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Neue Regelungen in Chinas Verbraucherschutzrecht
Am 1. Juli 2024 traten neue Implementierungsbestimmungen zum chinesischen Verbraucherschutzgesetz in Kraft. Sie betreffen Verbraucherrechte und auch den Schutz persönlicher Daten.
22.07.2024
Von Julia Merle | Bonn
Die Implementierungsbestimmungen behandeln unter anderem folgende Themen:
Informationen über angebotene Waren und Dienstleistungen haben nach Artikel 9 der Regelungen auf leicht verständliche Art und Weise sowie wahrheitsgemäß und umfassend zu erfolgen (Art. 20 Verbraucherschutzgesetz - VSchG). Es darf keine falsche oder irreführende Werbung oder eine Täuschung der Verbraucher stattfinden.
Artikel 23 betrifft den Schutz personenbezogener Daten von Verbrauchern (Art. 14 und insbesondere Art. 29 VSchG): So dürfen Gewerbetreibende solche Daten beim Angebot von Waren oder Dienstleistungen nicht übermäßig sammeln. Ferner darf eine einmalige generelle oder eine stillschweigende Einwilligung nicht dazu genutzt werden, Verbraucher direkt oder indirekt zur Zustimmung zu einer Datenerhebung oder -verwendung ohne direkten Zusammenhang mit der geschäftlichen Aktivität zu zwingen. Ausdrücklich wird bei der Verarbeitung sensibler personenbezogener Daten auf die Einhaltung der relevanten Gesetze und Vorschriften verwiesen. Ohne Zustimmung des Verbrauchers sind kommerzielle Anrufe oder das Zusenden von Werbeinformationen nicht gestattet (Art. 24 der Regelungen).
Ferner finden sich etwa in Artikel 14 der Regelungen Verbraucherschutzverpflichtungen beim Online-Livestreaming.
Das VSchG aus dem Jahr 1993 wurde zuletzt am 25. Oktober 2013 geändert.
Zum Thema:
- Dekret des Staatsrats Nr. 778: Text der Umsetzungsbestimmungen vom 15. März 2024, in Kraft seit 1. Juli 2024 (Chinesisch)
- Gesetze in der VR China