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Zollbericht USA Zolltarif, Einfuhrzoll

Zölle, Zusatzzölle, Antidumpingzölle

In den USA gelten Einfuhrzölle, Antidumpingzölle und Zusatzzölle zum Schutz der nationalen Sicherheit und vor unlauteren Handelspraktiken. 

Von Susanne Scholl | Bonn

Grundlage für die Berechnung des im Rahmen einer Einfuhr zu entrichtenden Zolls ist der Zolltarif.

Der US-Zolltarif

Der Zolltarif (Harmonized Tarif Schedule of the United States - HTSUS) ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut (97 Zolltarifkapitel).

Die Zollsätze für Waren mit Ursprung in WTO-Ländern (zum Beispiel EU-Länder) sind aus der Spalte 1 "General" ersichtlich, aus der Spalte 1 "Special" gehen Präferenzzollsätze hervor (zum Beispiel für Waren mit Ursprung in der NAFTA beziehungsweise dem Nachfolgeabkommen United States-Mexico-Canada-Agreement - USMCA oder Entwicklungsländern).

In Spalte 2 sind Zölle aufgeführt, die für Waren mit Ursprung in Kuba, Nordkorea, Russland und Belarus gelten.

Das Zollniveau ist niedrig. Zollfreiheit ist für einige Produkte des landwirtschaftlichen Bereiches (Kapitel 1 - 24) und im gewerblichen Bereich zum Beispiel für viele Maschinen und Apparate sowie elektrotechnische Waren (Kapitel 84 und 85) vorgesehen.

Außer den international vereinbarten 97 Zolltarifkapiteln (Kapitel 1 bis 97, Kap. 77 offen) weist der Zolltarif zusätzlich die Kapitel 98 und 99 auf.

Kapitel 98 beinhaltet Sonderregelungen für wiedereingeführte oder vorübergehend eingeführte Waren, Zollbefreiungen, Reisegerät, Umzugsgut, Muster, nicht kommerzielle Einfuhren mit geringem Wert. In Kapitel 99 sind zeitlich befristete Zollregelungen erfasst (Kontingentwaren, ausgleichszoll- oder schutzzollpflichtige Waren - zum Beispiel Schutzzollregelungen für Produkte mit Ursprung in China).

Bemessungsgrundlage für den Zollwert

Bemessungsgrundlage für den Zollwert ist im Regelfall der Transaktionswert eingeführter Waren, in den USA entspricht dieser dem FOB-Wert ("Free On Board"). Hinzu kommen gemäß 19 CFR § 152.103 (b) zum Beispiel Ingenieurskosten, Werkzeugkosten oder Kosten für Zusatzkomponenten ("assists"), sofern sie nicht im gezahlten oder zu zahlenden Preis inbegriffen sind.

First-Sale-Rule

US-Importeure können in einigen Fällen bei mehrstufigen grenzüberschreitenden Verkäufen als Zollwert den Preis zugrunde legen, der für einen ersten oder anderen früheren Verkauf vor Einfuhr der Waren gezahlt wurde (First Sale Rule). Dies kann vor allem für größere Unternehmen interessant sein. Die Zollbehörde prüft dann eingehend, ob alle Voraussetzungen für die Nutzung der Regel erfüllt sind. Sie hat Informationen zur First Sale Rule veröffentlicht. 

In der EU ist die First Sale Rule seit dem 1. Januar 2018 abgeschafft.

Zusatzzölle 

Schutzzölle und Ausnahmen sind aus dem US-Zolltarif HTSUS in Kapitel 99, Unterkapitel III, Hinweis 20) oder bei Eingabe der Zolltarifposition in das Suchfeld im US-Zolltarif ersichtlich. Zusatzzölle werden in der Regel zusätzlich zu allen bestehenden (Antidumping-)Zöllen, Gebühren und Abgaben erhoben.

Stahl und Aluminium

Seit März 2025 erheben die USA neben den regulären Einfuhrzöllen zusätzliche Zölle (Schutzzölle) von 25 Prozent auf Produkte aus Aluminium und Stahl aus allen Ländern. Grund war eine Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit wegen übermäßiger Importe von Stahl- und Aluminiumprodukten. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 232 des Trade Expansion Act of 1962.

Grundsätzlich ist der Zollbehörde bei Einfuhren von Stahl und Aluminium eine Einfuhrlizenz vorzulegen.

KFZ und KFZ-Teile

Seit dem 3. April 2025, 00:01 Uhr EST (Eastern Standard Time) werden Kraftfahrzeuge bei der Einfuhr in die USA mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von 25 Prozent belastet werden. Fahrzeugteile werden dagegen ab dem 3. Mai 2025 mit Zusatzzöllen belastet. Dies hat Präsident Donald Trump am 26. März 2025 unter Berufung auf Section 232 Trade Expansion Act mit der entsprechenden Proclamation 10908 angewiesen. Die Einführung neuer Zusatzzölle wird mit der Gefährdung der nationalen Sicherheit der USA durch die Importmengen bestimmter Kraftfahrzeuge und Autoteile begründet.

Länderspezifische Zusatzzölle

Die USA haben Zusatzzölle gegenüber China, Kanada und Mexiko eingeführt. Ausführliche Informationen entnehmen Sie hierzu bitte den folgenden Berichten:

Seit dem 5. April 2025 werden alle Einfuhren in die USA auf unbestimmte Zeit mit zusätzlichen Wertzöllen in Höhe von zehn Prozent belastet. Davon sind spezifische Produkte sowie Einfuhren mit Ursprung in Kanada und Mexiko ausgenommen. Ausführliche Informationen entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht: US-Zusatzzölle in Kraft getreten.

Zusatzzölle gem. Section 301 gegenüber China

Seit 2018 gelten zusätzliche Zölle (Schutzzölle), derzeit von 7,5 Prozent und 25 Prozent auf Produkte mit Ursprung in China. Die USA begründen die Zölle mit unlauteren Handelspraktiken Chinas. Gesetzliche Grundlage ist Abschnitt 301 des Trade Act of 1974. 

Nach ausführlicher Untersuchung schlug die Handelsbeauftragte im Mai 2024 eine Erhöhung der Schutzzölle für zahlreiche chinesische Produkte, etwa Batterien, Halbleiter, Solarzellen sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge (Erhöhung auf 100 Prozent) vor. Nach Auswertung der Anmerkungen betroffener Unternehmen traten die Zollerhöhungen für viele Produkte ab dem 27. September 2024 in Kraft. In einigen Fällen werden die Erhöhungen erst ab 2025 oder 2026 gelten.

Schutz vor Chinas Handelspraktiken  

Die USA erheben seit 2018 zusätzliche Zölle zum Schutz vor unlauteren Handelspraktiken Chinas, wie etwa erzwungenem Technologietransfer, Verstößen gegen den Schutz geistigen Eigentums und Cyberangriffen. Rechtlich stützt sich diese Maßnahme auf Abschnitt 301 des "Trade Act of 1974". Der Entscheidung ging ein Untersuchungsverfahren des Handelsbeauftragten voraus.

Zusatzzölle im WTO-Streit Boeing-Airbus

Im WTO-Streit um unerlaubte Subventionen an die Flugzeughersteller Boeing und Airbus hatten die USA seit Oktober 2019 Zusatzzölle von 15 und 25 Prozent im Wert von 7,5 Milliarden US Dollar mit Ursprung in der EU erhoben. Im Gegenzug hatte die Europäische Union seit November 2020 auf die Einfuhr von zahlreichen Waren aus den USA ebenfalls von der WTO genehmigte Zusatzzölle erhoben.

Am 15. Juni 2021 einigten sich die Parteien auf eine "Waffenruhe": Danach verzichten beide Seiten für fünf Jahre auf die Erhebung der Zölle und finden in diesem Zeitraum eine dauerhafte Lösung. Die Parteien einigten sich auf ein Übereinkommen für den Luftfahrtsektor zur Vermeidung von Eskalationen solcher Konflikte und für die gegenseitige Unterstützung gegenüber dem Wettbewerb Chinas. 

Im Dezember 2022 traf sich erstmalig eine Arbeitsgruppe "Große Zivilflugzeuge" der USA und der EU. Sie soll eine Verteidigung der Rechte von Arbeitnehmern und Unternehmen der Luft- und Raumfahrt gegen die nicht-marktwirtschaftliche Politik Chinas sicherstellen.

Antidumpingzölle

Die USA erheben Antidumpingzölle, wenn ausländische Hersteller Produkte in den USA unter Normalwert verkaufen. 

Die Zollbehörde hat eine Übersicht über laufende Antidumpingverfahren veröffentlicht.

Häufig gestellte Fragen zum Thema sind ebenfalls veröffentlicht. 

Was ist Preisdumping?

Dumping tritt auf, wenn ausländische Hersteller oder Exporteure ein Produkt in den USA unter Normalwert verkaufen. Der Normalwert ist der Preis zu dem die Hersteller das Produkt auf dem inländischen Markt oder anderen drittländischen Märkten verkaufen. Zur Abwehr von Schädigungen der US-Wirtschaft kann die Zollbehörde bei der Einfuhr solcher Produkte Antidumpingzölle erheben.    

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