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Zollmeldung Südafrika Antidumping, Antisubvention

Schutzmaßnahmen für Einfuhren flachgewalzter Eisen- und Stahlprodukte

Südafrika setzt den Zollsatz stufenweise herab. Ausnahmen gelten für bestimmte Länder.

Von Dr. Melanie Hoffmann | Bonn

Von der Schutzmaßnahme sind Einfuhren bestimmter flachgewalzter Erzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl (ausgenommen nichtrostender Stahl), auch in Rollen (Coils), (einschließlich zugeschnittene Erzeugnisse und Schmalband), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen, mit Ausnahme von kornorientiertem Silizium-Elektrostahl, betroffen. Die Waren werden in folgende Zolltarifnummern eingereiht: 7208.10, 7208.25, 7208.26, 7208.27, 7208.36, 7208.37, 7208.38, 7208.39, 7208.40, 7208.51, 7208.52, 7208.53, 7208.54, 7208.90, 7211.14, 7225.30, 7225.40, 7225.99 und 7226.99.

Die Maßnahme wird stufenweise umgesetzt. Der Zollsatz wird wie folgt stufenweise herabgesetzt:

  • 2. Mai 2025 - 1. Mai 2026: 13 Prozent
  • 2. Mai 2026 - 1. Mai 2027: 11 Prozent
  • 2. Mai 2027 - 1. Mai 2028: 9 Prozent

Zahlreiche Entwicklungsländer sind von dieser Maßnahme ausgenommen.

Zum Hintergrund

Grund der Schutzmaßnahmenuntersuchung war der Verdacht einer ernsthaften Schädigung, die durch den Anstieg der Einfuhren von solchen Eisen- und Stahlprodukten verursacht wurde. Mit der Einleitung des Verfahrens wurde die Absicht verfolgt, eine ernsthafte Schädigung des inländischen Wirtschaftszweiges, der gleichartige Ware herstellt, zu beheben oder zu verhindern.

Quellen:

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