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Recht kompakt | China | Rechtsverfolgung

China: Rechtsverfolgung

Das Gerichtssystem Chinas unterscheidet sich stark vom deutschen Gerichtssystem. Außergerichtliche Streitbeilegung spielt eine große Rolle. (Stand: 01.12.2025)

Von Julia Merle, Robert Herzner, Frauke Schmitz-Bauerdick

Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

Gerichtssystem

Es bestehen Volksgerichte auf lokaler, mittlerer und höherer Ebene sowie das Oberste Volksgericht (Supreme People´s Court). Rechtsstreitigkeiten sind schwierig durchzusetzen und empfehlen sich nur als allerletztes Mittel. Viele Verfahren enden als Vergleich.

Ab 2018 richtete das Oberste Volksgericht ein Internationales Handelsgericht (China International Commercial Court (CICC)) mit Sitz in Shenzhen und Xi´an ein, um über internationale Handelsfälle mit einem Streitwert von mindestens 300 Millionen RMB zu entscheiden.

12.10.2023 Rechtsbericht | China | Prozessrecht
Chinesisches Zivilprozessgesetz geändert

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in China Neuerungen bezüglich Zivilverfahren mit Auslandsbezug. Sie betreffen unter anderem die Zuständigkeit der chinesischen Volksgerichte.

Mediation

Die außergerichtliche Streitbeilegung (Mediation) hat in China einen grundsätzlich höheren Stellenwert als in Deutschland.

Die sogenannte Volksschlichtung ist geregelt im Volksschlichtungsgesetz aus dem Jahr 2010.

Das Zivilprozessgesetz institutionalisiert Mediationsverfahren. So soll hiernach jedem Gerichtsverfahren, wenn dies angemessen erscheint, ein Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden. Auch wird die gerichtliche Bestätigung und Durchsetzung von Schlichtungsvereinbarungen und Vergleichen gestärkt.

Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen

Das chinesische Zivilprozessgesetz sieht in Art. 281, 282 rechtlich die Grundlagen und Voraussetzungen der Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsurteilen vor.

Gerichtsentscheidungen von Gerichten Hongkongs oder der VR China in Bezug auf Geldleistungen sind in Hongkong und der VR China seit 2008 vollstreckbar. Rechtsgrundlage ist das "Arrangement on Reciprocal Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters by the Courts of the Mainland and the HKSAR pursuant to Choice of Courts Agreements between Hong Kong and Mainland China". Am 18. Januar 2019 wurde eine neue Vereinbarung über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Urteilen in Zivil- und Handelssachen unterzeichnet. Sie trat am 29. Januar 2024 in Kraft.

China hat am 12. September 2017 das Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen (Haager Vereinbarung) unterzeichnet, jedoch bislang noch nicht ratifiziert.

Anwaltliche Beratung und Vertretung

Für ausländische Parteien ist ein Anwaltszwang nicht vorgesehen. Ausländisch investierte Unternehmen (FIE) sind chinesische juristische Personen, sie gelten grundsätzlich als Inländer. Ausländische Rechtsanwälte, die keine chinesische Rechtsanwaltszulassung und Geschäftslizenz haben, können keine förmliche juristische Vertretung in Gerichtsverfahren übernehmen. Das gilt auch für angestellte chinesische Anwälte ausländischer Kanzleien. Ausländische Parteien müssen sich deswegen durch lokale Rechtsanwälte einer chinesischen Kanzlei vertreten lassen.

In der Regel trägt die unterliegende Partei die Gerichtskosten; bei teilweisem Unterliegen kann Kostenteilung erfolgen. Kosten für die außergerichtliche Beratung können vertraglich frei vereinbart werden.

Hinweis: Über Rechtsberatung im Ausland können die von den deutschen Auslandsvertretungen erstellten Anwaltslisten aufgerufen werden.

Vollstreckung chinesischer Gerichtsurteile

Chinesische Gerichtsurteile werden durch das Gericht erster Instanz auf Antrag vollstreckt. Anders als in Deutschland ist das Verfahren in erster Linie ein Beugeverfahren. Vermögensgegenstände werden gepfändet oder versiegelt. Erst danach hat der Vollstreckungsschuldner Gelegenheit, den Vollstreckungstitel zu erfüllen. Unterlässt er das, werden die Gegenstände verwertet.

Schiedsgerichtsbarkeit

China ist seit 1987 Mitglied des New Yorker Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen vom 10. Juni 1958. Die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ist demnach möglich, allerdings nur dann, wenn der Schiedsort in einem Vertragsstaat des Abkommens liegt. Es müssen Handelssachen gemäß der Definition im chinesischen Recht vorliegen. 

In China gibt es über 250 Schiedsinstitutionen. Was die Schiedskommission betrifft, ist die CIETAC (China International Economic and Trade Arbitration Commission) die prominenteste und auch international anerkannte Schiedsinstitution. Hiervon haben sich die Schiedskommissionen in Shanghai (SHIAC) und Shenzhen (SCIA) abgespalten. Zur Abgrenzung der Zuständigkeiten hat das Oberste Volksgericht im Jahr 2015 eine Auslegung erlassen. Zudem gibt es beispielsweise noch die "Beijing Arbitration Commission / Beijing International Arbitration Center" (BAC).

Regelungen zu Schiedsverfahren finden sich in Art. 271 bis 275 des Zivilprozessgesetzes.

Daneben besteht das Schiedsgesetz (Arbitration Law) aus dem Jahr 1994, zuletzt überarbeitet im September 2025. Die neuesten Anpassungen werden am 1. März 2026 in Kraft treten.

25.09.2025 Rechtsbericht China Schiedsgerichtsbarkeit
Änderungen im chinesischen Schiedsgesetz verabschiedet

China hat am 12. September 2025 eine überarbeitete Fassung seines Arbitration Law erlassen. Die umfangreichsten Anpassungen seit 30 Jahren treten im März 2026 in Kraft.

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