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Branchen | Dänemark | Pharma, Biotechnologie

Rahmenbedingungen

Dank der EU-Mitgliedschaft dürften die dänischen Prozeduren für den Verkauf von Pharmaprodukten bekannt vorkommen. Dennoch sollten einige Feinheiten beachtet werden.

Von Michał Woźniak | Stockholm

Das Gesundheitssystem ist größtenteils staatlich

Das dänische Gesundheitssystem wird vorwiegend von der öffentlichen Hand getragen. Von den laut Eurostat Gesamtgesundheitsausgaben in Höhe von knapp 33 Milliarden Euro entfielen 2020 nahezu 85 Prozent auf den Staat. Aus der eigenen Tasche steuerten die Dänen weitere 13 Prozent hinzu.

Auch die größeren Gesundheitsdienstleister befinden sich mehrheitlich in öffentlicher Hand und kaufen entsprechend dem Vergabewesen der Europäischen Union (EU) ein. Die Aufträge für Medizintechnik, Verbrauchsmaterialien, immer öfter aber auch digitale Technologien, werden von den Kommunen ausgeschrieben. Tender sind sowohl auf dem nationalen Einkaufsportal als auch dem Gemeinschaftsportal der fünf Regionen zu finden. Teilweise finden sie sich ebenfalls im EU-Ausschreibungssystem TED wieder.

An gleicher Stelle finden sich auch Ausschreibungen für Pharmaprodukte, die in der Primärversorgung und dem Krankenhauswesen benötigt werden. Separat gehandhabt werden Pflegehilfsmittel. Um bezuschusst angeboten werden zu können, muss eine Freigabe des dänischen Sozialamts vorliegen. Die entsprechenden Produkte werden dann in die Hilfsmitteldatenbank aufgenommen.

Privatärzte und -praxen bündeln ihr Einkäufe größtenteils auch, um Skaleneffekte zu nutzen und die Einkaufspreise zu senken. Dafür nutzen sie entweder Einkaufsplattformen, die durch die Regionen zur Verfügung gestellt werden, wie beispielsweise ILS Online in Nordjötland, oder von privaten Institutionen getragene Portale, wie dem Einkaufsverband der dänischen Ärzte.

Die Apotheken sind privat

Apotheken beziehen ihr Sortiment derweil von Großhändlern. Laut Landesrecht wird Privatpersonen eine Lizenz für den Apothekenbetrieb an einem bestimmten Standort erteilt. Laut der dänischen Arzneimittelbehörde waren Anfang 2022 insgesamt 187 Apotheken landesweit tätig, zwei davon ausschließlich online. Weitere 40 Lizenzen waren in Bearbeitung. Neben dem Verkauf übernehmen Apotheken in Dänemark Beratungsaufgaben für chronisch kranke Patienten sowie die Umverpackung von Medikamenten zwecks leichterer Dosierung.

Die Verkaufspreise von Medikamenten sind landesweit einheitlich. Außerdem sind Apotheken verpflichtet, das jeweils günstigste Produkt anzubieten. Selbst wenn die Verschreibung ein bestimmtes Produkt vorsieht, müssen dem Kunden bei Verfügbarkeit Generika angeboten werden. Laut ihrem Verband "sichern die Apotheken den Dänen eine Ersparnis von knapp 420 Millionen Euro, indem sie die billigsten Medikamente anbieten".

Autorisierung für den Verkauf

Die Verkaufszulassung von Medikamenten, pflanzlichen Arzneimitteln und hoch dosierten Vitamin- und Mineraliensupplementen richtet sich in Dänemark nach den EU-Vorschriften. Hat ein deutscher Hersteller in Deutschland eine Produktzulassung für den gesamten EU-Markt oder ausgewählte EU-Märkte, darunter Dänemark, erhalten, ist das infrage stehende Produkt auch vermarktbar. Soll der Prozess in Dänemark durchgeführt werden, ist dafür die dänische Arzneimittelbehörde der zuständige Ansprechpartner.

Ferner sollten sich Anbieter genau informieren, ob ihr Produkt als Medikament eingestuft wird oder nicht - hier können sich auch innerhalb der EU auf nationaler Ebene Unterschiede ergeben. Eine entsprechende Autorisation ist mit Gebühren verbunden. Aus der Einstufung resultieren die zur Verfügung stehenden Verkaufskanäle. Medikamente - unabhängig davon, ob sie verschreibungspflichtig sind oder nicht - können generell nur über die zugelassenen Apotheken vertrieben werden. Andere Pharmaprodukte können auch im breiteren, dafür autorisierten Einzelhandel sowie Online angeboten werden. Selbst verschreibungspflichtige Medikamente können online bei den meisten Apotheken bestellt werden, insofern es sich um langfristig einzunehmende Präparate handelt.

Will ein Unternehmen seine Pharmaprodukte selbst in Dänemark vertreiben oder direkt anbieten, muss es von der dänischen Arzneimittelbehörde autorisiert werden.

Dänisch sollte sein

Sollen Großkunden aus dem Krankenhaus- und Primärversorgungsbereich angesprochen werden ist zu beachten, dass die Ausschreibungen meistens ausschließlich auf Dänisch veröffentlicht werden. Auf den im Rahmen der Verfahren oftmals angebotenen Bietertreffen können Details zum Bedarf besprochen werden. Üblich ist ferner Dialogbereitschaft seitens der Auftraggeber sowie eine Offenheit gegenüber Technologieberatung. Insofern empfiehlt sich beim Vertrieb der Einsatz von Partnern oder Personal, das sowohl der dänischen Sprache mächtig als auch mit den Gepflogenheiten im Land vertraut ist. Die Zusammenarbeit mit einem lokalen Distributor hat zudem den Vorteil, meistens Zugang zu allen drei skandinavischen Ländern zu erhalten.

Im innergemeinschaftlichen EU-Warenverkehr sind die Regelungen des Umsatzsteuerkontrollverfahrens in der EU zu beachten. Informationen hierzu finden sich auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern. Hinsichtlich der Normierung gelten die einschlägigen EU-Richtlinien (siehe etwa die Website des Deutschen Instituts für Normung e.V.).

Die GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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