Einfuhrbestimmungen

Zoll und Einfuhr kompakt - Côte d'Ivoire

Hier erhalten Exporteure einen Kurzüberblick über Zollverfahren, Warenbegleitdokumente, Einfuhrabgaben, Verbote und Beschränkungen.

Von Andrea Mack | Bonn

  • Côte d'Ivoire ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen, das beidseitig Zollpräferenzen gewährt.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Westafrika - EU

    Die westafrikanischen Staaten, die Westafrikanische Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS und die westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion UEMOA einerseits sowie die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten andererseits haben am 30. Juni 2014 ihre Verhandlungen über ein regionales Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) betreffend Warenhandel und Entwicklungszusammenarbeit abgeschlossen und den Text des Abkommens mit Ausnahme Nigerias unterzeichnet. Der Wortlaut und die Anhänge des Abkommens sind auf der Webseite der EU abrufbar. 

    Mit Inkrafttreten des Abkommens gewährt die EU Einfuhren aus den westafrikanischen Vertragsstaaten weiterhin zoll- und kontingentfreien Zugang zu ihrem Markt. Im Gegenzug verpflichten sich die westafrikanischen Staaten, in einem Zeitraum von 20 Jahren ihre Zölle auf 75 Prozent der EU-Ursprungswaren schrittweise abzubauen.

    Wirtschaftspartnerschaftsabkommen Côte d'Ivoire - EU

    Da sich die Unterzeichnung des regionalen WPA verzögerte, ratifizierte Côte d'Ivoire 2016 ein bilaterales Interim-WPA mit der EU, um den zollfreien Zugang zum EU-Markt aufrechtzuerhalten. Das Abkommen wird seit dem 3. September 2016 vorläufig angewendet. 

    Anfangs enthielt es kein Ursprungsprotokoll. Ein Protokoll über die Ursprungsregeln wurde mit Beschluss Nr. 2/2019 des WPA-Ausschusses angenommen. Die in Protokoll 1 festgelegten Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren finden seit 2. Dezember 2019 Anwendung. Mit dem Interim-WPA verpflichtet sich Côte d'Ivoire, die Zölle auf rund 80 Prozent der Einfuhren aus der EU bis 2029 schrittweise zu beseitigen. Die ersten beiden Stufen des Zollabbaus fanden im Dezember 2019 (rückwirkend zum 1. Januar 2019) und im Januar 2021 statt, wobei jeweils mehr als 1.100 EU-Produkte von einer Liberalisierung profitierten. Die dritte Stufe des Zollabbaus startete vertragsgemäß am 1. Januar 2024. Auf bestimmte Waren werden die Zölle nicht abgeschafft, um sensible Industrien zu schützen und Steuereinnahmen aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören Tomaten, Zwiebeln, alkoholische Getränke, Zement, Baumwollgewebe oder Kraftfahrzeuge. 

    Informationen zum Interim-WPA und den Zollabbaulisten von Côte d'Ivoire sind auf Webseiten des ivorischen Zolls und der EU-Kommission veröffentlicht. Sobald das regionale WPA zwischen Westafrika und der EU in Kraft tritt, wird es das bestehende Interim-Abkommen mit Côte d'Ivoire ersetzen.

    Regionale Wirtschaftsgemeinschaften ECOWAS und UEMOA

    Côte d'Ivoire ist Vertragspartei der 1975 in Lagos gegründeten Economic Community of West African States (ECOWAS). Weitere Mitgliedstaaten sind Benin, Burkina Faso, Cabo Verde, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone und Togo. Hauptziel der ECOWAS ist, die wirtschaftliche Zusammenarbeit in der Region zu fördern. Langfristig wird ein gemeinsamer Binnenmarkt mit freiem Verkehr von Personen, Waren, Dienstleistungen und Kapital angestrebt. 

    Die Mitgliedstaaten wenden einen gemeinsamen Außenzolltarif (Common External Tariff - CET) gegenüber Wareneinfuhren aus Drittländern an. Innerhalb der ECOWAS ermöglicht das Handelsliberalisierungsregime ETLS (Trade Liberalisation Scheme) einen weitgehend zollfreien Warenverkehr für Ursprungserzeugnisse der Mitgliedstaaten. Als Präferenznachweis ist ein ECOWAS-Ursprungszeugnis eines national zugelassenen Herstellers vorzulegen. Allerdings wenden die Mitgliedsländer das zweistufige Registrierungsverfahren des ETLS insbesondere für verarbeitete und industrielle Waren nicht durchgängig an, so dass der freie Handel innerhalb der ECOWAS in der Praxis nicht vollständig umgesetzt wird.

    Acht überwiegend frankofone Mitgliedstaaten der ECOWAS gründeten 1994 die Union Economique et Monétaire Ouest-Africaine (UEMOA), eine Zollunion mit eigener Währung, dem CFA-Franc. Zur UEMOA gehören neben Côte d'Ivoire Benin, Burkina Faso, Guinea-Bissau, Mali, Niger, Senegal und Togo. 

    Afrikanische Freihandelszone AfCFTA

    Die Afrikanische Union (AU) brachte im März 2018 eine kontinentale Freihandelszone (African Continental Free Trade Area) auf den Weg. Mittlerweile haben 54 Staaten Afrikas das Abkommen zur Schaffung der AfCFTA unterzeichnet und 47 ihre Ratifikationsurkunde hinterlegt, darunter auch Côte d'Ivoire. 

    Das Abkommen zielt darauf ab, den innerafrikanischen Handel und Investitionen zu erleichtern, die Industrialisierung zu fördern und regionale Wertschöpfungsketten aufzubauen. Langfristig streben die Mitgliedstaaten eine kontinentale Zollunion und einen afrikanischen Binnenmarkt an, mit freiem Austausch von Gütern und Dienstleistungen sowie freiem Personenverkehr.      

    97 Prozent der bestehenden Warenzölle sollen schrittweise abgebaut werden. Für 3 Prozent der Zolltariflinien bleiben die Zölle dauerhaft bestehen. Vorgesehen ist auch der Abbau von nichttarifären Handelsbarrieren wie Importquoten, Produktnormen und Zollbürokratie.

    Die Umsetzung der Freihandelszone startete am 1. Januar 2021. Da die Verhandlungen über Zollangebote und Ursprungsregeln zu dem Zeitpunkt nicht vollständig abgeschlossen waren, fand kaum Warenaustausch im Rahmen der AfCFTA statt. Um eine positive Signalwirkung auszulösen, nahmen im Oktober 2022 acht ausgewählte Länder den Handel mit bestimmten Produkten unter der neu geschaffenen Guided Trade Initiative auf. Das Pilotprojekt wird 2024 um weitere Länder und Produkte erweitert. Informationen zu dem Freihandelsabkommen hält das AfCFTA-Sekretariat bereit.

    Weitere Mitgliedschaften und Abkommen

    Côte d'Ivoire ist Mitglied der Welthandelsorganisation WTO. Mit dem Vereinigten Königreich besteht ein WPA, das seit 2021 Anwendung findet. Die USA gewähren Côte d'Ivoire einseitig Zollerleichterungen im Rahmen des African Growth and Opportunity Act (AGOA). Die Liste der AGOA-Produkte umfasst neben Rohstoffen und industriellen Vorprodukten auch verschiedene Textilerzeugnisse und Bekleidung.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.

    Voranmeldung von Seefracht 

    Für den Export von Gütern per Seefracht nach Côte d'Ivoire ist eine elektronische Voranmeldung BSC (Bordereau de Suivi des Cargaisons, engl. Cargo Tracking Note) zur Sendungsverfolgung obligatorisch. Die BSC muss bereits im Verladehafen oder Herkunftsland beim ivorischen Frachtführerverband OIC (Office Ivorien des Chargeurs) beantragt werden. Dies setzt eine Registrierung von Exporteur, Frachtführer/Spediteur und Importeur beim OIC voraus. Anmeldungen, die erst bei Ankunft der Sendung erfolgen, werden nicht akzeptiert.

    Prüfung von Wareneinreihung und Zollwert 

    Gewerbliche Warensendungen müssen generell ein Prüfverfahren der zolltariflichen Einreihung und des Zollwerts an der ivorischen Eingangszollstelle durchlaufen. Der Importeur leitet das Prüfverfahren ein, indem er das Voranmeldungsformular FDI (Fiche de déclaration à l'importation) elektronisch über das Single Window GUCE (Guichet Unique du Commerce Extérieur) an den Zoll übermittelt. Das Formular muss seit Mai 2023 einen QR-Code enthalten, der die Dokumentenkontrolle bei der Zollabfertigung erleichtern soll. Das Prüfverfahren wird konkret mit dem Einreichen des Antragsformulars "Avis de dépôt de la déclaration anticipée d'importation et des documents définitifs" und den geforderten zollrelevanten Dokumenten wie der Handelsrechnung und den Frachtpapieren ausgelöst. Die Direction de l'Analyse du Risque, du Renseignement et la Valeur (DARRV) innerhalb der Zollbehörde prüft die Angaben zu Zolltarifnummern und Zollwert. Anschließend erstellt sie einen Prüfbericht RFCV (Rapport final de Classification et de Valeur), der Voraussetzung für die Zollabfertigung und Freigabe der Waren ist.

    Ausgenommen von dem Prüfverfahren sind folgende Waren:

    • lebende Tiere

    • Pflanzen

    • frische oder gekühlte landwirtschaftliche Erzeugnisse und Fische

    • Rohöl

    • Sprengstoffe, Waffen und Munition

    • Metallabfälle

    • Edelmetalle und Edelsteine

    • Zeitungen und Zeitschriften, Brief- und Steuermarken, Banknoten

    • Kinofilme

    • Gebrauchtwaren für den persönlichen Gebrauch

    • Gebrauchtfahrzeuge (werden von der Prüfstelle SICTA (Société Ivoirienne de Contrôle Technique
      Automobiles et Industriels) technisch inspiziert und bewertet)

    • Kunstgegenstände

    • bestimmte Sendungen für nicht kommerzielle Zwecke wie Einfuhren für den persönlichen Gebrauch, deren Wert 3 Millionen CFA-Franc nicht übersteigt, Spenden ausländischer Regierungen und internationaler Organisationen an die ivorische Regierung, Stiftungen oder andere anerkannte gemeinnützige Organisationen, persönliche Geschenke, Postsendungen, Warenmuster.

    Zollanmeldung

    Die Zollanmeldung (Déclaration en douane) erfolgt in der Regel über das elektronische Zollabfertigungssystem SYDAM World (engl. ASYCUDA). Unternehmen, die das IT-System nutzen wollen, müssen sich bei der Generalzolldirektion registrieren. Die Abgabe einer schriftlichen Zollanmeldung ist laut Zollgesetz ebenfalls möglich.

    Um den Handel zu erleichtern, führte die ivorische Regierung im Jahr 2013 das Single-Window GUCE ein. Das System soll den Zollbeteiligten ermöglichen, notwendige Dokumente für die Zollabwicklung über ein einziges Portal einzureichen. GUCE befindet sich noch in der Umsetzungsphase. Die Voranmeldung der Waren, der Antrag auf Erstellung eines Warenprüfberichts RFCV und die Zahlung der Einfuhrabgaben werden bereits elektronisch über GUCE abgewickelt. Die Nutzung von GUCE erfordert eine Registrierung.

    Nach dem neuen Zollgesetz (Loi n° 2022-975 du 23 Novembre 2022 portant Code des Douanes) besteht grundsätzlich keine Zollagentenpflicht mehr in Côte d'Ivoire. Der Einführer der Waren selbst kann die Zollanmeldung einreichen oder sich durch einen Zollagenten (Commissionnaire en douane agréé) vertreten lassen, der über eine Zulassung der ivorischen Zollbehörde verfügt. 

    Das neue Zollgesetz beinhaltet das Konzept des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten AEO (französisch: OEA Opérateur Economique Agréé). Mit der Umsetzung dieses Status können zuverlässige und vertrauenswürdige Unternehmen besondere Vergünstigungen bei der Zollabfertigung in Côte d'Ivoire in Anspruch nehmen.

    Warenbegleitpapiere

    Folgende Dokumente sind der Zollanmeldung beizufügen:

    • Handelsrechnung in französischer Sprache mit allen handelsüblichen Angaben und folgender vom Ausführer zu unterzeichnenden Ursprungs- und Preiserklärung:

      "Nous certifions que les marchandises dénommées dans cette facture sont de fabrication et d'origine de/du ... et que les prix indiqués ci-dessus s'accordent avec les prix courants sur le marché d' exportation."

    • detaillierte Packliste, falls die Handelsrechnung keine genaue Übersicht enthält

    • Frachtpapiere (Konnossement mit BSC-Registrierungsnummer oder Luftfrachtbrief)

    • gegebenenfalls Transportversicherungszertifikat

    • gegebenenfalls Präferenznachweis

    • abhängig von der Art der Ware weitere Dokumente wie Konformitätsbescheinigung, Analysenzertifikat oder Ursprungszeugnis für Waren mit Ursprung außerhalb der EU. 

    Präferenznachweis

    Im Rahmen des Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Côte d‘Ivoire wird das System des registrierten Ausführers angewendet.

    Als Präferenznachweis für Sendungen bis zu einem Gesamtwert von 6.000 Euro genügt eine Ursprungserklärung des (nicht registrierten) Ausführers auf der Rechnung oder einem anderen Handelspapier mit folgendem Wortlaut:

    "Der Ausführer (registrierter Ausführer; REX-Nr. ...) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte ... Ursprungswaren sind.

    (Ort und Datum, Unterschrift des Ausführers und Name des Unterzeichners in Druckschrift)"

    Bei Sendungen mit einem Gesamtwert von über 6.000 Euro ist eine Registrierung als registrierter Ausführer (REX) und die Angabe der REX-Nummer erforderlich. 

    Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 sowie von ermächtigten Ausführern ausgestellte Erklärungen auf der Rechnung werden nicht mehr anerkannt. Details zu den Ursprungsregeln im Warenverkehr mit Côte d’Ivoire enthält die Datenbank Warenursprung und Präferenzen online.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden. 

    Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr

    Beantragt der Zollanmelder die Abfertigung der Waren zum zollrechtlich freien Verkehr (Mise à la consommation), gibt der ivorische Zoll diese nach Erledigung aller Förmlichkeiten und Zahlung der Einfuhrabgaben frei. Die Ware steht dann nicht mehr unter zollamtlicher Überwachung und der Einführer kann ohne Einschränkungen über sie verfügen. Falls der Importeur einen Zollagenten beauftragt hat, muss dieser eine Rechnung über seine vertraglich erbrachten Leistungen ausstellen, mit der das Abfertigungsverfahren als abgeschlossen gilt.

    Waren können auch in ein besonderes Zollverfahren überführt werden. Zu den Abfertigungsverfahren, die im neuen ivorischen Zollgesetz (ZG) von 2022 geregelt sind, gehören zum Beispiel Zollgutversand, Zollgutlagerung, Veredelung und vorübergehende Verwendung.

    Versandverfahren

    Versandverfahren (Régimes de Transit, ZG Art. 214-245) ermöglichen den Transport von Waren unter zollamtlicher Überwachung auf direktem Weg von der Eingangszollstelle durch das ivorische Zollgebiet zu einer Binnenzollstelle oder zu einer Zollstelle in einem Mitgliedstaat der ECOWAS (Economic Community of West African States) innerhalb eines festgesetzten Zeitraums. Anstelle der Einfuhrabgaben ist eine Sicherheit zu hinterlegen, die nach Abschluss des Verfahrens innerhalb der vorgeschriebenen Frist zurückerstattet wird. Als Versandbegleitdokument wird ein "acquit-à-caution" oder ein gleichwertiges Dokument für Transitwaren ausgestellt. 

    Als nationaler Bürge für das regionale Transitübereinkommen der ECOWAS fungiert die ivorische Chambre de la Commerce et d‘Industrie. Um den Warenverkehr entlang bestimmter Handelskorridore zu erleichtern, hat ECOWAS das IT-gestützte Verbundsystem SIGMAT (System for the Management of Goods In Transit) eingerichtet, das transitrelevante Daten automatisch übermittelt. Mittlerweile ist das IT-System in neun Mitgliedstaaten in Betrieb, darunter auch in Côte d’Ivoire.

    Zolllagerverfahren

    Waren können in einem Zolllager (Entrepôt de stockage, ZG Art. 246-262) ohne Zahlung der Einfuhrabgaben unter zollamtlicher Überwachung gelagert werden, bevor sie in ein weiteres Zollverfahren überführt oder zum freien Verkehr abgefertigt werden. Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb eines Zolllagers ist eine entsprechende Zulassung der ivorischen Zollbehörde.    

    Es gibt drei verschiedene Arten von Zolllagern:

    • öffentliches Zolllager (entrepôt public ou réel)

    • privates Zolllager (entrepôt privé ou fictif)

    • Sonderzolllager (entrepôt spécial).

    Sonderzolllager werden für die Lagerung von Waren bewilligt, deren Aufbewahrung besondere Gefahren birgt oder besondere Einrichtungen erfordert. 

    Die Anmeldung für alle Lagertypen muss durch einen zugelassenen Zollagenten erfolgen. Die maximale Lagerdauer beträgt ein Jahr. Der Generalzolldirektor kann diese Frist im Ausnahmefall verlängern, sofern sich die Waren in gutem Zustand befinden. Für die Behandlung von Waren im Lager ist eine Bewilligung erforderlich.

    Veredelung

    In der aktiven Veredelung (Perfectionnement actif, ZG Art. 269-276) können Waren in Côte d’Ivoire eingeführt und dort verarbeitet oder repariert werden, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben werden. Das Verfahren muss innerhalb eines Jahres abgeschlossen sein. Eine Verlängerung in begründeten Fällen ist möglich. Umgekehrt können Waren im Rahmen einer passiven Veredelung (Perfectionnement passif, ZG Art. 293-294) in Drittländer zur Reparatur oder Verarbeitung ausgeführt werden. 

    Zudem ist es möglich, mit Bewilligung und unter Aufsicht der Zollbehörde ein Industriezolllager (Entrepôt industriel, ZG Art. 263-268) einzurichten. Unternehmen können hier ihre Waren unter Aussetzung der Einfuhrabgaben be- oder verarbeiten. Die Aufenthaltsdauer der Waren in einem Industrielager darf ein Jahr nicht überschreiten. Anschließend müssen die Veredelungsprodukte zollrechtlich abgefertigt werden. In begründeten Fällen kann die Zollbehörde eine Fristverlängerung gewähren.

    Vorübergehende Verwendung 

    Bestimmte Waren können abgabenbefreit gegen Leistung einer Sicherheit zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden (Admission temporaire, ZG Art. 277-282). Das Verfahren kann genutzt werden für:  

    • Waren, die nur befristet für einen bestimmten Zweck eingeführt und anschließend in unverändertem Zustand wiederausgeführt werden

    • Waren für Reparaturen, Tests, Experimente, Messen oder Ausstellungen

    • Verpackungen von Importwaren, die leer oder mit anderen Produkten gefüllt wieder ausgeführt werden

    • einzelne Waren im Ausnahmefall.

    Für Baumaterial zur Ausführung öffentlicher Bauvorhaben ist eine teilweise Befreiung von den Einfuhrabgaben möglich. Die Dauer der vorübergehenden Verwendung beträgt maximal ein Jahr. Die Zollbehörde kann in begründeten Fällen eine Fristverlängerung gewähren.

    Côte d'Ivoire ist Vertragspartei des internationalen Carnet ATA-Verfahrens, das die vorübergehende abgabenfreie Einfuhr von ausgewählten Gütern erleichtert. Das Carnet ATA kann für Messe- und Ausstellungsgüter, Berufsausrüstung und Warenmuster verwendet werden. Zuständig für die Ausstellung ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK). Ansprechpartner in Côte d’Ivoire ist die ivorische Chambre de la Commerce et d‘Industrie.

    Herstellungsbetriebe unter Zollüberwachung 

    Bei den "Usines exercées" (ZG Art. 283-285) handelt es sich um lizenzierte Herstellungsbetriebe, die unter zollamtlicher Überwachung stehen. Die zugelassenen Betriebe können eingeführte Vorprodukte lagern und in der Bearbeitung oder Produktion von Waren verwenden, wobei Zölle und sonstige Abgaben entweder vollständig oder teilweise ausgesetzt sind. Einfuhrabgaben fallen erst an, wenn die Waren in den freien Verkehr überführt werden.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und andere Abgaben erhoben. Waren aus der EU können im Rahmen des Interim-WPA von Zollpräferenzen profitieren.

    Zolltarif

    Für Wareneinfuhren aus der EU gelten in Côte d'Ivoire die im Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen vereinbarten Zollvergünstigungen, sofern ein gültiger Präferenznachweis (Ursprungserklärung des Ausführers) vorliegt. Im Jahr 2019 hat Côte d’Ivoire mit der schrittweisen Beseitigung der Zölle auf EU-Waren begonnen. Der Zollabbau erfolgt in fünf Stufen. Bis 2029 sollen die Zölle für 80 Prozent der Einfuhren aus der EU abgeschafft werden. 

    Zollabbau für EU-Tariflinien im Interim-WPA
    Warenbeschreibung

    Phase 1

    2019

    Phase 2

    2021

    Phase 3

    2024

    Phase 4

    2026

    Phase 5

    2029

    industrielle Vorleistungen

    1155

    1150

    984

    428

    3

    Halbfertigerzeugnisse

     

     

    51

    513

    762

    Fertigwaren

     

     

     

    84

    68

    Summe (Anzahl der Tariflinien)

    1155

    1150

    1035

    1025

    1033

    https://eurochamci.com/wp-content/uploads/2023/07/guide-de-limportateur.pdfQuelle: Guide de l'Importateur Edition 2022

    Gegenüber Drittländern, mit denen kein Präferenzabkommen besteht, wendet Côte d'Ivoire den gemeinsamen Außenzolltarif der Westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft ECOWAS an. Dieser basiert auf dem internationalen Warenverzeichnis des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung von Waren (HS) 2022. Der Außenzoll der ECOWAS gliedert sich in fünf Wertzollsätze von null bis 35 Prozent. Diese Zölle sind auch für Waren aus der EU ohne gültigen Ursprungsnachweis zu zahlen.

    Außenzolltarif der ECOWAS
    Warenbeschreibung

    Zollsatz

    Grundbedarfsgüter wie Medikamente und Bücher

    0%

    Rohmaterialien und Investitionsgüter

    5%

    Vorleistungen und Zwischenprodukte

    10%

    Fertigwaren

    20%

    sensible, für die wirtschaftliche Entwicklung bedeutende Güter 

    35%

    Quelle: ECOWAS (https://ecotis.projects.ecowas.int/policy-development/common-external-tariff-cet)

    Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Zolls ist der Zollwert der eingeführten Ware. Im Rahmen eines Kaufgeschäftes ist dies grundsätzlich der Transaktionswert, das heißt der zwischen unabhängigem Käufer und Verkäufer tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis auf der Basis CIF (Cost, Insurance and Freight) der internationalen Lieferbedingungen. Für einige Importprodukte gelten Mindestwerte.

    Der ivorische Zolltarif mit seinen zahlreichen Einfuhrnebenabgaben ist auf der Webseite der Zollbehörde eingestellt. 

    Einfuhrumsatzsteuer 

    Bei der Einfuhr von Waren erhebt Côte d'Ivoire eine Mehrwertsteuer (Taxe sur la Valeur Ajoutée). Der Normalsatz beträgt 18 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der verzollte Warenwert zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Einfuhr anfallenden Abgaben außer der Mehrwertsteuer selbst. Ein ermäßigter Steuersatz von 9 Prozent gilt für verschiedene Milcherzeugnisse, Lebensmittelzubereitungen und Mineralölprodukte. Bestimmte Waren sind von der Mehrwertsteuer befreit, wie verschiedene landwirtschaftliche und pharmazeutische Produkte, Düngemittel, Druckerzeugnisse, Garne sowie medizinische und orthopädische Geräte.

    Verbrauchsteuern

    Bei der Einfuhr diverser Konsumgüter werden Verbrauchsteuern erhoben. Betroffen sind zum Beispiel Fleisch, nicht alkoholhaltige und alkoholische Getränke, Tabakwaren, Tomatenmark, Erdölprodukte, Marmor, Schönheitsprodukte, Kunststofferzeugnisse und Pkw mit mindestens 13 PS. Bemessungsgrundlage ist teils ein um 25 Prozent erhöhter verzollter Warenwert ohne die Mehrwertsteuer, etwa für Getränke, Kosmetik und Fahrzeuge.

    Bestimmte Tabakwaren, darunter auch elektronische Zigaretten, unterliegen zusätzlich einer Steuer für die Entwicklung des Sports (Taxe Spéciale sur les Tabacs pour le Développement du Sport) und einer Solidaritätssteuer zur Bekämpfung von AIDS und Tabakabhängigkeit (Taxe de Solidarité de Lutte contre le SIDA et le Tabagisme).

    Gesundheits- und Umweltschutzsteuer

    Gebrauchtfahrzeuge mit einem Alter zwischen fünf und zehn Jahren unterliegen einer Gesundheits- und Umweltschutzsteuer (Taxe de Salubrité et de Protection de l'Environnement). Der Steuersatz beträgt 50.000 bzw. 100.000 CFA-Franc/Einheit. 

    Spezielle Steuer auf Plastikprodukte

    Eine Steuer auf bestimmte Plastikprodukte des HS-Kapitels 39 (Taxe Spéciale sur certains Produits en Matière Plastique) beträgt 50 CFA-Franc/kg.

    Abgabe für Privatkopien und Reprografie

    Eine Abgabe für Privatkopien (Rémunération pour Copie privée) beträgt 3 Prozent, eine Abgabe für reprografische Vervielfältigung (Rémunération pour Reproduction par Reprographie) beträgt 4 Prozent des Zollwertes. Betroffen sind bestimmte Datenträger, Materialien und Geräte der HS-Kapitel 84, 85, 90 und 95.

    Ausgleichsabgaben auf Importe

    Seit der Einführung des ECOWAS-Zolltarifs erhebt Côte d'Ivoire eine Ausgleichsteuer auf Importe (Taxe d'Ajustement à l'Importation ). Betroffen sind Gewebe aus Jute oder anderen textilen Bastfasern und bestimmte, nicht zusammengesetzte Schuhe für die Fertigungsindustrie. Der Steuersatz beträgt 10 Prozent des Zollwerts. Für bestimmte Transformatoren fallen 15 Prozent an.

    Auf Zucker der HS-Position 1701 wird eine Ausgleichsabgabe (Taxe de Péréquation) von 100 Prozent des verzollten Warenwertes erhoben. 

    Auch bestimmte Gewebe der HS-Kapitel 53, 56 und 59 zur Herstellung von Säcken und Beuteln werden mit einer Ausgleichsabgabe (Prélèvement Compensatoire sur les Sacs) belegt. Diese Abgabe beträgt je nach Art des Gewebes 350 CFA-Franc/kg, 400 CFA-Franc/kg oder 100 CFA-Franc/m.

    Temporäre Sondersteuern

    Die ivorische Regierung erhebt auf der Grundlage gesetzlicher Regelungen der Westafrikanische Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA zwei temporäre Sondersteuern:

    • eine degressive Schutzsteuer (Taxe Dégressive de Protection) von 5 Prozent des verzollten Warenwerts auf Einfuhren von bestimmten Pflanzenölen und deren Fraktionen, Zigaretten, Zündhölzer und flexible Schüttgutbehälter

    • eine konjunkturelle Einfuhrsteuer (Taxe Conjoncturelle à l'Importation) von 10 Prozent des verzollten Warenwerts auf einige Lebensmittel wie Kondensmilch, Weizenmehl und pflanzliche Öle sowie Gewebe und Säcke aus Jute. Die Abgabe soll Preisschwankungen aufgrund der Weltwährungskurse ausgleichen.  

    Abgaben für regionale Organisationen

    • Wareneinfuhren in das Gebiet der UEMOA unterliegen einer Solidaritätsabgabe (Prélèvement Communautaire de Solidarité) von 0,8 Prozent des Zollwerts. Zudem fällt eine Statistikabgabe (Redevance Statistique) von 1 Prozent an. 

    • Wareneinfuhren aus Staaten, die nicht der ECOWAS angehören, unterliegen einer Abgabe (Prélèvement Communautaire CEDEAO) von 0,5 Prozent des Zollwerts. 

    • Einfuhren aus Staaten, die nicht Mitglied der Afrikanischen Union (AU) sind, werden mit einer Abgabe von 0,2 Prozent des Zollwerts belastet (Prélèvement de l'Union Africaine).

    Ausfuhrzölle

    Côte d'Ivoire erhebt Ausfuhrzölle für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Kaffee, Kakao, Kolanüsse und Kautschuk sowie für Metallschrott und eisenhaltige Abfallprodukte.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Die Einfuhr bestimmter Waren ist verboten. Für andere Waren gelten Beschränkungen. Die Einfuhr ist möglich, wenn die besonderen Anforderungen der zuständigen Behörden erfüllt sind.

    Einfuhrverbote

    Ein Einfuhrverbot besteht in Côte d'Ivoire unter anderem für folgende Waren:

    • Weizenmehl

    • Zucker (als Rohstoff für Industrieunternehmen mit Genehmigung des Handelsministeriums möglich) 

    • Alkohol und bestimmte alkoholische Getränke in Kunststoff- oder Verbundverpackungen

    • Drogen, Narkotika und bestimmte Halluzinogene

    • Kosmetik mit Hydrochinon, Quecksilber, Kortikoiden oder anderen verbotenen Substanzen

    • Plastiktüten, auch biologisch abbaubare Beutel aus Polyethylen

    • Waffen und Kriegsmunition, außer genehmigte Sammlerstücke

    • pornografische Veröffentlichungen

    • Asbest und asbesthaltige Erzeugnisse

    • Phenol und damit behandelte Holzprodukte

    • Fleischmehl und Knochen von Wiederkäuern

    • giftige und gefährliche Abfälle

    • bestimmte ozonabbauende Stoffe wie R-22

    • analoge Fernsehgeräte

    • gebrauchte Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräte sowie bestimmte elektrische Lampen in gebrauchtem Zustand

    • gebrauchte Pkw, die vor mehr als fünf Jahren erstmals im Ausland in Verkehr gebracht wurden.

    Warenspezifische Einfuhrgenehmigungen und Lizenzen

    Einfuhrgenehmigungen sind in der Regel für Güter erforderlich, die von der Warenprüfung bei Ankunft in Côte d’Ivoire und der Konformitätskontrolle im Ausfuhrland ausgenommen sind. Der Importeur muss die geforderte Genehmigung und/oder Zulassung vorab bei der jeweils zuständigen Behörde beantragen. Einfuhrlizenzen werden nur für wenige Waren verlangt, etwa für bestimmte Textilerzeugnisse ab einem FOB-Wert von 25.000 CFA-Franc. Lizenzen erteilt die Direction Générale du Commerce Extérieur des ivorischen Handelsministeriums.

    Lebende Tiere und tierische Produkte

    Für die Einfuhr von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen, Futtermitteln, Lebensmitteln tierischen Ursprungs und Tierarzneimitteln ist eine Einfuhrgenehmigung des Ministeriums für Viehzucht und Fischereiressourcen (Ministère des Ressources Animales et Halieutiques) erforderlich. 

    Pflanzen und pflanzliche Produkte

    Voraussetzung für die Einfuhr von Düngemitteln, Pflanzen und Saatgut zu landwirtschaftlichen Zwecken ist eine Einfuhrgenehmigung des Landwirtschaftsministeriums (Ministère de l'Agriculture et du Développement Rural). Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs erfordern eine gesonderte Einfuhrgenehmigung. 

    Pestizide

    Importeure von Pestiziden müssen ihre Produkte beim Landwirtschaftsministerium registrieren lassen. Zusätzlich wird eine Einfuhr- und Handelslizenz/-genehmigung für diese Produkte verlangt. Für chemische Erzeugnisse mit Gefahrstoffen können Sicherheitsdatenblätter erforderlich sein, die Hinweise für den Umgang mit diesen Stoffen enthalten.

    Arzneimittel

    Arzneimittel und Medizinprodukte sowie deren Einführer müssen beim Gesundheitsministerium (Ministère de la Santé, de l'Hygiène Publique et de la Couverture Maladie Universelle) registriert sein. Eine Genehmigung für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln und pharmazeutischen Produkten ist erforderlich, um die Produkte in Côte d'Ivoire auf den Markt bringen zu können. Zudem werden Einfuhrgenehmigungen verlangt. Die Importeure von Arzneimitteln müssen einen jährlichen Einfuhrplan vorlegen, in dem alle importierten Produkte erfasst werden. Nach der ordnungsgemäßen Einfuhr von Arznei- und Betäubungsmitteln, Vorprodukten sowie psychotropen Substanzen muss eine Zollfreigabebescheinigung der ivorischen Arzneimittelbehörde (Autorité Ivoirienne de Régulation Pharmaceutique) eingeholt werden. Neben Analysenzertifikaten kann zusätzlich eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung des Ausfuhrlandes verlangt werden.

    Rohdiamanten

    Voraussetzung für die Einfuhr und den Handel mit Gold und Diamanten ist eine Lizenz des Bergbauministeriums (Ministère des Mines, du Pétrole et de l'Energie). Bei der Ein- und Ausfuhr von Rohdiamanten ist außerdem ein gültiges Kimberley-Prozess-Zertifikat vorzulegen, mit dem die Konfliktfreiheit der Diamanten bescheinigt wird. 

    Gefährdete Tiere und Pflanzen

    Für geschützte Arten nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig, die vom ivorischen Ministerium für Wasser und Forsten (Ministère des Eaux et Forêts) erteilt wird.

    Weitere Informationen zu produktspezifischen Importvorschriften und zuständigen nationalen Behörden stellt das ivorische Handelsinformationsportal zur Verfügung.

    Konformitätskontrolle im Ausfuhrland

    Zusätzlich ist für aktuell 14 Warengruppen ab einem FOB-Wert von 1 Million CFA-Franc (1.525 Euro) eine Konformitätskontrolle im Ausfuhrland durch autorisierte Prüfgesellschaften vorgeschrieben. Einzelheiten zum Konformitätsprogramm finden Sie unter Produktsicherheit, technische Vorschriften und Normen.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Autorisierte Inspektionsfirmen prüfen vor dem Versand, ob bestimmte Waren den geltenden Normen entsprechen. Für deren Zollabfertigung ist ein Konformitätszertifikat vorzulegen.

    Verpflichtende Konformitätskontrolle im Ausfuhrland

    Das nationale Normeninstitut Codinorm (Côte d’Ivoire Normalisation) entwickelt ein an internationale (ISO) und europäische (CEN) Normen angepasstes nationales Normensystem und überwacht deren Einhaltung. Die Rangfolge der Normen in abnehmender Priorität lautet: ivorische technische Vorschriften und Normen, regionale Normen von Westafrikanischer Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) und  Westafrikanischer Wirtschafts- und Währungsunion (UEMOA), internationale Normen (ISO, IEC, Codex Alimentarius) oder Herstellerspezifikationen, falls keine ivorischen oder internationalen Normen vorhanden sind. 

    Um die Verbraucher und die lokale Wirtschaft vor der Einfuhr von minderwertiger oder gefälschter Ware besser zu schützen, führte das ivorische Handelsministerium im Juli 2018 ein verpflichtendes Konformitätsbewertungsprogramm für Importsendungen ein. Dabei prüfen autorisierte Prüfgesellschaften vor dem Versand, ob die reglementierten Produkte den geltenden Normen entsprechen. Bei positivem Ergebnis stellt die Prüfstelle ein Konformitätszertifikat (Certificat de conformité) aus, das für die Zollabfertigung zwingend erforderlich ist. Der Exporteur muss das Konformitätszertifikat beantragen und die Gebühren für das Programm zahlen.

    Zu den regulierten Produkten gehören:

    • Lebensmittel

    • elektrische und elektronische Produkte sowie Produkte der erneuerbaren Energien 

    • Kosmetik- und Hygieneprodukte

    • Baumaterialien

    • Verpackung

    • Kfz-Ersatzteile, Zubehör und Schmierstoffe

    • Maschinen

    • Druckgeräte

    • Persönliche Schutzausrüstung

    • Produkte mit Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit und Umwelt

    • Textilien

    • Schuhwerk

    • Spielzeuge

    • gebrauchte Waren, ausgenommen Gebrauchtfahrzeuge.

    Warensendungen mit einem FOB-Wert (Freight on Board) von weniger als 1 Million CFA-Franc (1.525 Euro) sind von dem Konformitätsprogramm ausgenommen. Das Prüfverfahren sieht je nach Art der Warensendung (Produkt, Häufigkeit) und exportierendem Unternehmen (Hersteller, Lieferant, Händler) drei unterschiedliche Zertifizierungswege vor: Route A, B oder C. Je nach Zertifizierungsweg wird eine physische Inspektion vor dem Versand, gegebenenfalls Labortests oder Analysen oder ein Audit der Produktionsprozesse durchgeführt. 

    Folgende Waren sind von dem Konformitätsprogramm ausgenommen:

    • Gold und andere Edelmetalle, Edelsteine

    • Sprengstoffe, Waffen, Munition und sonstiges Kriegsmaterial für die nationalen Streit- und Ordnungskräfte

    • lebende Tiere, frisches und gefrorenes Fleisch sowie frischer und gefrorener Fisch

    • frisches Gemüse und Obst

    • Pflanzen und Waren des Blumenhandels

    • lokale Produkte oder traditionelles Handwerk aus der Region

    • pharmazeutische Erzeugnisse und Rohstoffe für deren Herstellung

    • Zeitungen und Zeitschriften, Postwertzeichen, Steuermarken, Banknoten, Scheckbücher, Pässe

    • persönliche Gebrauchsgegenstände und gebrauchter Hausrat

    • Gebrauchtfahrzeuge

    • Rohöl oder teilweise raffiniertes Öl

    • Einfuhren für diplomatische Einrichtungen oder internationale Organisationen für den eigenen Gebrauch 

    • Importgüter und Ausrüstung für die Öl- und Bergbauindustrie

    • Einfuhren im Rahmen der Freihafenregelung

    • auf Antrag Produktionsmaschinen, die unter das Investitionsgesetz fallen oder für die eine Befreiung nach dem Investitionsgesetz gilt

    • vorab registrierte Vorleistungen, die in der lokalen Industrie verwendet werden 

    • Warenmuster

    • Express-Luftfracht.

    Weiterführende Informationen über das Konformitätsprogramm stellen das ivorische Handels- und Industrieministerium sowie die beauftragten Prüfgesellschaften Bureau Veritas, Cotecna, Intertek und SGS zur Verfügung. 

    Gebrauchtwaren

    Das Unternehmen SICTA (Société Ivoirienne de Contrôles Techniques Automobiles et Industriels) ist für die technische Inspektion und Wertermittlung von importierten Gebrauchtfahrzeugen zuständig. Kraftfahrzeugsendungen sollten generell bei Zollstellen abgefertigt werden, die über ein spezielles Single Window für Kraftfahrzeuge (Guichet Unique Automobile) verfügen. Seit Mitte 2018 befindet sich die webbasierte Plattform Sydam Auto im Aufbau. Das neue System soll die Zollabfertigung für Gebrauchtfahrzeuge optimieren. 

    Nach einer Harmonisierung von Normen innerhalb der ECOWAS müssen importierte leichte Nutzfahrzeuge seit 1. Januar 2021 mindestens die Abgasnorm EURO 4 erfüllen und dürfen maximal fünf Jahre alt sein. Für die Einfuhr schwerer Nutzfahrzeuge gilt eine Altersgrenze von 10 Jahren. Die Mitgliedstaaten haben zehn Jahre Zeit, diese Altersbegrenzungen umzusetzen.

    In Côte d’Ivoire ist eine Einfuhrgenehmigung des Verkehrsministeriums für neue und gebrauchte Fahrzeuge, deren Ersatzteile und Reifen einzuholen. Das so genannte Renovo-Programm der Prüfgesellschaft Societe Generale de Surveillance (SGS) für die Einfuhr von neuen und gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Reifen ist auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Im Rahmen dieses Programms erhebt SGS eine vorgezogene Umweltabgabe auf alle reglementierten Produkte. Bei gebrauchten Elektro- und Elektronikgeräten sowie Reifen führt SGS im Ausfuhrland eine physische Kontrolle durch, um sicherzustellen, dass es sich nicht um Elektroschrott oder Altreifen handelt. 

    Bei der Einfuhr gebrauchter Textilien ist ein Desinfektions- oder Begasungszertifikat vorzulegen.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Einige Waren dürfen nur mit einem Hygienezertifikat oder Sanitärzertifikat eingeführt werden.

    Importeure von lebenden Tieren, Waren tierischen Ursprungs und Futtermitteln müssen sich bei der Commission d'Agrément de la Direction des Services Vétérinaires im Geschäftsbereich des Ministeriums für Viehzucht registrieren, um die erforderliche Einfuhrerlaubnis zu erhalten. Für die Einfuhr von lebenden Tieren und Waren tierischen Ursprungs ist ein amtliches Tiergesundheitszeugnis vorzulegen, ausgestellt durch die zuständige Gesundheitsbehörde des Ausfuhrlandes. Für Nahrungsmittel tierischen Ursprungs wie Fleisch, Fisch, Milchprodukte und Konserven ist mit einer Radioaktivitätsbescheinigung nachzuweisen, dass die in Côte d'Ivoire zulässigen radioaktiven Höchstwerte nicht überschritten werden. 

    Für Einfuhren von Waren pflanzlichen Ursprungs (auch Saatgut, Erde, Dünger, Kompost, bestimmte Verpackungen) wird ein Pflanzengesundheitszeugnis verlangt, ausgestellt von der zuständigen amtlichen Pflanzenschutzstelle des Ausfuhrlandes (Julius-Kühn-Institut). Die internationale Pflanzenschutzkonvention (International Plant Protection Convention, IPPC) hat eine technische Lösung entwickelt, die den Austausch von elektronischen Pflanzengesundheitszeugnissen (ePhytos) zwischen den teilnehmenden Ländern ermöglicht. Auch Côte d'Ivoire tauscht bereits Informationen über das ePhyto-Portal aus. 

    Verarbeitete Lebensmittel erfordern ein Analysenzertifikat und eine Einfuhrgenehmigung. Bei der Ankunft in Côte d’Ivoire erfolgt eine Kontrolle der Waren tierischen und pflanzlichen Ursprungs an der Eingangszollstelle. Nach einer erfolgreichen sanitären oder phytosanitären Inspektion wird die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführt. 

    Als Folge des Ausbruchs ansteckender Krankheiten können umgehend besondere Schutzmaßnahmen für die Einfuhr bestimmter lebender Tiere und tierischer Erzeugnisse ergriffen werden. Gleiches gilt beim Auftreten von gefährlichen Schadorganismen für Pflanzen.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Für den Vertrieb von Waren in Côte d’Ivoire sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.

    Lebensmittel

    Lebensmittel müssen in französischer Sprache gekennzeichnet sein und folgende Mindestangaben aufweisen: 

    • Art und Name/Handelsname des Produkts

    • Name oder Firmenname des Importeurs

    • Name oder Firmenname und Anschrift des Herstellers

    • Herstellungsdatum

    • Einfrierdatum (bei Tiefkühlprodukten)

    • Mindesthaltbarkeits- beziehungsweise Verfallsdatum

    • Zutatenliste, Nettogewicht, genaue Anzahl der Produkteinheiten

    • Anweisungen zur Aufbewahrung und Verwendung.

    Die Angaben müssen sichtbar, unverwischbar und deutlich lesbar sein. Vorverpackte Lebensmittel, die umverpackt wurden, müssen ein Etikett tragen, auf dem zusätzlich das Ursprungsland angegeben ist. 

    Alkoholische Getränke, Tabakwaren und Streichholzschachteln

    Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 20 Volumenprozent, Tabakwaren und Streichholzschachteln müssen die Aufschrift "Vente en Côte d'Ivoire" (Verkauf in Côte d'Ivoire) tragen.

    Elektrische Lampen und Elektrohaushaltsgeräte

    Bei der Einfuhr von bestimmten elektrischen Lampen, Klimaanlagen, Kühl- und Gefriergeräten ist seit dem 1. Januar 2022 die Angabe der Energieeffizienz vorgeschrieben. Die Einfuhr dieser Waren in gebrauchtem Zustand ist verboten. Die Vorgaben für eine entsprechende Kennzeichnung enthält der interministerielle Erlass Nr. 140/MPEER/MBPE/MCI vom 27. November 2020.

    Weitere produktspezifische Kennzeichnung

    Des Weiteren gelten gesonderte Kennzeichnungsvorschriften in französischer Sprache für folgende Waren:

    • Fleisch und Geflügel

    • Molkereiprodukte

    • Frucht- und Gemüsesäfte

    • Konserven

    • Salz

    • Textilien 

    • Arzneimittel 

    • chemische Erzeugnisse (Pestizide mit farbigen Etiketten und Piktogrammen).

    Verpackungsmaterial

    Verpackungsmaterialien wie Heu, Stroh und ähnliche pflanzliche Produkte, die mit Schadorganismen behaftet sein können, sollten vermieden werden und dürfen allenfalls unter Vorlage eines amtlichen Pflanzengesundheitszeugnisses verwendet werden. Für Verpackungsmaterial aus Holz wendet Côte d'Ivoire den internationalen Standard ISPM 15 (frz. NIMP 15) an. Besondere Markierungsvorschriften bestehen nicht, die handelsüblichen Angaben sind ausreichend.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.

    Die Freizone "Zone franche de la biotechnologie et des technologies de l'information et de la communication" (ZBTIC) befindet sich in der Hafenstadt Grand-Bassam östlich von Abidjan. Dort können zugelassene Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie sowie Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) umfangreiche Steuer- und Zollbegünstigungen in Anspruch nehmen. 2014 wurde zusätzlich der Technologiepark Mahatma Gandhi gegründet. Die notwendigen Lizenzen sind bei der Gesellschaft VITIB zu erwerben, die für die Verwaltung der Freizone und des Technologieparks zuständig ist. 

    Côte d’Ivoire hat 2018 ein neues Investitionsgesetz verabschiedet. Neu werden darin die förderfähigen Wirtschaftssektoren in zwei Kategorien eingeteilt. Zu Kategorie 1 gehören Landwirtschaft, Agroindustrie, Gesundheitswesen und Gastgewerbe (letzteres abhängig von der Höhe der Investition). In Kategorie 2 fallen alle übrigen Sektoren. Ausgeschlossen werden der Handel, der Banken- und Finanzsektor, die nicht-industrielle Bauwirtschaft sowie die freien Berufe. Die ivorische Regierung gewährt investierenden Unternehmen je nach Kategorie und geografischer Zone (A,B,C) verschiedene steuerliche Anreize und Zollvorteile.

    Weitere Informationen stellt die nationale Investitionsbehörde CEPICI (Centre de promotion des investissements en Côte d'Ivoire) als zentrale Anlaufstelle für lokale und ausländische Investoren bereit. Zudem bietet der GTAI-Länderbericht Recht kompakt Côte d'Ivoire einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement in dem Land, darunter auch zum Investitionsrecht.

    Von Andrea Mack | Bonn

    Zur Sammelmappe hinzufügen
  • Kurzdarstellungen geben Ihnen einen ersten Eindruck zur Warenausfuhr aus der EU sowie zum Exportkontrollrecht. 

    Grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.