstellers, Produzenten, Importeurs und unter bestimmten Voraussetzungen auch des Händlers.
Das brasilianische Verbraucherschutzrecht gehört zu den strengsten Verbraucherschutzsystemen weltweit und wird von Gerichten regelmäßig verbraucherfreundlich ausgelegt.
Handelsgeschäft
Handelsgeschäfte zwischen Unternehmen unterliegen grundsätzlich dem Código Civil sowie den allgemeinen Regeln des Wirtschaftsrechts. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr gilt verstärkt der Grundsatz der Vertragsfreiheit und der wirtschaftlichen Risikoverteilung zwischen professionellen Marktteilnehmern.
Nach Art. 421-A Código Civil wird im B2B-Bereich grundsätzlich vermutet, dass die Parteien gleichberechtigt und ausreichend informiert handeln. Im Handelsverkehr spielen insbesondere Lieferverträge, Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Kommissionsverträge sowie internationale Kaufverträge eine wichtige Rolle.
Mit der zunehmenden Internationalisierung des brasilianischen Wirtschaftsrechts sowie dem Inkrafttreten des EU-Mercosur-Abkommens gewinnen internationale Compliance- und Nachhaltigkeitsanforderungen im brasilianischen Vertragsrecht weiter an Bedeutung.