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Neue Negativliste für den Marktzugang in China
China hat im April 2025 eine aktualisierte, erneut kürzere Fassung der sogenannten Marktzugangsnegativliste veröffentlicht. Sie ersetzt die bisherige Version aus dem Jahr 2022.
07.05.2025
Von Julia Merle | Bonn
Chinas National Development and Reform Commission (NDRC), die State Administration for Market Regulation (SAMR) und das Ministry of Commerce (MOFCOM) haben eine neue Fassung der Marktzugangsnegativliste (Negative List for Market Access) herausgegeben.
Diese gilt für aus- und inländische private Investitionen und führt in der neuen Version 106 Punkte in 21 Abschnitten (Industriesektoren) auf, davon sechs verbotene Bereiche (Einzelheiten im Anhang der Liste mit nunmehr 153 Gegenständen).
Die neue Liste ersetzt die bisherige Fassung aus März 2022, die noch 117 Posten (sechs Verbote, 111 Beschränkungen) enthielt. Während einzelne Gegenstände innerhalb der gelisteten Sektoren wegfallen, werden allerdings auch verschiedene neue Beschränkungen in Teil 2 hinzugefügt, unter anderem beim Onlineverkauf von Arzneimitteln (Abschnitt 20, Ziff. 100) oder im Bereich des Betriebs ziviler Drohnen (Abschnitt 7, Ziff. 49).
Die Negativlisten verbieten oder beschränken Investitionen in bestimmten Branchen. In beschränkten Industrien ist ein Tätigwerden nur unter bestimmten Bedingungen (etwa Genehmigungsvorgaben) erlaubt. Ausländische Investoren haben zudem im ersten Schritt die Negativlisten für ausländische Investitionen zu beachten.
Zum Thema:
- Bekanntmachung vom 24. April 2025 mit der Marktzugangsnegativliste (《市场准入负面清单(2025年版)》) auf Chinesisch
- GTAI-Rechtsbericht China: Investitionsrecht
- GTAI-Publikation Gesetze in der VR China
- GTAI-Webinar Recht und Wirtschaft in China zum Jahreswechsel 2025