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Côte d'Ivoire: Gewerblicher Rechtsschutz
Da Côte d’Ivoire Mitglied der OAPI ist, ist der gewerbliche Rechtsschutz länderübergreifend im Übereinkommen der OAPI geregelt. (Stand: 17.07.2025)
Von Katrin Grünewald, Helge Freyer | Bonn
Côte d’Ivoire ist Mitglied der Afrikanischen Organisation für geistiges Eigentum (Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle – OAPI). Grundlage des gewerblichen Rechtsschutzes ist in allen Mitgliedstaaten der OAPI das Übereinkommen von Bangui in seiner aktuellen Fassung. Über die OAPI sind die Mitgliedstaaten grundsätzlich in internationale Vertragssysteme eingebunden.
Patente
Gemäß dem Übereinkommen von Bangui kann ein Patent in Côte d’Ivoire für eine neue Erfindung beantragt werden, wenn eine schöpferische Leistung erbracht wurde und die Erfindung gewerblich nutzbar ist. Nicht patentierbar sind Erfindungen, deren Nutzung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt, sowie chirurgische oder therapeutische Behandlungsmethoden von Mensch oder Tier. Das Gleiche gilt für Erfindungen, die Pflanzenarten, Tierarten oder biologische Verfahren zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren zum Gegenstand haben. Ein Patent kann vom Erfinder oder seinem Rechtsnachfolger beantragt werden. Es ist 20 Jahre gültig.
Marken
Eintragungsfähig als Marke ist in Côte d’Ivoire jedes sichtbare oder hörbare Zeichen, das sich von den Waren oder Dienstleistungen anderer Personen unterscheidet. Ein solches Zeichen kann unter anderem aus Wörtern, Wortverbindungen, Familiennamen, willkürlichen oder phantasievollen Bezeichnungen, Buchstaben, Abkürzungen oder Zahlen bestehen. Auch Bildzeichen wie Zeichnungen, Etiketten oder Siegel, Töne, audiovisuelle Zeichen oder Serien aus Zeichen können eintragungsfähig sein. Nicht eintragungsfähig hingegen sind Marken, die mit einer Marke eines anderen Inhabers identisch sind oder die gegen die öffentliche Ordnung, die guten Sitten oder das Gesetz verstoßen. Weiterhin sind nicht eintragungsfähig Marken, die die Nutzer über die geographische Herkunft oder die Art und Merkmale der Ware oder Dienstleistung irreführen. Das Gleiche gilt für Marken, die Wappen, Flaggen, Embleme, Akronyme, offizielle Zeichen oder Gütesiegel eines Staates oder einer internationalen Organisation wiedergeben, nachahmen oder enthalten.
Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre und kann um jeweils 10 Jahre verlängert werden.
Weitere Informationen zum gewerblichen Rechtsschutz in Côte d'Ivoire sind abrufbar auf der Webseite der World Intellectual Property Organization (WIPO) sowie des Office Ivoirien de la Propriété Intellectuelle (OIPI).