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Arbeitsmarkt | Bulgarien

Bulgarischer Arbeitsmarkt spürt den Fachkräftemangel

Trotz zuletzt hoher Lohnsteigerungen hat Bulgarien weiterhin die niedrigsten Arbeitskosten in der EU. Zugleich nimmt der Wettbewerb um Fachkräfte zu.

Torsten Pauly

Von Torsten Pauly | Berlin

Die Löhne und Gehälter in Bulgarien steigen stark. Hinzu kommen Zusatzleistungen wie in westlichen Ländern. Dadurch werden Jobangebote, insbesondere für Höherqualifizierte, attraktiver. Der Braindrain der vergangenen Jahre geht zurück.

Renteneintritte infolge der Alterung der Gesellschaft werden das Arbeitskräftepotenzial in Bulgarien in den kommenden Jahren jedoch verringern. Sowohl bei der Verfügbarkeit von Arbeitssuchenden als auch beim Lohnniveau besteht ein ausgeprägtes regionales Gefälle.

Stärken des Arbeitsmarkts

  • Niedrigste Arbeitskosten in der EU
  • Gute Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenz bei jüngeren Erwerbsgruppen
  • Hohe Weiterbildungsbereitschaft der Arbeitnehmenden

Schwächen des Arbeitsmarkts

  • Demografischer Wandel verkleinert den Fachkräftepool
  • Geringe Fremdsprachenkenntnisse und digitale Kompetenz bei älteren Erwerbsgruppen
  • Hohe Lohnzuwächse erhöhen den Produktivitätsdruck

  • Der Braindrain der vergangenen Jahre geht zurück. Gleichzeitig verringert sich das Arbeitskräftepotenzial, da mehr Ältere in Rente gehen, als Jüngere ins Berufsleben eintreten.

    Der Arbeitsmarkt ist 2026 deutlich angespannter als noch vor einigen Jahren. Die Arbeitslosenquote sank zwischen 2016 und 2025 von 8,6 auf 3,5 Prozent und lag damit laut Eurostat auf dem viertniedrigsten Niveau in der EU. Haupttreiber ist die gute Konjunktur: Das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) Bulgariens wuchs von 2019 bis 2025 kumuliert um 18,4 Prozent – der fünftstärkste Zuwachs in der EU.

    Dieser Trend setzt sich 2026 fort. Die Europäische Kommission prognostiziert ein reales BIP-Wachstum von 2,5 Prozent im Gesamtjahr, womit Bulgarien erneut zu den fünf wachstumsstärksten EU-Ländern zählt. Die Arbeitslosenquote dürfte leicht auf 3,7 Prozent steigen, bleibt aber weiterhin die viertniedrigste in der EU.

    Fachkräftemangel nimmt zu

    Unternehmen berichten zunehmend über Fachkräftemangel. Laut einer Konjunkturumfrage der AHK Bulgarien nannten im Frühjahr 2026 rund 54 Prozent der befragten Mitglieder dieses Problem.

    Nach Einschätzung des Präsidenten des bulgarischen Beschäftigungsverbandes, Nikolai Nikolov, fehlen derzeit bis zu 250.000 Arbeitskräfte. Dem Verband gehören Personalvermittler und HR-Agenturen an. Die Nachfrage variiert je nach Branche: Den stärksten Stellenaufbau planen die Informations- und Kommunikationstechnologie, gefolgt vom verarbeitenden Gewerbe, Handel sowie dem Finanz-, Versicherungs- und Immobiliensektor. In einzelnen Branchen – etwa im Bergbau und in der Landwirtschaft – wird hingegen Beschäftigung abgebaut. Trotz des Mangels bleibt die Rekrutierung grundsätzlich möglich.

    "Die Arbeitslosenquote sinkt weiter. Dennoch ist es insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Gründer möglich, qualifiziertes Personal zu finden – auch mit Fremdsprachenkenntnissen. Schwieriger ist es, mehrere Hundert Stellen gleichzeitig zu besetzen",

    sagt Nikolai Nikolov, Präsident des bulgarischen Beschäftigungsverbandes.

    Regionale Unterschiede bleiben bestehen

    Die Verfügbarkeit von Arbeitsuchenden unterscheidet sich regional deutlich. Während im Großraum Sofia 2025 lediglich 1,2 Prozent der Bevölkerung als arbeitsuchend registriert waren, lag die Quote in strukturschwachen Donauregionen deutlich höher: in Widin und Silistra bei jeweils 11 Prozent, in Montana bei 11,4 Prozent.

    Das sind die wichtigsten KennziffernAllgemeine Arbeitsmarktdaten 2025

    Bevölkerung (in Mio.) 1)

    6,4

    Erwerbspersonen (Bevölkerung älter als 15 und jünger als 65 Jahre, in Mio.)

    3,8

    Erwerbstätige (in Mio.)

    2,9

    Arbeitslosenquote, offizielle (in %, nach ILO-Definition)

    3,5

    Analphabetenquote (in %)

    1,6

    Universitätsabschluss (in %) 2)

    25,5

    1 Volkszählung 2021; 2 Anteil der Universitätsabsolventen an der Gesamtzahl der Ausgebildeten 2021.Quelle: Nationales Statistikinstitut 2026

    Demografie dämpft Arbeitskräfteangebot

    Zwei strukturelle Trends prägen die Verfügbarkeit von Fachkräften. Zum einen schrumpft infolge der Alterung der Gesellschaft das Erwerbspersonenpotenzial: Eurostat prognostiziert für die Altersgruppe der 20- bis 64-Jährigen zwischen 2025 und 2034 einen Rückgang um 8,5 Prozent.

    Zum anderen führen die gute Konjunktur und die kräftigen Lohnanstiege der vergangenen Jahre dazu, dass die früher starke Abwanderung insbesondere Höherqualifizierter in westliche Märkte nachlässt. "Menschen mit hohem Ausbildungsniveau finden zunehmend attraktive Jobangebote in Bulgarien", sagt Nikolai Trambev vom Personalvermittler Adecco. "Auch geringer Qualifizierte erzielen in den Wirtschaftszentren inzwischen ausreichende Auskommen. In ländlichen Regionen bleiben die Löhne jedoch niedriger, sodass sie zumindest zeitweise Arbeit in anderen EU-Ländern aufnehmen."

    Rückkehrpotenzial bietet Chancen auch für deutsche Unternehmen

    Die Abwanderung in andere EU-Länder ist seit der Coronapandemie deutlich zurückgegangen. Zwischen 2014 und Anfang 2020 verließen jährlich rund 21.600 Menschen Bulgarien in Richtung EU, von 2021 bis 2024 waren es nur noch etwa 10.300 pro Jahr. Viele im Ausland lebende Fachkräfte zeigen sich bei attraktiven Angeboten rückkehrbereit.

    Davon können auch deutsche Unternehmen profitieren. Zwischen 2014 und 2024 entfielen rund 34 Prozent der EU-Auswanderung aus Bulgarien auf Deutschland, gefolgt von Italien (12 Prozent) und Frankreich (8 Prozent).

    Deutschkenntnisse sind verbreitet

    Deutschkenntnisse sind in Bulgarien weit verbreitet. Laut Deutscher Botschaft Sofia bieten landesweit 37 Schulen das Deutsche Sprachdiplom an. In der Hauptstadt Sofia existiert zudem eine Deutsche Schule mit aus Deutschland entsandten Lehrkräften, die zum Deutschen Internationalen Abitur führt. Mehrere Universitäten bieten deutschsprachige Studiengänge an, darunter die Technische Universität Sofia, die Universität für Architektur, Bauingenieurwesen und Geodäsie (Sofia) sowie die Universität für Chemische Technologie und Metallurgie (Sofia).

    Ergänzend bestehen bulgarisch-deutsche Berufsbildungszentren in Pasardschik, Plewen, Smoljan, Stara Sagora und Zarewo. Diese richten sich an Jugendliche ab 16 Jahren sowie – je nach Spezialisierung – an arbeitslose und beschäftigte Erwachsene. Die Einrichtungen sind jeweils von der Nationalen Agentur für berufliche Aus- und Weiterbildung anerkannt.

    Personalmangel treibt Automatisierung voran

    Angesichts des Fachkräftemangels und steigender Löhne investieren Unternehmen verstärkt in Automatisierung und Digitalisierung. Dabei zeigt sich ein deutliches Gefälle bei digitalen Kompetenzen: Jüngere Bevölkerungsgruppen verfügen über Fähigkeiten auf einem mit anderen EU-Ländern vergleichbaren Niveau, während ältere häufig nur Grundkenntnisse besitzen. Insgesamt lag Bulgarien beim Niveau digitaler Kompetenzen 2025 laut Eurostat weiterhin deutlich unter dem Durchschnitt der EU.

    Bulgarien wirbt gezielt um ausländische Beschäftigte

    Um dem Personalmangel gezielt entgegenzuwirken, öffnet sich Bulgarien verstärkt für ausländische Arbeitskräfte. Ende 2025 führte das Land ein Digital-Nomad-Visum ein, das es Nicht-EU-Bürgern ermöglicht, sich in Bulgarien niederzulassen und im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie ortsunabhängig zu arbeiten. Für Startup-Gründer existiert zudem ein spezielles Visum.

    Auch in arbeitsintensiven Branchen wie Bau, Gastgewerbe und Logistik besteht Bedarf an geringer qualifizierten Beschäftigten. Daher vergibt der Staat Arbeitsvisa an Nicht-EU-Bürger, vor allem vom indischen Subkontinent und aus Zentralasien.

    Bulgarien im weltweiten Vergleich

    Folgende Karte ermöglicht den Vergleich zwischen zahlreichen Ländern weltweit. Bitte beachten Sie, dass die Werte in der Karte aus international standardisierten Quellen stammen und somit ggf. von Angaben aus nationalen Quellen im Text abweichen können.

     

    Torsten Pauly

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Internationale Personaldienstleister und Stellenportale erleichtern die Personalsuche. Zusatzleistungen für Beschäftigte haben sich westeuropäischen Standards angenähert.

    Unternehmen können bei der Personalsuche auf die staatliche Beschäftigungsagentur zurückgreifen. Diese registrierte im Juni 2026 landesweit 172.600 Arbeitssuchende und 12.700 offene Stellen.

    Daneben sind zahlreiche internationale Personaldienstleister auf dem bulgarischen Markt vertreten, darunter Adecco, Deel, Indeed und Manpower. Ergänzend stehen Unternehmen mehrere nationale Online-Stellenportale zur Verfügung, die häufig auch englischsprachige Angebote bereitstellen. Zu den etablierten Anbietern zählen:

    Für Führungspositionen schalten Unternehmen Headhunter ein. Zu den international tätigen Anbietern zählen Stanton Chase sowie Robert Half, das in Bulgarien über den Partner Protivi vertreten ist. Zu den lokalen Anbietern gehören Headhunters und Horizons Bulgaria. Hochqualifizierte Fachkräfte werden zudem zunehmend über berufliche Netzwerke wie LinkedIn rekrutiert.

    Höherqualifizierte legen Wert auf die Work-Life-Balance

    Die Zusatzleistungen für Führungskräfte und qualifizierte Fachkräfte entsprechen weitgehend den Standards westlicher Arbeitsmärkte. "Zusätzliche private Krankenversicherungen sind ein Must-have", sagt Nikolai Trambev vom Personalvermittler Adecco. "Auch zusätzliche Urlaubstage über den gesetzlichen Anspruch hinaus sind üblich. Je nach Position und Branche werden ein bis fünf Tage gewährt."

    Neben der Vergütung achten Bewerbende zunehmend auf flexible Arbeitsbedingungen. "Gefragt sind hybride Arbeitsmodelle, Weiterbildungsmöglichkeiten und generell eine ausgewogene Work-Life-Balance", so Trambev. Beliebt seien zudem vom Arbeitgebenden finanzierte oder bezuschusste Sportangebote. Dienstwagen bleiben dagegen in der Regel Beschäftigten in höheren Führungspositionen oder im Vertrieb vorbehalten.

    Verbreitet sind auch Essensgutscheine. Für Mahlzeiten und Lebensmittel gilt ein steuerlicher Freibetrag. Die Gutscheine werden zunehmend digital über Apps bereitgestellt. Der monatliche steuerfreie Höchstbetrag liegt bei 102 Euro.

    Zusätzlich zahlen viele Unternehmen leistungsabhängige Prämien. Auf diese werden wie beim regulären Arbeitsentgelt die Einkommensteuer von 10 Prozent und die Sozialversicherungsbeiträge fällig.

    Top 5: Damit gewinnen Unternehmen in Bulgarien qualifizierte Fachkräfte

    1. Private Zusatzkrankenversicherungen
    2. Zusätzliche Urlaubstage
    3. Hybride Arbeitsmodelle
    4. Weiterbildungen und regelmäßige Schulungen
    5. Sport- und Gesundheitsangebote

    Die Registrierung und Lohnabrechnung von Beschäftigten, auch bei kurzfristigen Entsendungen, ist in Bulgarien mit erheblichem Verwaltungsaufwand verbunden. Zudem muss das Land wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten die Entgelttransparenzrichtlinie der EU 2023/970 in nationales Recht umsetzen. Ein entsprechender Entwurf befand sich Mitte 2026 im parlamentarischen Verfahren.

    Unternehmen sollten daher vor einer Entsendung oder Neueinstellung die arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen sorgfältig prüfen. Unterstützung bieten lokale Beratungsunternehmen sowie die AHK Bulgarien.

    Torsten Pauly

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Die kräftigen Lohnsteigerungen der vergangenen Jahre setzen sich in Bulgarien fort. Dennoch bleiben die Arbeitskosten im EU-Vergleich die niedrigsten.

    Die Bruttolöhne in Bulgarien stiegen von 2020 bis 2025 um rund 87 Prozent auf 15.972 Euro pro Jahr. Treiber sind Produktivitätsfortschritte, wiederholte Erhöhungen des Mindestlohns und vor allem der zunehmende Fachkräftemangel. Viele Unternehmen erhöhen die Gehälter, um Beschäftigte zu halten.

    Dieser Trend dürfte sich 2026 abschwächen. Die Europäische Kommission erwartet für das Gesamtjahr einen Anstieg der Nominallöhne um 5,7 Prozent und der Reallöhne um 2,7 Prozent.

    In einer Konjunkturumfrage der AHK Bulgarien im Frühjahr 2026 bezeichnete die Mehrheit der Mitgliedsunternehmen steigende Arbeitskosten als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Unter Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten lag dieser Anteil bei 73 Prozent.

    Trotz der kräftigen Lohnzuwächse bietet Bulgarien weiterhin die niedrigsten Arbeitskosten in der EU. Der durchschnittliche Stundenwert lag 2025 bei 12 Euro. Auch im Vergleich mit anderen Ländern Südosteuropas bleibt das Kostenniveau wettbewerbsfähig.

    Produktivitätssteigerungen sind erforderlich

    Nicht nur die Arbeitskosten, sondern auch die Bruttowertschöpfung je geleisteter Arbeitsstunde fällt in Bulgarien vergleichsweise niedrig aus. Sie lag 2023 laut Eurostat bei durchschnittlich 19,7 Euro. Bei damaligen Arbeitskosten von 9,3 Euro ergab sich damit ein Abstand von 10,4 Euro zugunsten der Bruttowertschöpfung. Dieser Wert lag deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 21,9 Euro und war der zweitniedrigste unter allen Mitgliedstaaten.

    Um die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Wertschöpfung zu erhöhen, sind weitere Produktivitätssteigerungen erforderlich. Der bulgarische Staat wirbt daher gezielt um ausländische Investoren.

    Großes regionales Lohngefälle

    Die Verdienste unterscheiden sich innerhalb Bulgariens erheblich. Im Jahr 2024 lag das Lohnniveau in der Hauptstadt Sofia um 103,4 Prozent über dem Wert in Blagoewgrad. Die Stadt liegt rund 100 Kilometer südlich an der Trasse nach Thessaloniki. Auch im Donauhafen Widin erreichte der durchschnittliche Bruttolohn nur etwa die Hälfte des Niveaus von Sofia.

    IKT- und Finanzsektor zahlen die höchsten Löhne

    Auch zwischen den Branchen bestehen deutliche Unterschiede. Im Jahr 2025 lagen die Löhne im IKT-Sektor um 123,1 Prozent und im Finanz- und Versicherungswesen um 49,4 Prozent über dem Landesdurchschnitt. Im verarbeitenden Gewerbe lagen die Verdienste dagegen 15,3 Prozent darunter.

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Branchen 2025In Euro *)
    Branche

    Monatslohn

    Landesweiter Durchschnittslohn

    1.331

    Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei

    873

    Verarbeitendes Gewerbe

    1.127

    Strom-, Gas-, Wärme- und Kälteversorgung

    1.854

    Wasserversorgung, Abfallwirtschaft

    1.009

    Baugewerbe

    1.094

    Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz

    1.144

    Verkehr und Lagerei

    1.121

    Gastgewerbe

    813

    Information und Kommunikation

    2.969

    Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

    1.989

    * gerundete Beträge aufgrund eigener Berechnungen.Quelle: Nationales Statistikinstitut 2026

    Innerhalb der einzelnen Verdienstgruppen bestehen beträchtliche Unterschiede. Ausschlaggebend sind unter anderem der Standort, die Profitabilität der Unternehmen und das Qualifikationsniveau der Beschäftigten. Bei Stellen mit geringeren Qualifikationsanforderungen lagen die Gehälter 2026 laut dem Personalvermittler Adecco zwischen 230 und 580 Euro über dem gesetzlichen Mindestlohn.

    Durchschnittliche Monatslöhne für ausgewählte Positionen *)In Euro; Schätzungen für 2026
    Position

    Monatslohn brutto

    Führungskraft, höhere Ebene

    3.500 bis 7.800

    Führungskraft, mittlere Ebene 

    2.800 bis 3.500

    Führungskraft, Abteilungs- oder Teamleitung

    2.300 bis 2.800

    Personal mit akademischer Ausbildung

    1.150 bis 2.500

    Technische Fachkraft

    1.150 bis 2.500

    Unterstützende Bürokraft

    1.150 bis 1.600

    Dienstleistungs- und Verkaufspersonal

    1.150 bis 2.000

    Fachkraft in der Land-, Forst-, Fischwirtschaft

    1.150 bis 1.600

    Fachkraft in Handwerksberufen

    1.500 bis 1.800

    Personal zum Bedienen von Anlagen und Maschinen, Montagekraft

    850 bis 1.800

    Hilfskraft

    850 bis 1.200

    * ortsabhängige Gehaltsspanne.Quelle: Recherchen von Germany Trade & Invest 2026; Adecco 2026

    Mindestlohn steigt weiter kräftig

    Seit Januar 2026 beträgt der gesetzliche Bruttomindestlohn in Bulgarien 620,20 Euro pro Monat. Damit liegt er 12,5 Prozent über dem Vorjahreswert und 30 Prozent über dem Niveau von 2024.

    Ein Teil der Unternehmen zahlt Gehaltsbestandteile weiterhin bar und außerhalb der offiziellen Lohnabrechnung aus. Diese Zahlungen werden in den amtlichen Statistiken nicht erfasst. Für internationale Investoren können Angaben von Personalberatern daher aussagekräftiger sein als Daten des Statistikamtes. Zudem zahlen international tätige Unternehmen in der Regel höhere Gehälter als viele lokale Firmen.

    Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich nach Branche

    Die Arbeitsbedingungen werden in Bulgarien in drei Kategorien eingeteilt: Kategorie I (schwere Arbeit), Kategorie II (erschwerte Arbeit) und Kategorie III (normale beziehungsweise leichte Arbeit).

    Beschäftigte der Kategorien I und II unterliegen einer zusätzlichen Rentenversicherungspflicht. Hierfür bestehen spezielle Berufsrentenfonds, deren Beiträge ausschließlich von den Arbeitgebern getragen werden. Betroffen sind vor allem Beschäftigte im Bergbau und in der Metallurgie.

    Im internationalen Vergleich fallen die Lohnnebenkosten moderat aus. Sie machten 2025 rund 13,1 Prozent der gesamten Arbeitskosten aus. Damit lagen sie deutlich unter dem EU-Durchschnitt von 24,8 Prozent und gehörten zu den niedrigsten Werten innerhalb der EU. Die Einkommensteuer beträgt unabhängig von der Höhe des Einkommens einheitlich 10 Prozent.

    Sozialbeiträge 2026In Prozent der Bemessungsgrundlage; jeweils Arbeitgeberanteil
    Rentenversicherung

    10,92

    Krankenversicherung

    4,8

    Abgabe für Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Mutterschaftsschutz

    2,1

    Arbeitslosenversicherung

    0,4 bis 1,1

    Zusätzliche gesetzliche Rentenversicherung

    2,8

    Quelle: Nationales Sozialversicherungsinstitut 2026

    Die sozialversicherungspflichtige Beitragsbemessungsgrenze liegt 2026 bei 2.111,64 Euro pro Monat. Die untere Mindestgrenze entspricht dem gesetzlichen Mindestlohn von 620,20 Euro.

    Torsten Pauly

    Von Torsten Pauly | Berlin

  • Rechtsgrundlagen sind das bulgarische Arbeitsgesetzbuch und das Sozialversicherungsgesetzbuch. Die Gesetzessammlungen gibt es in Bulgarisch und in englischer Übersetzung.

    Gesetzliche Regelungen auf einen Blick
    Vergütung: individuell oder kollektiv durch Branchentarifvertrag geregelt
    Mindestlohn, monatlich: 620,20 Euro 1)
    Wochenarbeitszeit: 40 Stunden (Art. 136 ArbGB)
    Zulässige Überstunden im Regelfall (unbezahlt): Wochenarbeitszeit von 48 Stunden darf nicht überschritten werden (Art. 136a Abs. 2 u. 3 ArbGB) 2)

    Weitere zulässige Überstunden in Ausnahmesituationen (bezahlt): insgesamt maximal 150 Stunden je Kalenderjahr, dabei laut Art. 146 Abs. 1 ArbGB nicht mehr als:

    • 30 Stunden am Tag oder 20 Stunden Nachtarbeit innerhalb eines Kalendermonats,
    • 6 Stunden am Tag oder 4 Stunden Nachtarbeit innerhalb einer Kalenderwoche,
    • 3 Stunden am Tag oder 2 Stunden in der Nacht an zwei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen,
    • maximal 300 Stunden je Kalenderjahr mit einem laut Art. 51b ArbGB vereinbarten Tarifvertrag, laut Art. 146 Abs. 2 ArbGB
    Gesetzliche Feiertage: 14 Tage (Art. 154 Abs. 1 ArbGB)
    Urlaubsanspruch pro Jahr: mindestens 20 Arbeitstage (Art. 155 Abs. 4 ArbGB)
    Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Arbeitnehmende erhalten für die ersten 3 Krankheitstage 70 Prozent der durchschnittlichen Vergütung vom Arbeitgebenden. Für weitere Krankheitstage zahlt das Nationale Versicherungsinstitut bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit 80 Prozent und bei berufsbedingter Krankheit 90 Prozent der durchschnittlichen Vergütung. Maßgeblich ist die Vergütung, auf die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden oder zu zahlen sind (Art. 40 bis 42 Sozialversicherungsgesetzbuch)
    Probezeit: bis zu 6 Monate
    1 seit 1. Januar 2026; 2 innerhalb von 4 Monaten durch Freizeit auszugleichen (Art. 136a Abs. 4 ArbGB).Quelle: Arbeitsgesetzbuch 2026; Sozialversicherungsgesetzbuch 2026

    Rechtsgrundlagen

    Die Grundlagen des bulgarischen Arbeitsrechts sind das Arbeitsgesetzbuch (ArbGB) und das Sozialversicherungsgesetzbuch (SGB). Beide sind in bulgarischer und englischer Sprache beim Ministerium für Arbeit und Sozialpolitik abrufbar.

    Das bulgarische ArbGB gilt grundsätzlich für alle Arbeitgebende und für in Bulgarien tätige Arbeitnehmende. Abweichende Vereinbarungen sind möglich, soweit zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften nicht betroffen sind. Anderslautende Vereinbarungen dürfen bulgarische Regelungen nicht zum Nachteil der Arbeitnehmenden unterschreiten.

    Transparenz bei der Organisation der Arbeit 

    In Bulgarien gilt seit August 2022 die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen. Sie verpflichtet Arbeitgebende zu mehr Transparenz bei der Organisation der Arbeit.

    Interne Arbeitsanweisungen müssen unter anderem Folgendes regeln:

    • Arbeitszeit im Betrieb, Dienstzeit, Bereitschaftsdienstzeit
    • Pausenzeiten
    • Urlaubszeiten
    • Enddatum des Arbeitsverhältnisses
    • Hinweis auf freie Wahl des Arbeitsortes

    Der Gesetzgeber verlangt, dass Arbeitgebende die Dienstorte in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und Vertretungen der Arbeitnehmenden festlegen. Als Dienstorte gelten die Orte der Arbeitsausführung. Der Arbeitgebende muss zudem einen Dienstplan erstellen und diesen drei Jahre aufbewahren.

    Seit 2024 können mehrere Dienstorte für die Fernarbeit im Arbeitsvertrag vorgesehen werden. Arbeitnehmende dürfen bis zu 30 Arbeitstage pro Jahr einen anderen Arbeitsort beantragen. Der vorübergehende Wechsel erfolgt ohne eine zusätzliche Vereinbarung. 

    Arbeitsbuch in digitaler Form

    Seit Juni 2025 werden die so genannten Arbeitsbücher zentral und digital von der dem Finanzministerium zugeordneten Nationalen Einnahmenagentur (NRA) geführt. Jeder Arbeitnehmende in Bulgarien besitzt weiterhin ein Arbeitsbuch in Papierform. Es dient als Nachweis der Betriebszugehörigkeit und der gezahlten Sozialversicherungsbeiträge. Das Arbeitsbuch ist mit den Informationen der deutschen Rentenversicherung vergleichbar.

    Nach der neuen Regelung müssen Arbeitgebende alle Mitarbeitenden bei der NRA melden. Dies gilt für neu eingestellte sowie für bereits beschäftigte Personen. Die Frist für die Anmeldung endete am 1. Juni 2025. Bis zu diesem Zeitpunkt blieb das Arbeitsbuch in Papierform gültig. Arbeitgebende mussten das Arbeitsbuch in Papierform ordnungsgemäß ausfüllen und den Beschäftigten spätestens bis zum 1. Juni 2026 zurückgeben. 

    Das digitale Arbeitsbuch enthält Angaben zu Beginn und Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Bei Kündigungen wird der Grund eingetragen. Zudem enthält es Informationen über vom Arbeitgeber gewährte Leistungen wie Sonderurlaub, Sozialversicherung und Krankengeld.

    Vertragsabschluss 

    Der Arbeitsvertrag bedarf grundsätzlich der Schriftform (Art. 62 Abs. 1 ArbGB). Er darf jedoch nicht von den zwingenden Vorgaben des bulgarischen Arbeitsrechts abweichen, insbesondere nicht hinsichtlich:

    • Mindestlohn
    • der Höchstdauer der Arbeitszeit
    • Pausenzeiten
    • Mindestdauer des bezahlten Urlaubs
    • Mindestkündigungsfristen
    • Mindestvorschriften für die Beendigung des Arbeitsvertrages
    • Hygiene- und Arbeitsschutzvorschriften 

    Seit dem 1. Januar 2026 ist der Euro Landeswährung. Arbeitsverträge müssen von Lew in Euro umgerechnet werden.

    Nach dem ArbGB können Arbeitsverträge unbefristet oder befristet geschlossen werden (Art. 67 Abs. 1 ArbGB). Liegt keine ausdrückliche und schriftliche Befristung vor, gilt der Vertrag als unbefristet (Art. 67 Abs. 2 ArbGB). Eine Umwandlung in einen befristeten Vertrag ist nur mit Zustimmung des Arbeitnehmenden möglich und bedarf der Schriftform (Art. 67 Abs. 3 ArbGB). Befristete Arbeitsverträge können nach Art. 68 Abs. 1 ArbGB abgeschlossen werden.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Innerhalb eines Kalenderjahres dürfen höchstens 150 Überstunden geleistet werden. Sie sind nur ausnahmsweise zulässig und werden zusätzlich vergütet, mindestens mit: 

    • 50 Prozent für Arbeit an Werktagen
    • 75 Prozent für Arbeit an Wochenenden
    • 100 Prozent für Arbeit an offiziellen Feiertagen
    • 50 Prozent für Arbeit bei Überschreitung der wöchentlichen oder anderweitig vereinbarten Arbeitszeit

    Überstunden dürfen nur auf Anweisung des Arbeitgebenden geleistet werden. In Unternehmen mit flexiblen Arbeitszeiten können Arbeitszeitkonten geführt werden (Art. 139 Abs. 2 ArbGB).

    Nach Absprache mit Vertretungen der Arbeitnehmenden kann der Arbeitgebende für bestimmte Gruppen von Arbeitnehmenden sogenannte Open-End-Arbeitszeiten einführen. Voraussetzung ist, dass Tarifverträge dies nicht ausschließen. Für Teilzeitbeschäftigte ist eine solche Vereinbarung ausgeschlossen.

    Überstunden sind durch zusätzlich vergüteten Jahresurlaub auszugleichen. Bei Arbeit an Feiertagen erfolgt der Ausgleich durch Überstundenzuschläge (Art. 139a Abs. 7 ArbGB).

    Nach achtmonatiger Betriebszugehörigkeit besteht ein Anspruch auf bezahlten Urlaub (Art. 155 Abs. 1 und 2 ArbGB). Der Jahresurlaub beträgt mindestens 20 Arbeitstage (Art. 155 Abs. 4 ArbGB). Hinzu kommen 14 gesetzliche Feiertage (Art. 154 ArbGB). Darüber hinaus besteht Anspruch auf Sonderurlaub, etwa bei Heirat, Tod eines Familienmitglieds oder zur Wahrnehmung öffentlicher Amtspflichten.

    Vertragsbeendigung 

    Jede Vertragsbeendigung bedarf der Schriftform (Art. 335 ArbGB). Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, endet der Vertrag nach Ablauf der verbleibenden Frist. Bei fristloser Kündigung endet das Arbeitsverhältnis mit Zugang der schriftlichen Erklärung (Art. 335 ArbGB).

    Sofern die Voraussetzungen des Art. 330 ArbGB für eine fristlose Kündigung nicht vorliegen, ist nur eine ordentliche Kündigung nach Art. 328 ArbGB möglich. Für unbefristete Verträgen gilt eine Mindestkündigungsfrist von 30 Tagen, sofern nichts anders vereinbart wurde. Bei befristeten Arbeitsverhältnissen beträgt die Kündigungsfrist drei Monate (Art. 326 Abs. 2 ArbGB).

    Eine ordentliche Kündigung setzt einen in Artikel 328 ArbGB geregelten betriebs-, personen- oder verhaltensbedingten Grund voraus. Art. 328 Abs. 2 ArbGB nennt zusätzliche Kündigungsgründe für Angestellte in Managementpositionen. Diese können im Arbeitsvertrag ergänzt werden.

    Vertragsbeendigung gegen Abfindung

    Art. 331 ArbGB regelt die einvernehmliche Vertragsaufhebung gegen Zahlung einer Abfindung. Die Initiative muss vom Arbeitgebenden ausgehen. Reagiert der Arbeitnehmende nicht innerhalb von sieben Tagen schriftlich, gilt das Angebot als abgelehnt.

    Stimmt der Arbeitnehmende zu, beträgt die Abfindung mindestens das Vierfache der letzten monatlichen Bruttovergütung. Sie ist innerhalb eines Monats nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszuzahlen. Andernfalls gilt der Arbeitsvertrag als fortbestehend.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

  • Bezeichnung

    Anmerkungen

    AHK BulgarienPersonaldienstleistungen
    Ministerium für Arbeit und SozialpolitikAuskunft zur Arbeitsmarktpolitik
    Ministerium für Wirtschaft, Investitionen und IndustrieWirtschaftsministerium
    Ministerium für Innovation und WachstumInnovationsministerium
    FinanzministeriumAuskunft zum Arbeitsmarkt
    Nationale EinnahmeagenturVerwaltung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie anderen öffentlichen und privaten staatlichen Forderungen
    BeschäftigungsagenturAuskunft zum Arbeitsmarkt
    Nationales Institut für SozialversicherungAuskunft zur Sozialversicherung 
    Verband der Arbeitgeber und Industriellen in BulgarienArbeitgeberverband
    Bulgarischer BeschäftigungsverbandVerband der Personalvermittler und HR-Agenturen
    Bulgarische Vereinigung für PersonalmanagementVerband der HR-Fachkräfte