Warenkennzeichnung und Verpackung
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
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Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.
Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.
Längere Übergangsfristen für bestimmte Kennzeichnungspflichten.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Das Finanzministerium verpflichtet Hersteller und Importeure, die erfassten Lebensmittel ab 1. Mai 2022 mit digitalen Steuermarken zu versehen.