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Special Deutschland Rohstoffsicherung

Rohstofffonds der Bundesregierung startet

Der Rohstofffonds des Bundes startet in die Umsetzung. Interessierte Unternehmen können ihre Projekte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen. 

Von Edda Wolf | Bonn

Der Rohstofffonds der Bundesregierung geht in die Umsetzung. Er war im Frühjahr 2024 vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt worden. Der Fonds wird die Finanzierung von Projekten unterstützen, mit denen die Roh­stoff­versorg­ung deutscher Unternehmen und die Resilienz der Liefer­ketten für die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden. Als zentraler Ansprech­partner für den Roh­stoff­fonds dient die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Mit dem Rohstofffonds will die Bundesregierung die Rohstoffsicherheit und damit die Resilienz der deutschen und europäischen Wirtschaft stärken, indem wir uns unabhängiger machen von einzelnen Rohstoffexporteuren. Dazu wird der Rohstofffonds Projekte zur Gewinnung, zur Verarbeitung und zum Recycling kritischer Rohstoffe auch mit Eigenkapital unterstützen. Dies wird vor allem Projekten in der frühen Phase bei der Finanzierung helfen. Im Gegenzug sollen die Projekte die Versorgung mit Rohstoffen für Unternehmen in Deutschland und der EU sichern.

Dr. Franziska Brantner Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)

Zielsetzung des Rohstofffonds

Grundsätzlich zielt der Roh­stoff­fonds darauf ab, Projekte im In- und Ausland zu fördern, die der Gewinnung, Verarbeitung und dem Recycling von kritischen Rohstoffen dienen. So soll der Fonds einen Beitrag zur Sicherheit der Roh­stoff­versorgung Deutschlands leisten und zugleich Abhängigkeiten von einzelnen Staaten verringern.

Das Wichtigste in Kürze

  • In Frage kommen Vorhaben im Bereich Bergbau, Weiter­verarbeit­ung und/oder Recycling.
  • Genutzt werden diversifizierte Finanzierungen, insbesondere Eigen­kapital­instrumente.
  • Das Finanzierungs­budget wird in der Regel zwischen 50 Mio. und 150 Mio. Euro liegen (abhängig vom Projekt).
  • Rohstoffe stehen auf der Critical-Raw-Materials-Liste der EU.
  • DERA-Klassifizierung: mindestens Risikogruppe 2, aber vor allem Risikogruppe 3.
  • Keine Abdeckung von Explorations­risiken.

Maßgeblich ist, dass durch Projekt­beteiligungen oder Vereinbarungen mit Projekt­gesellschaften ein Beitrag zur Stärkung der Binnen­wirtschaft durch den langfristigen Bezug kritischer Rohstoffe, auch in weiterverarbeiteter Form, für Produktions­standorte in Deutschland geleistet wird.

Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haus­halts­mitteln.

Voraussetzungen für Förderung durch KfW

Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, sind folgende Voraus­setzungen zwingend kumulativ zu erfüllen:

  • Das Vorhaben besteht im Bereich Bergbau, Weiter­verarbeitung und/oder Recycling.
  • Die in Frage stehenden Roh­stoffe befinden sich auf der Critical-raw-materials-Liste der EU.
  • Das Projekt befindet sich nicht in sanktions­bewährten Ländern oder in solchen, bei denen eine Liefer­abhängig­keit Deutschlands/der EU noch verstärkt würde.
  • Es werden keine reinen Explorations­risiken finanziert. Eine Finanzierung im Rahmen einer Pre-Feasibility-Phase ist nur möglich, sofern diese bereits fast abgeschlossen ist und laut unabhängiger Experten­einschätzung als aussichtsreich zu bewerten ist.
  • Der Finanzierungs­bedarf sollte in der Regel nicht unter 50 Mio. Euro und nicht über 150 Mio. Euro liegen (im Fall von Eigen­kapital nur Minderheits­beteiligungen durch den Bund).
  • Das Projekt ist langfristig angelegt.
  • Es bestehen konkrete Off-take-Absichten/­Verträge für Produktionsstandorte in Deutschland oder der EU für mindestens fünf Jahre mit Verlängerungs­option. Die abnehmenden Unternehmen haben ihren Sitz in der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland und stellen die (verarbeiteten) Rohstoffe vorrangig der deutschen/­EU-Industrie zur Verfügung.
  • Eine industrielle Führerschaft/­Mehrheitsbeteiligung liegt nicht beim Bund. Eine mögliche Beteiligung über den Rohstoff­fonds muss mit entsprechenden Stimmrechten einhergehen.
  • Das Vorhaben wird im Einklang mit der jeweiligen nationalen Gesetz­gebung sowie internationalen Umwelt- und Sozial­standards vorbereitet.

Ausgestaltung der Finanzierung

Eine Förderung könnte je nach Projekt mit diversifizierten Finanzierungen, insbesondere mit Eigenkapital­instrumenten erfolgen. Die entsprechenden Konditionen werden individuell je Projekt und Finanzierungs­instrument gestaltet. Grundsätzlich geht die KfW dabei von einem positiven Private-Investor-Test (PIT) aus, andernfalls bedarf das Engagement einer Genehmigung durch die EU.

Antragsverfahren

  1. Einreichung: Wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der KfW erfüllt, können Sie das Kontaktformular unten auf der KfW-Website ausfüllen und das ausgefüllte Due Diligence Sheet (PDF, 201 KB, barrierefrei) beifügen.
  2. Vorauswahl: Die Vorselektion der Projekte erfolgt durch die KfW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung eines eingereichten Projektes (Prüfphase) obliegt ausschließlich dem Bund.
  3. Prüfphase:
  • In der Prüfphase beauftragt der Bund einen unabhängigen Gutachter zur Erstellung eines Gutachtens zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zur risikomäßigen Vertretbarkeit des jeweiligen Vorhabens. Die Bestellung des Gutachters ist veranlasst (Stand: Juni 2025).
  • Es erfolgt eine Bewertung der vorhandenen Projekt­informationen und/oder Beauftragung der für das jeweilige Vorhaben nötigen Due Diligence durch den Gutachter (unter anderem Markt, Technik, ­Geologie) und die KfW (Umwelt- und Sozial­verträglichkeit).
  • Die KfW wird sich gemeinsam mit Ihnen über die individuelle Ausgestaltung abstimmen (Offtake, Governance, Umwelt- und Sozial­management, Finanzierungs­instrument etc.).

 4. Entscheidung: Die finale Entscheidung über die Projekt­investition erfolgt allein durch den Bund.

Die KfW hat auf ihrer Webseite alle wesentlichen Informationen, Formulare und Unterlagen für die Unternehmen veröffentlicht, die einen Projektvorschlag einreichen möchten. Dort finden Sie auch Antworten auf die Fragen "Wie lange dauert der Prozess/die Entscheidung?", "Welche Rolle nimmt der externe Gutachter ein?" und "Welche Rolle spielen Umwelt- und Sozialstandards?". Über das hinterlegte Kontaktformular können Fragen an die KfW gerichtet werden.

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