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Rechtsmeldung | China | Arbeitsrecht

Revision des chinesischen Gesetzes zum Schutz der Frauenrechte

China hat sein "Gesetz zum Schutz der Rechte und Interessen von Frauen" überarbeitet. Die Gesetzesänderungen gelten ab 1. Januar 2023 und betreffen auch Arbeitgeberpflichten.

Von Julia Merle | Bonn

Das Gesetz von 1992 umfasst verschiedene Lebensbereiche von Frauen. Einige Änderungen und neue Vorschriften betreffen die Arbeit und soziale Sicherheit in Kap. 5, darunter:

Im Arbeitsvertrag sind spezielle Schutzklauseln für weibliche Angestellte aufzunehmen, Kollektivverträge sollten Geschlechtergleichstellung und Schutz der Rechte von Arbeitnehmerinnen beinhalten (Art. 44).

Arbeitgebern werden diverse diskriminierende Handlungen im Einstellungsprozess untersagt: Sie dürfen unter anderem nicht ausschließlich oder vorrangig Männer einstellen, Bewerberinnen nicht zu Ehe- und Kinderstand befragen und keine Schwangerschaftstests als Eingangsuntersuchung verlangen (Art. 43).

Aufgrund von Schwangerschaft, Mutterschaftsurlaub oder Stillzeit etc. dürfen Arbeitgeber weiblichen Beschäftigten weder Gehalt noch Sozialleistungen kürzen (Art. 48).

Bei Verstößen gegen Art. 43 und 48 des Gesetzes wird der Arbeitgeber zur Berichtigung aufgefordert; bei Verweigerung oder schwerwiegenden Umständen drohen nach Art. 83 Bußgelder von 10.000 bis 50.000 Renminbi Yuan (ca. 1.360 bis 6.800 Euro).

Ferner müssen Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen gegen sexuelle Belästigung von Frauen ergreifen, etwa Verbote regeln und Beschwerdekanäle einrichten (Art. 25). Sie haben zudem für weibliche Beschäftigte regelmäßig Gesundheitschecks im Hinblick auf zum Beispiel gynäkologische Erkrankungen zu organisieren (Art. 31).

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