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Rechtsmeldung China Investitionsrecht

Chinesisches Gesetz zur Förderung der Privatwirtschaft in Kraft

Am 20. Mai 2025 trat das neue Private Economy Promotion Law (PEPL) in China in Kraft. Es behandelt insbesondere Themen wie fairen Wettbewerb und die Förderung von Investitionen.

Von Julia Merle | Bonn

Die "privaten Wirtschaftsorganisationen" werden in Art. 77 PEPL definiert: Der Begriff meint unter anderem in China gegründete und chinesisch kontrollierte gewinnorientierte juristische Personen. Sind ausländische Investitionen beteiligt, gelten zugleich für diese relevante Bestimmungen (etwa die des Foreign Investment Law).

Das insgesamt 78 Artikel umfassende PEPL beinhaltet insbesondere Kapitel hinsichtlich des fairen Wettbewerbs (Kap. 2) und zur Investitionsförderung (Kap. 3).

So sollen zum Beispiel nach Art. 10 PEPL alle - einschließlich private - Wirtschaftsorganisationen den gleichen Zugang zu Sektoren haben, die nicht auf der Marktzugangsnegativliste stehen. Seitens der Regierungen aller Ebenen ist durch bestimmte Prüfmechanismen die faire Marktteilnahme privater Unternehmen sicherzustellen (Art. 11 PEPL). Sie sollen den gleichen Zugang zu Ressourcen haben und staatliche Unterstützungsmaßnahmen sollen gleichberechtigt auf sie angewandt werden.

Nach Art. 16 PEPL soll die Beteiligung von Privatunternehmen an nationalen Großprojekten gefördert und sie bei Investitionen und dem Geschäftsaufbau insbesondere in Zukunftsbranchen sowie bei der Beteiligung am Aufbau moderner Infrastruktur unterstützt werden. Ferner sollen etwa gemäß Art. 23 PEPL der Zugang zu Krediten leichter und die Zugänglichkeit von Finanzdienstleistungen verbessert werden.

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