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BrasilienZolltarif, Einfuhrzoll / Antidumping, Antisubvention
Zoll
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Zollbericht Brasilien Zolltarif, Einfuhrzoll
Brasilien wendet den im Mercosur-Abkommen vereinbarten gemeinsamen Zolltarif an. Zum Schutz inländischer Hersteller gelten für einige deutsche Produkte Antidumpingzölle.
04.03.2021
Von Susanne Scholl
Brasilien hat als Mitgliedstaat des Mercado Común del Sur (Mercosur - portugiesische Bezeichnung: Mercado Comum do Sul - Mercosul) den im Mercosur-Übereinkommen vereinbarten gemeinsamen Zolltarif des Mercosur (Arancel Externo Común del Mercosur - AEC - bzw. portugiesisch: Tarifa Externa Comum do Mercosul - TEC) angenommen. Der AEC basiert auf der gemeinsamen Nomenklatur des Mercosur (NCM). Die Nomenklatur ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) mit 97 Zolltarifkapiteln aufgebaut. Das HS umfasst sechsstellige Codenummern (brasilianische Bezeichnung: Sistema Harmonizado Posição e Subposição), die gemäß der NCM noch um weitere zwei Stellen erweitert werden (Itens/Subitens).
Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert der eingeführten Waren, in Brasilien ist dies der CIF-Wert, also der Preis, den eine Ware zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive Kosten, Versicherung und Fracht kostet. Der Transaktionswert nach dem GATT-Zollwert-Kodex ist ein Preis, der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet Brasiliens tatsächlich gezahlt wird oder zu zahlen ist. Kann dieser Wert nicht ermittelt werden, so gemäß dem GATT-Zollwertkodex nach weiteren Methoden in absteigender Reihenfolge festgestellt.
Von dem TEC hat Brasilien sich Ausnahmen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur vorbehalten (Listas de Exeções). In Einzelfällen können bei der Einfuhr von Waren in Brasilien wesentlich höhere oder niedrigere Einfuhrzölle erhoben werden, als im TEC vorgesehen.
Ausnahmen von dem gemeinsamen Zolltarif des Mercosur
HS-Code / Unterposition NCM | Produkt | Regelsatz gemäß TEC | Ausnahme |
2833 29 60 | Chromsulfat | 10% | 2% |
3808 69 90 | Insektizide | 8% | 0% |
3903 20 | Styrol-Acrylnitril-Copolymere | 14% | 0% |
8703 21 | Andere Fahrzeuge mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit einem Hubraum von 1 000 cm³ oder weniger | 20% | 35% |
8712 00 10 | Fahrräder | 20% | 35% |
9021 50 | Herzschrittmacher, ausgenommen Teile und Zubehör | 14% | 0% |
(Stand: Februar 2021)
Brasilien senkt regelmäßig die Zölle auf Kapitalgüter und IT-Produkte. Die Zollsenkungen sollen technologische Innovationen erleichtern und die heimische Industrie schützen.
Für die Umsetzung der Zollsenkungen ist die Kammer für Außenhandel des Ministeriums für Wirtschaft („Câmara de Comércio Exterior“) zuständig. Sie aktualisiert den Kreis der betroffenen Waren regelmäßig durch Einführung neuer und Annulierung bzw. Rücknahme bisher geltender Zollsenkungen. Aktuelle Informationen zu Zollsenkungen finden Sie hier.
Antidumpingzölle werden erhoben, um inländische Hersteller vor Waren zu schützen, die zu niedrigeren als den normalerweise im Ausfuhrland üblichen Preisen in Brasilien eingeführt werden.
Ausgleichszölle sollen gegebenenfalls von ausländischen Regierungen an Hersteller und Exporteure gezahlte Beihilfen ausgleichen, die dazu beitragen, dass diese Unternehmen Importware in Brasilien zu günstigeren Preisen anbieten können als brasilianische Hersteller. Die Höhe der Antidumping- oder Ausgleichszölle entspricht der jeweils ermittelten Dumpingmarge bzw. der Höhe der im Ausland gezahlten Beihilfe. Derzeit unterliegen beispielsweise folgende Produkte mit deutschem oder EU-Ursprung endgültigen Antidumpingzöllen in Brasilien:
Weitere Details dazu finden Sie hier.
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