Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - China

Zoll und Einfuhr kompakt - China gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.

Klaus Möbius

Von Klaus Möbius | Bonn

  • China hat ein dichtes Netz von Freihandelsabkommen. Der Schwerpunkt liegt im asiatisch-pazifischen Raum.

    Freihandelsabkommen begünstigen Exporteure aus den Vertragsstaaten und verschlechtern tendenziell die Position von Exporteuren aus anderen Gebieten (zum Beispiel der EU), weil für diese die höheren WTO Zollsätze maßgeblich sind.

    WTO-Mitgliedschaft

    China ist der Welthandelsorganisation (WTO) im Jahr 2001 beigetreten. Das chinesische Zollrecht folgt den Regeln der WTO.

    Bilaterale Freihandelsabkommen

    • Hongkong und Macau (beide gehören zwar zum chinesischen Hoheitsgebiet, nicht aber zum Zollgebiet)
    • ASEAN (Brunei Darussalam, Indonesien, Malaysia, Philippinen, Singapur, Thailand, Laos, Vietnam, Kambodscha und Myanmar)
    • Pakistan
    • Chile
    • Neuseeland
    • Singapur
    • Peru
    • Costa Rica
    • Taiwan
    • Island
    • Schweiz
    • Südkorea
    • Australien
    • Georgien
    • Malediven
    • Mauritius
    • Kambodscha
    • Nicaragua
    • Ecuador
    • Serbien

    Multilaterale Freihandelsabkommen

    • APTA (Bangladesch, Indien, Laos, Südkorea und Sri Lanka)
    • RCEP (ASEAN-Staaten, Japan, Südkorea, Australien und Neuseeland)

    RCEP

    Das multilaterale Abkommen Regional Comprehensive Economic Partnership (RCEP) trat am 1. Januar 2022 in Kraft. Damit entstand die größte Freihandelszone der Welt mit 2,3 Milliarden Menschen. Es ist jedoch nicht so, dass sich dadurch die Verhältnisse schlagartig geändert hätten. In der Region gab es bereits ein dichtes Netz bilateraler und multilateraler Freihandelsabkommen (FHA). So hat China bereits seit 2005 ein FHA mit den ASEAN-Staaten, mit Neuseeland seit 2008  und seit 2015 mit Australien und mit Südkorea. Der Abbau der Zölle zwischen diesen Staaten hat also bereits begonnen. Zwischen den ASEAN-Staaten ist er bereits vollendet. Abgesehen davon fällt auf, dass die Abbauszenarien des RCEP über lange Zeiträume von meist 10 oder 20 Jahren, im Einzelfall bis zu 35 Jahren dauern. Viele Waren sind auch ganz vom Zollabbau ausgenommen. Die heimischen Hersteller sollen also nur sehr behutsam erhöhtem Konkurrenzdruck ausgesetzt werden. Wie sich das für Exporteure aus Deutschland oder der EU auswirkt, lässt sich pauschal nicht sagen, weil die Regelungen zu differenziert sind. Dies muss im Einzelfall geprüft werden. Als Beispiel soll der Zollabbau Chinas gegenüber Japan betrachtet werden, weil China für deutsche Exporteure der größte Markt und Japan ein Konkurrent ist. Im Bereich des Maschinen- und Anlagenbaus betragen die Zölle Chinas meist zwischen 5 und 20 Prozent. Bestimmte Druckmaschinen, Waschmaschinen, fast alle Werkzeugmaschinen sind vom Zollabbau gänzlich ausgenommen, so dass für japanische Konkurrenten kein Wettbewerbsvorteil entsteht. Ähnlich verhält es sich für zahlreiche elektrotechnische Waren. Für Busse, Pkw, Lkw und Motorräder ist ebenfalls kein Zollabbau vorgesehen. Auch hier erleiden deutsche Exporteure also keinen Wettbewerbsnachteil.

    Das chinesische Finanzministerium veröffentlicht zum Anfang jeden Jahres die Zollsätze, die sich bei der Einfuhr in China aufgrund von bestehenden Freihandelsabkommen ergeben.

    Laufende Verhandlungen

    China steht noch mit folgenden Ländern in laufenden Verhandlungen für weitere Freihandelsabkommen: Honduras, Golf Kooperationsrat (Bahrein, Kuweit, Oman, Katar, VAE und Saudi-Arabien), Palästina, Panama, Moldau, Norwegen, Israel, Sri Lanka sowie Japan und Südkorea (trilateral).

    Vorstudien

    Vorstudien über mögliche weitere bilaterale Abkommen gibt es mit Kolumbien, Fidschi, Nepal, Papua-Neuguinea, Kanada, Bangladesch und der Mongolei.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bei der Einfuhr von Waren stehen je nach beabsichtigtem Verwendungszweck verschiedene Zollverfahren zur Wahl. 

    Vorabanmeldung

    China verlangt Vorabanmeldungen im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Transportunternehmen sind verpflichtet, die entsprechenden Warenbewegungen im Voraus anzumelden. Die Voranmeldefristen bei der Einfuhr betragen zum Beispiel im Containerseeverkehr 24 Stunden vor dem Verladen, im Fall von Luftfracht vier Stunden vor der Ankunft (bei einer Flugzeit von über vier Stunden).

    Binnen 14 Tagen muss dann ein Antrag zu einer Zollbehandlung gestellt werden. Die Kommunikation läuft elektronisch über das China E-Port System. Neben der chinesischen Zollverwaltung sind das Wirtschafts- und das Finanzministerium sowie Kontrollbehörden zum Beispiel das AQSIQ und Zollagenten angeschlossen. Exporteure haben damit in der Regel nichts zu tun.

    Begleitpapiere

    Der Zollanmeldung sind grundsätzlich folgende Warenbegleitpapiere beizufügen: Kaufvertrag, Frachtpapiere, gegebenenfalls Vollmacht für Zollagenten, sofern zutreffend Präferenz-oder Ursprungsnachweise sowie Handelsrechungen (zweifach) mit allen handelsüblichen Angaben. Dies sind:

    • Name und Anschrift des Ausführers,
    • Name und Anschrift des Empfängers,
    • Ort und Datum der Ausstellung,
    • Rechnungsnummer,
    • Angabe über die Beförderung,
    • Ursprungsland,
    • Marke, Nummern und Anzahl der Packstücke,
    • genaue Warenbezeichnung,
    • Brutto- und Nettogewichte,
    • Einzelpreise und Gesamtbetrag,
    • Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

    Falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht über die in den einzelnen Packstücken enthaltenen Waren gibt, ist der Sendung eine genaue Packliste beizufügen. Der Inhalt der Packstücke ist auf der Packliste in englischer Sprache übersichtlich mit Warenbeschreibung, Marken und Nummern aufzuführen.

    Freier Verkehr

    Bei der Abfertigung zum freien Verkehr erlässt die Zollbehörde einen Abgabenbescheid. Die festgesetzten Einfuhrabgaben (Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, eventuelle Verbrauchsteuern und Zollabfertigungsgebühren) sind innerhalb von 15 Tagen zu bezahlen. Anschließend kann mit der Ware beliebig verfahren werden. Sie unterliegt dann keinen zollrechtlichen Bindungen mehr.

    Versandverfahren

    Eingeführte Waren müssen nicht unmittelbar am Ort der Einfuhr in China abgefertigt werden. Sie können unter Zollverschluss an eine andere Zollstelle, an einen Freihafen oder an ein Zolllager überwiesen werden. Hierfür sind Sicherheiten zu leisten.

    Vorübergehende Verwendung

    Waren, die nur für einen begrenzten Zeitraum in China benötigt werden, können gegen Sicherheitsleistung zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden. Die Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt maximal sechs Monate.

    Folgende Waren können abgabenfrei eingeführt werden:

    • Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Geschäftsbesprechungen oder ähnlichen Anlässen ausgestellt oder verwendet werden,
    • Waren, die für sportliche oder kulturelle Veranstaltungen oder Wettbewerbe benötigt werden,
    • Ausrüstungsgegenstände, die für journalistische Tätigkeiten verwendet werden,
    • Ausrüstungsgegenstände, die für wissenschaftliche, erzieherische oder medizinische Zwecke verwendet werden,
    • Transportmittel für die oben genannten Waren,
    • Warenmuster,
    • Instrumente und Werkzeuge, die zu Aufbau, Testzwecken und zur Fehlersuche benötigt werden,
    • Transportbehälter,
    • andere Waren, die zu nicht kommerziellen Zwecken eingeführt werden.

    Bei der Einfuhr sind Sicherheiten in Höhe der zu erwartenden Eingangsabgaben zu leisten, die bei fristgerechter Wiederausfuhr erstattet werden. Werden die oben genannten Waren länger als die gestatteten sechs Monate verwendet, so entsteht dafür eine Zollschuld in der gesetzlichen Höhe. Die Sicherheiten werden in diesem Fall vereinnahmt.

    Für Ausstellungs- und Messewaren bietet sich als Versandpapier das Carnet A.T.A. an. Es kann auch für Berufsausrüstungen und Mustersendungen sowie für Verpackungsmittel wie Paletten oder ähnliches - jedoch nicht für Container - verwendet werden. Das Carnet A.T.A. wird in Deutschland von den Industrie- und Handelskammern ausgestellt und dient als durchgehendes Versandpapier von Deutschland nach China und zurück. Als Sicherheit für die beteiligten Zollbehörden dient eine Bürgschaft der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Für den Warenverkehr mit China muss es in Englisch ausgefüllt werden.

    Veredelung

    Unter zollrechtlicher Veredelung versteht man das Verbringen von Rohmaterialien in ein fremdes Zollgebiet um dort Be- oder Verarbeitungen vornehmen zu lassen. Die entstandenen Endprodukte (Veredelungserzeugnisse) werden anschließend wieder ausgeführt.

    Sollen Lohnveredelungen in China durchgeführt werden, so bieten sich zunächst Betriebe mit Sitz in einem Zollfreigebiet (zum Beispiel Export Processing Zone Shenzhen) an. Vormaterialien von außerhalb des chinesischen Zollgebietes können dorthin ohne Erhebung von Eingangsabgaben verbracht werden.

    Liegt der chinesische Veredelungsbetrieb nicht in einem Zollfreigebiet, so muss beim zuständigen Zollamt ein Veredelungsverkehr (processing trade) beantragt werden.

    Im Veredelungsverkehr wird in China das Zollrückvergütungsverfahren angewendet. Die gesetzlichen Eingangsabgaben werden also bei der Einfuhr der Rohmaterialien zunächst erhoben und bei der ordnungsgemäßen Wiederausfuhr der Veredelungserzeugnisse erstattet.

    Bestimmte Waren dürfen im Rahmen von Veredelungsverkehren nicht in China ein- oder ausgeführt werden. China möchte so wirtschaftliche Aktivitäten mit hohem Energieverbrauch und/oder Umweltbelastung erschweren. GTAI berichtet regelmäßig über Neuerungen (zuletzt Meldung vom 31. März 2021).

    Zolllager

    Waren, die in das chinesische Zollgebiet eingeführt werden, können in ein Zolllager verbracht werden. Die gesetzlichen Eingangsabgaben sind erst dann zu zahlen, wenn die eingelagerten Waren in das Zollgebiet gelangen.

    Öffentliche Zolllager werden von privaten Unternehmen betrieben. Sie stellen Lagerfläche gegen Entgelt an Dritte zur Verfügung. Private Zolllager können sich Unternehmen für eigene Zwecke von der zuständigen Zollbehörde genehmigen lassen.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bei der Wareneinfuhr sind in der Regel Zölle und weitere Eingangsabgaben wie Einfuhrumsatzsteuer oder gegebenenfalls Verbrauchsteuern zu zahlen.

    Zolltarif/Zölle

    Der Zolltarif ist nach dem Internationalen Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) aufgebaut. Der chinesische Zolltarif weist grundsätzlich acht Ziffern aus. Für einige Waren ist eine weitere Unterteilung (bis zu zehn Stellen) vorgesehen.

    Mit ihrem Beitritt zur Welthandelsorganisation WTO im Jahr 2001 hatte sich China zu einem umfassenden Abbau der Zollsätze verpflichtet. Seit Anfang 2010 ist die letzte Stufe des Abbauplans erreicht.

    Ausgewählte Zollsätze Chinas

    HS-Position

    Warenart

    Zollsätze in Prozent

    1601

    Wurstwaren

    5

    1905

    Kekse

    10

    2204

    Wein

    14

    2918

    Zitronensäure

    6,5

    3004

    Antibiotika

    frei

    6103

    Bekleidung

    6 bis 10

    8443

    Druckmaschinen

    10

    8703

    Pkw

    15

    9403

    Möbel

    frei

    Quelle: Chinesischer Zolltarif

    Die Zollsätze und sonstigen Einfuhrabgaben Chinas können im Internet in der Access2Markets Datenbank der EU-Kommission kostenlos eingesehen werden. Als Hilfsmittel zur Ermittlung der zutreffenden Zolltarifnummer kann das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik dienen. 

    Zum Jahresanfang 2026 gelten weiterhin Zollsenkungen für 935 Tariflinien aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Siehe GTAI-Meldung vom 30. Dezember 2025

    Bemessungsgrundlage

    Bemessungsgrundlage ist der Zollwert der eingeführten Ware. Dies ist in der Regel der Transaktionspreis, das heißt der tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis. Dem Transaktionspreis hinzuzurechnen sind folgende Kosten, soweit sie für den Käufer entstanden, aber nicht in dem gezahlten oder zu zahlenden Preis enthalten sind:

    • Transport- und Versicherungskosten bis zum Ort der Einfuhr in China,
    • Provisionen und Maklerlöhne mit Ausnahme von Einkaufsprovisionen,
    • Kosten von Umschließungen, die zu Zollzwecken als Einheit mit den eingeführten Waren angesehen werden,
    • Verpackungskosten für Materialien und die entsprechenden Arbeitskosten,
    • Anteilsweise Kosten für Teile, Werkzeuge, Formen und ähnliche Verbrauchsmaterialien, die für die Produktion der eingeführten Ware erforderlich waren und vom Verkäufer kostenlos oder unterhalb der Selbstkosten zur Verfügung gestellt wurden. Gleiches gilt für Entwicklungs- und Designkosten,
    • Lizenzgebühren für die eingeführten Waren, die vom Käufer zu zahlen sind,
    • Erlöse aus späteren Weiterverkäufen, die dem Verkäufer zufließen.

    Vom Transaktionspreis dürfen folgende Kosten abgezogen werden, sofern sie im Rechnungspreis enthalten und in der Rechnung getrennt aufgeführt sind:

    • Gebühren für Aufbau, Installation, Zusammenbau, Einweisungsmaßnahmen und Ähnliches nach der Einfuhr in China,
    • Transport- und Versicherungskosten nach dem Ort der Einfuhr in China,
    • Einfuhrzölle und Steuern.
    Berechnungsbeispiel vom Einfuhrzoll
    BerechnungsansatzPKW (2.200 ccm Hubraum)Abgabenbetrag in Euro
    Zollwert in Euro30.000 
    + Zollbetrag (15 Prozent)4.5004.500
    = Nettopreis bei Einfuhr34.500 
    + Verbrauchsteuer (9 Prozent)3.1053.105
    = Bemessungsgrundlage für Umsatzsteuer37.605 
    + Umsatzsteuer (13 Prozent)4.888,564.888,56
    Summe42.493,5612.493,56
    Vereinzelt wird von Problemen bei der Zollwertermittlung berichtet, weil der chinesische Zoll Rechnungspreise als zu niedrig ansieht.Quelle: Eigene Berechnung

    Abfertigungsgebühren

    Die Gebühr für Abfertigungen außerhalb des Amtsplatzes beträgt 50 Renminbi Yuan pro Tag und Abfertigungsbeamten. Abfertigungen bis zu vier Stunden werden als halber Tag berechnet. Es kommen immer zwei Beamte zum Einsatz.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Einfuhren ohne  gewerblichen Charakter oder von geringem Wert sind unter bestimmten Bedingungen von Zöllen befreit.

    Grenzüberschreitender Versandhandel

    Waren, die im grenzüberschreitenden elektronischen Handel an Privatpersonen geliefert werden und deren Zollwert (Transaktionspreis zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten) den Betrag von 2.000 Renminbi Yuan (RMB) nicht überschreitet, bleiben zollfrei. Für die Umsatzsteuer und eventuelle Verbrauchsteuern wird ein Rabatt von 30 Prozent gewährt. Zu zahlen sind also 70 Prozent des regulären Betrages. Pro Person und Kalenderjahr wird diese Begünstigung für Einfuhren mit einem Zollwert von bis zu 20.000 RMB gewährt. Für Einfuhren, die die genannten Grenzwerte überschreiten, werden die regulären Eingangsabgaben fällig.

    Werbematerialien 

    Werbematerialien wie Prospekte oder Kataloge ohne Handelswert können zollfrei eingeführt werden. Ist ein Handelswert zu bejahen, so sind sechs Prozent Zoll zu bezahlen. Die Umsatzsteuer in Höhe von 13 Prozent ist in beiden Fällen zu entrichten.

    Warenmuster

    Warenmuster sind unter folgenden Bedingungen abgabenfrei:

    • die Muster sind als Handelsware wertlos (einzelner Schuh, Materialmuster),
    • die Muster werden bei Prüf- und Analyseverfahren verbraucht,
    • der Wert der Muster liegt unter 400 RMB,
    • die Muster werden in kleinen Mengen eingeführt.

    Folgende Warenmuster können nicht abgabenfrei eingeführt werden:

    • Warenmuster mit einem Einzelwert über 400 RMB,
    • Kraftfahrzeuge, Fahrräder, Armbanduhren, elektrische und elektronische Geräte sowie deren Hauptkomponenten.

    Diese nicht abgabenfreien Muster können als vorübergehende Einfuhr abgefertigt werden, wenn sie innerhalb von sechs Monaten wieder ausgeführt werden. Für die Eingangsabgaben sind Sicherheiten zu leisten, die bei Wiederausfuhr erstattet werden.

    Umzugsgut

    Persönliche Gegenstände, die bereits vor der Einreise nach China im Besitz und im Gebrauch des Reisenden standen, dürfen als Umzugsgut abgabenfrei eingeführt werden. Für elektronische Geräte ist die Abgabenfreiheit auf jeweils ein Exemplar beschränkt. 

    Vorsicht bei der Ein- und Ausfuhr von Antiquitäten (vor 1949). Zuletzt wurde von Problemen bei der Zollabfertigung berichtet.

    Reiseverkehr

    Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, wie zum Beispiel Kleidung, Wäsche, Schuhe und Toilettenartikel können zollfrei eingeführt werden.

    Abgabenfrei sind außerdem im persönlichen Handgepäck:

    • 400 Zigaretten oder die gewichtsmäßige Äquivalenzmenge an Tabak oder anderen Tabakwaren,
    • bis zu 1,5 Liter alkoholische Getränke,
    • eine angemessene Menge Toilettenwasser oder Parfüm.

    Ausländer dürfen Devisen bis zum Gegenwert von 5.000 US-Dollar und 20.000 RMB frei ein- und ausführen. Darüber hinausgehende Mengen müssen deklariert werden.

    Die chinesische Zollverwaltung hat weitere Details auf ihrer Internetseite veröffentlicht.

    Kleinbetragsregelung

    Zollbeträge unter 50 RMB werden nicht angefordert.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

    Das Zollgebiet der VR China umfasst das Hoheitsgebiet Chinas mit der Insel Hainan. Nicht zum Zollgebiet gehören Hongkong, Macau und Taiwan. Zollfreigebiete gehören formell zum Zollgebiet. Sie sind jedoch durch Zäune oder Ähnliches vom übrigen Zollgebiet räumlich abgetrennt. In diesen Gebieten gilt das Zollrecht nicht. Einfuhrlizenzen sind ebenfalls nicht erforderlich. Waren können frei ein- und ausgeführt werden. Werden Waren aus einem Zollfreigebiet in das chinesische Zollgebiet verbracht, sind alle Vorschriften des Zoll- und sonstigen Einfuhrrechts zu beachten.

    Echte Zollfreigebiete 

    Echte Zollfreigebiete sind die nationalen Freizonen und so genannte Export Processing Zones. Im Detail gelten in diesen beiden Zonenarten allerdings unterschiedliche Regeln. Werden Waren, die in einer Export Processing Zone hergestellt wurden, in das chinesische Zollgebiet verbracht, so werden die Eingangsabgaben auf den gesamten Warenwert erhoben. Gegenwärtig sind in der VR China 15 Export Processing Zones bekannt: Dalian, Tianjin, Bejing-Tianzhu, Yantai, Weihai, Kunshan, Suzhou, Shanghai-Songjiang, Hangzhou, Xiamen-Xinglin, Guangzhou, Wuhan, Chengdu, Shenzhen und Huichun. Wurden die Waren jedoch in einer nationalen Freizone hergestellt, so ergeben sich Zollvorteile. Bei der Verzollung wird nur der Wert der nach China importierten Vorerzeugnisse der Ware berücksichtigt. Komponenten mit Ursprung in China bleiben ebenso wie die Wertschöpfung unberücksichtigt. In der VR China existieren zurzeit folgende Freizonen: Shantou, Xiamen, Haikou, Dalian, Qingdao, Zhangji, Shanghai, Ningbo, Fuzhou, Zhuhai, Tianjin, Shenzhen und Hainan.

    Wirtschaftssonderzonen, Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen

    Neben den echten Zollfreigebieten gibt es noch Wirtschaftssonderzonen und Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen. In letzteren werden grundsätzlich keine Zollfreiheiten gewährt. Es gelten jedoch besonders günstige Steuerregelungen. In allen Wirtschaftssonderzonen und Wirtschafts- und Technologieentwicklungszonen befinden sich jedoch Zollfreigebiete (bonded areas). Außerdem können Firmen die Einrichtung eines eigenen Zolllagers beantragen. Eine Übersicht zu den nationalen Sonderzonen findet sich hier.

    Freihäfen

    Ferner befinden sich Freihäfen in Shanghai, Tianjin, Dalian, Yangpu und Hainan . 

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Neben der Umsatzsteuer werden Verbrauchsteuern auf Alkoholika, Tabakwaren, Kraftstoffe, Kraftfahrzeuge und weitere Waren erhoben.

    Umsatzsteuer

    Sämtliche Waren unterliegen bei der Einfuhr neben den Zöllen der Mehrwertsteuer. Der Steuersatz beträgt 13 Prozent. Für Grundnahrungsmittel und Druckerzeugnisse gilt ein ermäßigter Satz von neun Prozent. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist der Zollwert plus Zollbetrag plus sonstige Verbrauchsteuern.

    Tabak

    Verbrauchsteuern Tabak
    WarenartSteuersatz (in Prozent des Zollwertes)
    Zigaretten mit einem Zollwert von weniger als 70 Renminbi/Stange (200 Stück)36 Prozent plus 150 Renminbi Yuan/50.000 Stück
    Andere Zigaretten56 Prozent plus 150 Renminbi Yuan/50.000 Stück
    Zigarren36 Prozent
    Geschnittener Tabak30 Prozent
    1 Euro entspricht 8,10 Renminbi Yuan (Stand 15. Januar 2026)Quelle: Chinesische Finanzverwaltung

    Alkohol

    Verbrauchsteuern Alkohol

    Warenart

    Steuersatz

    Bier aus Malz, mit Zollwert unter 370 US-Dollar/t

    220 Renminbi Yuan/t

    Bier aus Malz, mit Zollwert ab 370 US-Dollar/t

    250 Renminbi Yuan/t

    Wein aus frischen Weintrauben, einschließlich mit Alkohol angereichter Wein; Traubenmost, ausgenommen solcher der Position 2009

    10 Prozent

    Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert

    10 Prozent

    Branntwein

    20 Prozent plus 1 Renminbi Yuan/kg

    1 Euro entspricht 8,10 Renminbi Yuan (Stand 15. Januar 2026)Quelle: Chinesische Finanzverwaltung

    Kraftfahrzeuge

    Verbrauchsteuern Kraftfahrzeuge

    Fahrzeugart

    Steuersatz (in Prozent des Zollwertes)

    Krafträder mit einem Hubraum von:

     
    • bis zu 250 ccm

    3

    • andere

    10

    Pkw mit einem Hubraum von:

     
    • bis zu 1.000 ccm

    1

    • von mehr als 1.000 bis zu 1.500 ccm

    3

    • von mehr als 1.500 bis zu 2.000 ccm

    5

    • von mehr als 2.000 bis zu 2.500 ccm

    9

    • von mehr als 2.500 bis zu 3.000 ccm

    12

    • von mehr als 3.000 bis zu 4.000 ccm

    25

    • mehr als 4.000 ccm

    40

    Busse

    5

    Quelle: Chinesische Finanzverwaltung

    Kraftstoffe

    Verbrauchsteuern Kraftstoffe

    Kraftstoffart

    Steuersatz

     

    Benzin

    1,52 RMB/Liter

    Diesel

    1,2 RMB/Liter

    Sonstige Waren

    Sonstige Verbrauchsteuern

    Warenart

    Steuersatz (in Prozent des Zollwertes)

    Kosmetikwaren

     
    • Parfums und Eau de Toilette

    15

    • Schminkmittel

    15

    Luxusuhren (Nettopreis 10.000 Renminbi Yuan und darüber)

    20

    Feuerwerkskörper

    15

    Vergnügungsboote

    10

    Schmuckwaren

    10

    Bodenbeläge aus Holz

    5

    Luftreifen aus Kautschuk

    3

    Golfschläger und Golfbälle

    10

    1 Euro entspricht 8,10 Renminbi Yuan (Stand 15. Januar 2026)Quelle: Chinesische Finanzverwaltung

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bestimmte Waren dürfen gar nicht eingeführt werden, andere nur unter bestimmten Bedingungen. Zum Teil sind vorab Einfuhrlizenzen zu beantragen.

    Einfuhrverbote

    Für die folgenden Waren besteht ein absolutes Einfuhrverbot:

    • Waffen, auch nachgeahmte, Munition und Explosivstoffe,
    • Falschgeld und gefälschte Wertpapiere,
    • tödlich wirkende Gifte,
    • Dokumente/Medien mit einer schädlichen Wirkung für Kultur, Wirtschaft, Moral oder Politik Chinas,
    • Rauschgift, unter anderem Opium, Morphium, Heroin, Haschisch,
    • Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus, die gefährliche Bakterien, Schädlinge und andere Schadstoffe in sich tragen,
    • Industrieabfälle,
    • Quecksilberhaltige Waren.

    Gebrauchtwaren

    Zahlreiche technische und elektrische Waren dürfen in gebrauchtem Zustand nicht in China eingeführt werden. Betroffen sind insbesondere Leuchtstoffröhren, Gasbehälter, Gasöfen und -brenner, Heiz- und Dampfkessel sowie Teile dafür, Kraftfahrzeuge und deren Motoren, Unterhaltungselektronik, medizinische Apparate und Röntgengeräte. Details ergeben sich aus der vom chinesischen Wirtschaftsministerium veröffentlichen Liste.

    Postverkehr

    Einige Waren dürfen nicht auf dem Postweg befördert werden. Betroffen sind Waffen und Sprengmittel, brennbare Gase und Flüssigkeiten, leicht entzündliche Feststoffe, oxidierende, ätzende, giftige und radioaktive Substanzen, Drogen und deren Vorläufersubstanzen, nicht legitimierte Betäubungsmittel, Abhörgeräte jeder Art, Medien, die zu Hass und Extremismus aufstacheln, die nationale Einheit oder soziale Stabilität Chinas untergraben, Pornographie, Waren, die geistiges Eigentum verletzen und gefälschte Waren jeder Art, bedrohte Tiere und Pflanzen sowie Waren daraus sowie Nahrungs- und Arzneimittel, die die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden oder nicht deklarierte Inhaltstoffe haben.

    E-Commerce

    Seit 1. Januar 2019 gelten in China neue Regeln zur Abwicklung von grenzüberschreitenden Handelsgeschäften im E-Commerce. Die Regeln gelten für Lieferungen an Endverbraucher zum privaten Bedarf. Ein Weiterverkauf der Waren ist untersagt. Für Exporteure aus Deutschland ist insbesondere relevant, dass die spezifischen chinesischen Vorschriften insbesondere im Hinblick auf Qualität, Sicherheit, Hygiene, Umweltschutz und Kennzeichnung nicht erfüllt werden müssen. Die Waren müssen jedoch den Vorschriften des Versendungslandes entsprechen.

    Die neuen Regeln enthalten außerdem Verpflichtungen sowohl von Betreibern von Online-Shops als auch von Betreibern von Handelsplattformen jeweils mit Sitz in China. In beiden Fällen müssen alle zollrelevanten Daten in Echtzeit dem chinesischen Zoll elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Dies kann von den Betreibern direkt oder über einen Zolldienstleister erfolgen. Die Betreiber haften gegenüber der Zollverwaltung für entstehende Eingangsabgaben und müssen dafür Sicherheiten leisten. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass nur Waren gehandelt werden, die ausdrücklich für den grenzüberschreitenden E-Commerce zugelassen sind.

    Gestattet sind: haltbare Lebensmittel, Körperpflegemittel, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe und Waren daraus, Lederwaren, Papier- und Papierwaren, Bücher, Spinnstoffe, Bekleidung, Schuhe und Kopfbedeckungen, Waren aus Keramik, Glas und Metallen, Werkzeuge, Maschinen und Elektrowaren, optische Waren und Zeichengeräte sowie Spielwaren und Sportartikel. 

    Sofern die Waren keine chinesische Etikettierung haben, müssen die entsprechenden Angaben auf der Website des Online-Shops in Chinesisch verfügbar sein.

    Für den Fall von Qualitätsproblemen oder Sicherheitsrisiken, die von bestimmten Waren ausgehen könnten, müssen die Betreiber ein Warn- und Rückrufsystem nachweisen.

    Die Regeln gelten zunächst in 37 Städten, darunter Peking, Tianjin, Shanghai, Tangshan, Hohhot, Shenyang, Dalian, Changchun, Harbin, Nanjing, Suzhou, Wuxi, Hangzhou, Ningbo, Yiwu, Hefei, Xiamen, Nanchang, Qingdao, Weihai, Zhengzhou, Wuhan, Changsha, Guangzhou, Shenzhen, Zhuhai, Dongguan, Nanning, Haikou, Chongqing, Chengdu, Guiyang, Kunming, Xi'an, Lanzhou und Pingtan. 

    Mit Erlass Nr. 39 vom 18. März 2021 (nur Chinesisch) hat das chinesische Finanzministerium auch anderen Städten und Regionen erlaubt, diese Regelungen umzusetzen.

    Einfuhrlizenzen

    Für einige Waren sind "echte" Einfuhrlizenzen erforderlich. Daneben gibt es so genannte "automatische Importlizenzen". Sie dienen hauptsächlich der statistischen Überwachung. In beiden Fällen gibt es ein Antragsverfahren. Die automatischen Importlizenzen gelten jedoch als erteilt, wenn die Lizenzbehörde nicht innerhalb von zehn Arbeitstagen widerspricht. Der Kreis der lizenzpflichtigen Waren wird vom chinesischen Wirtschaftsministerium regelmäßig zum Jahreswechsel neu bekannt gegeben. Germany Trade and Invest veröffentlicht die ihr bekannt gewordene Neuerungen auf ihrer Homepage:

    Die Lizenzen müssen vom in China ansässigen Importeur elektronisch beim chinesischen Wirtschafts- und Handelsministerium MOFCOM beantragt werden.

    Dual-Use

    Dual-Use-Güter, also Waren mit doppeltem Verwendungszweck, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, benötigen für die Ein- und Ausfuhr in China eine besondere Lizenz. Der Kreis der betroffenen Waren wird jährlich veröffentlicht. GTAI berichtet regelmäßig darüber, zuletzt am 06. Januar 2026.

    Zusätzlich sind für die Ausfuhr aus der EU die Bestimmungen der reformierten Dual Use Verordnung zu beachten. 

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bestimmte Waren, die in China vermarktet werden sollen, müssen nach der chinesischen CCC-Zertifizierung (China Compulsory Certification) geprüft und gekennzeichnet sein.

    Die chinesische Zertifizierungsbehörde CNCA (Certification and Accreditation Administration of the People's Republic of China) ist zuständig für die Organisation und Abwicklung des gesamten CCC-Zertifizierungssystems. Für den eigentlichen Zertifizierungsprozess hat die CNCA bestimmte Zertifizierungslabore (Designated Certification Bodies) akkreditiert. Am bekanntesten davon ist das China Quality Certification Centre (CQC). Es hat die Zuständigkeit für sämtliche Produktgruppen mit Ausnahme der Prüfung der elektromagnetischen Verträglichkeit und des Feuerschutzes.

    Die Gültigkeit einer Zertifizierung ist auf fünf Jahre befristet und muss danach erneuert werden.

    Betroffener Warenkreis

    Folgender Warenkreis ist vom Zertifizierungsprozess betroffen: elektrische Drähte, Kabel und Schalter, elektrische Niedrigspannungsapparate, Kleinmotoren, elektrische Werkzeuge, Schweißmaschinen, Elektrohausgeräte, Audio- und Videogeräte, IT-Ausrüstungen, Lampen und Leuchten, Telekommunikationsanlagen, motorisierte Fahrzeuge und Sicherheitskomponenten, Reifen für Kfz und Motorräder, Sicherheitsglas, Landmaschinen, Kondome, medizintechnische Geräte, Feuerlöschgeräte, Holzschutzfarben, Keramikfliesen, Frostschutzmittel für Beton, Alarmanlagen für Häuser und PKW, Safes, Beleuchtungseinrichtungen, Kraftstofftanks, Türschlösser, Sitze und  Kopfstützen für Kfz, Landwirtschaftliche Geräte zum Versprühen von Flüssigkeiten oder Pulvern, Kleintraktoren, Spielwaren, Kinderrückhaltesysteme für Kfz, Feuerschutzkomponenten und E-Bikes. Das CQC hat einen Katalog der betroffenen Waren mit den jeweils anzuwendenden Vorschriften veröffentlicht (nur Chinesisch, aber gut übersetzbar).

    Verfahrensschritte 

    Folgende Schritte sind für die Zertifizierung einzuhalten:

    • Antragstellung bei der CNCA,
    • Typprüfung in einem akkreditierten Labor,
    • Besichtigung der Fertigungsstätten durch chinesische Inspektoren,
    • Zertifikatserstellung,
    • Genehmigung zur Verwendung des Prüfzeichens oder Erwerb von Aufklebern,
    • Jährliche Folgeinspektionen durch chinesische Inspektoren.

    Es ist mit einer Verfahrensdauer von drei bis vier Monaten zu rechnen.

    Kosten

    Mit folgenden Kosten muss gerechnet werden:

    • Anmeldung: 600 Renminbi Yuan,
    • Übersetzungsgebühr: maximal 1.000 Renminbi Yuan,
    • Testgebühr: zwischen 4.000 und 80.000 Renminbi Yuan,
    • erste Werksinspektion: circa 12.000 bis 18.000 Renminbi Yuan plus Reisekosten für zwei Prüfer,
    • Gebühr für Zertifikat: 800 Renminbi Yuan,
    • jährliche Folgeinspektionen: circa 6.000 bis 12.000 Renminbi Yuan plus Reisekosten für zwei Prüfer.

    Grundsätzlich kann das Zertifizierungsverfahren im direkten Kontakt und ohne Einschaltung Dritter mit der CNCA durchgeführt werden. Dies dürfte allerdings nur bei ausreichenden chinesischen Sprachkenntnissen realistisch sein. Die englischen Internetseiten der CNCA sind nicht mehr aktiv. Es wird in den meisten Fällen erforderlich sein, einen Dienstleister mit der Abwicklung zu beauftragen.

    Weitere Informationen über den Zertifizierungsprozess findet man in englischer Sprache bei dem von der chinesischen Regierung zugelassenen China Quality Certification Centre.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.

    Registrierung der Hersteller

    Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren, siehe hierzu unsere fortlaufenden Berichte.

    Etikettierung

    Folgende Angaben (in chinesischer Sprache) sind erforderlich:

    • Name des Produkts,
    • Zutatenliste mit Angaben des prozentualen Anteils in absteigender Reihenfolge (Zutaten mit weniger als zwei Prozent Anteil brauchen nicht genannt zu werden),
    • Angaben über enthaltene Nährstoffe und Nährwert,
    • Nettoinhalt,
    • Name und Adresse des Herstellers und Importeurs in der VR China,
    • Ursprungsland,
    • Produktions- und Mindesthaltbarkeitsdatum,
    • Aufbewahrungsbedingungen.

    Für Säuglingsnahrung sind zusätzlich folgende Angaben erforderlich:

    • Zubereitungshinweise,
    • vorgesehene Altersgruppe.

    Darüber hinaus müssen gestrahlte oder genetisch veränderte Lebensmittel als solche gekennzeichnet sein.

    Lebensmittelgesetz

    Zum 1. Oktober 2015 wurde das Lebensmittelgesetz in China erweitert. Das Gesetz umfasst seitdem 154 statt bisher 104 Artikel. Die Regelungen für Kindernahrung und Online-Vertrieb wurden verschärft. Das Gesetz sieht höhere Strafen für Verstöße vor. Das Einbringen von nicht essbaren Stoffen wird mit Freiheitsstrafe bedroht. Geschädigten Verbrauchern steht künftig ein Recht auf Schadenersatz in dreifacher Höhe des erlittenen Schadens zu. Auch Vermietern von Produktionsstätten, die von ungesetzlichen Praktiken ihrer Mieter wissen und diese tolerieren, drohen höhere Strafen. Gleiches gilt für staatliche Angestellte, die ihre Befugnisse missbrauchen.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Es gilt der international übliche Standard ISPM Nr. 15.

    Bei der Einfuhr von Holzverpackungen wie Paletten und Kisten nach China wird die Einhaltung des International Standard for Phytosanitary Measures (ISPM) Nr. 15 verlangt. Der Standard enthält im Wesentlichen die folgenden Regelungen: Holz, welches zur Herstellung von Verpackungsmaterial verwendet werden soll, muss entweder mit Methylbromid begast, oder einer Wärmebehandlung (Kerntemperatur von mindestens 56 Grad Celsius für mindestens 30 Minuten) unterzogen worden sein. Zum Nachweis, dass die geforderten Behandlungen stattgefunden haben, muss das Holz mit einer genau definierten Markierung versehen sein. Nähere Informationen bietet das Julius-Kühn-Institut.

    Klaus Möbius

    Von Klaus Möbius | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.