Special | Mercosur | Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse
EU-Mercosur: Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse
Technische Handelshemmnisse sollen reduziert und Vorschriften stärker an internationalen Standards orientiert werden.
30.04.2026
Um den Warenverkehr zu erleichtern, haben sich die Vertragsparteien in Kapitel 5 des Abkommens darauf verständigt, unnötige technische Handelshemmnisse abzubauen. Zu diesem Zweck sollen sie gemeinsam handelserleichternde Initiativen entwickeln, fördern und gegebenenfalls umsetzen. Die EU und der Mercosur sollen sicherstellen, dass ihre technischen Vorschriften auf internationalen Referenzen beruhen und fordern ihre Normungsorganisationen dazu auf, internationale Standards als Grundlage für die von ihnen erarbeiteten Normen zu verwenden.
Eine gegenseitige Anerkennung von Produktvorschriften ist nicht vorgesehen. Beide Seiten behalten ihre eigenen Vorschriften bei. Importierte Waren müssen daher weiterhin die Anforderungen des jeweiligen Zielmarktes erfüllen, um den Marktzugang zu erhalten. Auch eine gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen ist im Abkommen nicht vorgesehen. Anhang 5-A ermöglicht lediglich in bestimmten Sektoren die gegenseitige Anerkennung von Prüfberichten.
Des Weiteren verpflichten sich die Vertragsparteien in Artikel 2.7, bestehende nichtautomatische Ein- und Ausfuhrlizenzverfahren abzuschaffen und künftig keine neuen einzuführen.
Zum Thema:
- Text des Interimsabkommens über den Handel zwischen der Europäischen Union und dem Mercosur im EU-Amtsblatt
- Webinar-Aufzeichnung: Das EU-Mercosur-Abkommen verstehen