Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll
Zölle, Zusatzzölle, Antidumpingzölle
In den USA gelten Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken.
27.11.2024
Von Susanne Scholl | Bonn
Grundlage für die Berechnung des im Rahmen einer Einfuhr zu entrichtenden Zolls ist der Zolltarif.
Der Zolltarif (Harmonized Tarif Schedule of the United States - HTSUS) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut (97 Zolltarifkapitel).
Die Zollsätze für Waren mit Ursprung in WTO-Ländern (zum Beispiel EU-Länder) sind aus der Spalte 1 "General" ersichtlich, aus der Spalte 1 "Special" gehen Präferenzzollsätze hervor (zum Beispiel für Waren mit Ursprung in der NAFTA beziehungsweise dem Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada-Agreement - USMCA oder Entwicklungsländern).
In Spalte 2 sind Zölle aufgeführt, die für Waren mit Ursprung in Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus gelten.
Das Zollniveau ist niedrig. Zollfreiheit ist für einige Produkte des landwirtschaftlichen Bereiches (Kapitel 1 - 24) und im gewerblichen Bereich zum Beispiel für viele Maschinen und Apparate sowie elektrotechnische Waren (Kapitel 84 und 85) vorgesehen.
Außer den international vereinbarten 97 Zolltarifkapiteln (Kapitel 1 bis 97, Kap. 77 offen) weist der Zolltarif zusätzlich die Kapitel 98 und 99 auf.
Kapitel 98 beinhaltet Sonderregelungen für wiedereingeführte oder vorübergehend eingeführte Waren, Zollbefreiungen, Reisegerät, Umzugsgut, Muster, nicht kommerzielle Einfuhren mit geringem Wert. In Kapitel 99 sind zeitlich befristete Zollregelungen erfasst (Kontingentwaren, ausgleichszoll- oder schutzzollpflichtige Waren - zum Beispiel Schutzzollregelungen für Produkte mit Ursprung in China).
Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert eingeführter Waren, in den USA entspricht dieser dem FOB-Wert ("Free On Board"). Hinzu kommen gemäß 19 CFR § 152.103 (b) zum Beispiel Ingenieurskosten, Werkzeugkosten oder Kosten für Zusatzkomponenten ("assists"), sofern sie nicht im gezahlten oder zu zahlenden Preis inbegriffen sind.
US-Importeure können in einigen Fällen bei mehrstufigen grenzüberschreitenden Verkäufen als Zollwert den Preis zugrunde legen, der für einen ersten oder anderen früheren Verkauf vor Einfuhr der Waren gezahlt wurde (First Sale Rule). Dies kann vor allem für größere Unternehmen interessant sein. Die Zollbehörde prüft dann eingehend, ob alle Voraussetzungen für die Nutzung der Regel erfüllt sind. Sie hat Informationen zur First Sale Rule veröffentlicht.
In der EU ist die First Sale Rule seit dem 1. Januar 2018 abgeschafft.
Zusätzliche Zölle Stahl, Aluminium, Produkte aus China
Seit Juni 2018 erheben die USA neben den regulären Einfuhrzöllen zusätzliche Zölle (Schutzzölle) von zehn und 25 Prozent auf Produkte aus Aluminium und Stahl aus allen Ländern. Grund war eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit wegen übermäßiger Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962.
USA und EU hatten Ende Oktober 2021 eine Einigung zu den Zusatzzöllen erzielt. Diese ermöglicht seit dem 1. Januar 2022 die Einfuhr von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU in den USA innerhalb von Zollkontingenten. Zur Stärkung ihrer Wirtschaftspartnerschaft hatten USA und EU im Herbst 2021 begonnen, eine Globale Vereinbarung über nachhaltigen Stahl und Aluminium zu verhandeln. Die Verhandlungen sollten ursprünglich bis Ende 2023 abgeschlossen sein, dauern aber derzeit noch an. Im Dezember 2023 entschieden die USA, die zusätzlichen Zölle zunächst bis Ende 2025 weiter auszusetzen.
Grundsätzlich ist der Zollbehörde bei Einfuhren von Stahl und Aluminium eine Einfuhrlizenz vorzulegen.
Seit 2018 gelten zusätzliche Zölle (Schutzzölle), derzeit von 7,5 Prozent und 25 Prozent auf Produkte mit Ursprung in China. Die USA begründen die Zölle mit unlauteren Handelspraktiken Chinas. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 301 des Trade Act of 1974.
Nach ausführlicher Untersuchung schlug die Handelsbeauftragte im Mai 2024 eine Erhöhung der Schutzzölle für zahlreiche chinesische Produkte, etwa Batterien, Halbleiter, Solarzellen sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge (Erhöhung auf 100 Prozent) vor. Nach Auswertung der Anmerkungen betroffener Unternehmen traten die Zollerhöhungen für viele Produkte ab dem 27. September 2024 in Kraft. In einigen Fällen werden die Erhöhungen erst ab 2025 oder 2026 gelten.
Schutzzölle und Ausnahmen sind aus dem US-Zolltarif HTSUS in Kapitel 99, Unterkapitel III, Hinweis 20) oder bei Eingabe der Zolltarifposition in das Suchfeld im US-Zolltarif ersichtlich.
Darüber hinaus informiert die Handelsbeauftragte dazu mit aktuellen Übersichten.
Schutz vor Chinas Handelspraktiken
Die USA erheben seit 2018 zusätzliche Zölle zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken Chinas, wie etwa erzwungenem Technologietransfer, Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums und Cyberangriffen. Rechtlich stützt sich diese Maßnahme auf Abschnitt 301 des "Trade Act of 1974". Der Entscheidung ging ein Untersuchungsverfahren des Handelsbeauftragten voraus.
Zusatzzölle im WTO-Streit Boeing-Airbus
Im WTO-Streit um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus hatten die USA seit Oktober 2019 Zusatzzölle von 15 und 25 Prozent im Wert von 7,5 Milliarden US Dollar mit Ursprung in der EU erhoben. Im Gegenzug hatte die Europäische Union seit November 2020 auf die Einfuhr von zahlreichen Waren aus den USA ebenfalls von der WTO genehmigte Zusatzzölle erhoben.
Am 15. Juni 2021 einigten sich die Parteien auf eine "Waffenruhe": Danach verzichten beide Seiten für fünf Jahre auf die Erhebung der Zölle und finden in diesem Zeitraum eine dauerhafte Lösung. Die Parteien einigten sich auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte und für die gegenseitige Unterstützung gegenüber dem Wettbewerb Chinas.
Im Dezember 2022 traf sich erstmalig eine Arbeitsgruppe "Große Zivilflugzeuge" der USA und der EU. Sie soll eine Verteidigung der Rechte von Arbeitnehmern und Unternehmen der Luft- und Raumfahrt gegen die nicht-marktwirtschaftliche Politik Chinas sicherstellen.
Antidumpingzölle
Die USA erheben Antidumpingzölle, wenn ausländische Hersteller Produkte in den USA unter Normalwert verkaufen.
Die Zollbehörde hat eine Übersicht über laufende Antidumpingverfahren veröffentlicht.
Häufig gestellte Fragen zum Thema sind ebenfalls veröffentlicht.
Was ist Preisdumping?
Dumping tritt auf, wenn ausländische Hersteller oder Exporteure ein Produkt in den USA unter Normalwert verkaufen. Der Normalwert ist der Preis zu dem die Hersteller das Produkt auf dem inländischen Markt oder anderen drittländischen Märkten verkaufen. Zur Abwehr von Schädigungen der US-Wirtschaft kann die Zollbehörde bei der Einfuhr solcher Produkte Antidumpingzölle erheben.