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Rechtsbericht | China | Investitionsrecht

Regelungen zur Sicherheitsüberprüfung ausländischer Investitionen

Seit dem 18. Januar 2021 gelten in China die "Measures on Security Review of Foreign Investments", die infolge des Gesetzes über ausländische Investitionen erlassen wurden.

Von Julia Merle | Bonn

Hinweis: Dieser Rechtsbericht wurde erstmals am 4. Februar 2021 veröffentlicht und zuletzt überprüft im Dezember 2025.

 

Artikel 35 des Foreign Investment Law und Art. 40 seiner Durchführungsbestimmungen sehen ausdrücklich die Schaffung eines Systems der Sicherheitsüberprüfung ausländischer Investitionen vor. Danach soll eine solche Überprüfung erfolgen bei ausländischen Investitionen, die die nationale Sicherheit beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten.

Im Dezember 2020 haben die National Development and Reform Commission (NDRC) und das Ministry of Commerce (MOFCOM) dazu eine 23 Artikel umfassende Durchführungsverordnung (nachfolgend Measures) erlassen. 

Worauf finden die neuen Regeln Anwendung? 

Die Regelungen enthalten im Vergleich zu früheren Vorschriften eine größere Anzahl von Branchen, in denen ausländische Investitionen einer Sicherheitsüberprüfung unterliegen. Hierzu zählen nach Art. 4 der Measures beispielsweise wichtige Infrastruktur, wichtige Finanzdienstleistungen, Schlüsseltechnologien, wichtige Informationstechnologie- und Internetprodukte sowie -dienstleistungen. Zudem bedarf es außerhalb des Verteidigungssektors der (faktischen) Kontrolle der Investition durch den ausländischen Investor (siehe dazu Kriterien in Art. 4 Abs. 2). Bei den in den Anwendungsbereich der Measures fallenden ausländischen Investitionen ist die vorherige Anmeldung zur Sicherheitsüberprüfung verpflichtend. Artikel 6 der Measures listet Unterlagen auf, welche dazu einzureichen sind.

Was unter die "ausländischen Investitionen" fällt, ist der Definition in Art. 2 der Measures zu entnehmen: Einschließlich der dort explizit genannten Formen - wie der Gründung eines Unternehmens - sind dies direkte oder indirekte Investitionen in China.

Wer ist für die Überprüfung zuständig?

Die Einrichtung eines speziellen Büros bei der NDRC für den sogenannten Arbeitsmechanismus zur Überprüfung der Sicherheit ausländischer Investitionen ist in Art. 3 der Measures vorgesehen. Es ist dann für die Prüfung und Entscheidung zuständig und kann nach Art. 4 der Measures auch im eigenen Ermessen von ausländischen Investoren im Bereich der erfassten Branchen eine Erklärung verlangen. Bestimmte Dritte, darunter die Öffentlichkeit generell, dürfen nach Art. 15 der Measures dem Amt außerdem die Einleitung einer Sicherheitsüberprüfung vorschlagen, wenn sie der Ansicht sind, konkrete ausländische Investitionen könnten die nationale Sicherheit beeinträchtigen.

Insbesondere die Art. 7 und 8 der Measures enthalten ausdrückliche Vorgaben hinsichtlich des Zeitrahmens zur Bearbeitung von Anträgen. Erst wenn das Büro des Arbeitsmechanismus entschieden hat, dass keine Sicherheitsüberprüfung erforderlich ist, kann die betroffene Partei die Investition implementieren (Art. 7 der Measures). Anderenfalls führt das Büro die weiter vorgesehenen Verfahrensstufen - allgemeine und gegebenenfalls besondere Überprüfung - durch. Seine jeweilige Entscheidung ist dann nach dem Foreign Investment Law endgültig.

Verstöße, wie etwa die trotz Erforderlichkeit nicht erfolgte Anmeldung einer Investition oder die Nichterfüllung bestimmter Auflagen, werden zu Einträgen im nationalen Kreditsystem für Unternehmen führen (Art. 19 der Measures).

Gab es bereits Bestimmungen zu dem Thema?

Ein regulatorischer Rahmen für die nationale Sicherheitsüberprüfung besteht zwar in Teilen bereits seit 2011 hinsichtlich Fusionen und Übernahmen (M&A) inländischer Unternehmen durch ausländische Investoren sowie in der Folge auch bei ausländischen Investitionen in Pilot-Freihandelszonen. Ferner sieht das Nationale Sicherheitsgesetz (National Security Law) aus dem Jahr 2015 die Einrichtung entsprechender Mechanismen vor. Allerdings fehlte es bislang an detaillierteren Durchführungsregelungen.

Ausblick und Hinweise

Die nun geltenden neuen Regelungen enthalten einige unbestimmte Begriffe und vage gefasste Vorgaben, sodass sich teilweise Auslegungsfragen stellen können und eventuell weitere Konkretisierungen bezüglich der praktischen Handhabung folgen werden.

Zum Thema:

  • "Maßnahmen zur Sicherheitsüberprüfung ausländischer Investitionen" vom 19. Dezember 2020 (《外商投资安全审查办法》) (Chinesisch)
  • Meldung der chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua
  • GTAI-Publikation Recht kompakt China
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