Special Deutschland Rohstoffsicherung
Rohstofffonds der Bundesregierung startet
Der Rohstofffonds des Bundes startet in die Umsetzung. Interessierte Unternehmen können ihre Projekte bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einreichen.
05.06.2025
Von Edda Wolf | Bonn
Der Rohstofffonds der Bundesregierung geht in die Umsetzung. Er war im Frühjahr 2024 vom Bundeswirtschaftsministerium angekündigt worden. Der Fonds wird die Finanzierung von Projekten unterstützen, mit denen die Rohstoffversorgung deutscher Unternehmen und die Resilienz der Lieferketten für die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden. Als zentraler Ansprechpartner für den Rohstofffonds dient die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Zielsetzung des Rohstofffonds
Grundsätzlich zielt der Rohstofffonds darauf ab, Projekte im In- und Ausland zu fördern, die der Gewinnung, Verarbeitung und dem Recycling von kritischen Rohstoffen dienen. So soll der Fonds einen Beitrag zur Sicherheit der Rohstoffversorgung Deutschlands leisten und zugleich Abhängigkeiten von einzelnen Staaten verringern.
Das Wichtigste in Kürze
- In Frage kommen Vorhaben im Bereich Bergbau, Weiterverarbeitung und/oder Recycling.
- Genutzt werden diversifizierte Finanzierungen, insbesondere Eigenkapitalinstrumente.
- Das Finanzierungsbudget wird in der Regel zwischen 50 Mio. und 150 Mio. Euro liegen (abhängig vom Projekt).
- Rohstoffe stehen auf der Critical-Raw-Materials-Liste der EU.
- DERA-Klassifizierung: mindestens Risikogruppe 2, aber vor allem Risikogruppe 3.
- Keine Abdeckung von Explorationsrisiken.
Maßgeblich ist, dass durch Projektbeteiligungen oder Vereinbarungen mit Projektgesellschaften ein Beitrag zur Stärkung der Binnenwirtschaft durch den langfristigen Bezug kritischer Rohstoffe, auch in weiterverarbeiteter Form, für Produktionsstandorte in Deutschland geleistet wird.
Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln.
Voraussetzungen für Förderung durch KfW
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, sind folgende Voraussetzungen zwingend kumulativ zu erfüllen:
- Das Vorhaben besteht im Bereich Bergbau, Weiterverarbeitung und/oder Recycling.
- Die in Frage stehenden Rohstoffe befinden sich auf der Critical-raw-materials-Liste der EU.
- Das Projekt befindet sich nicht in sanktionsbewährten Ländern oder in solchen, bei denen eine Lieferabhängigkeit Deutschlands/der EU noch verstärkt würde.
- Es werden keine reinen Explorationsrisiken finanziert. Eine Finanzierung im Rahmen einer Pre-Feasibility-Phase ist nur möglich, sofern diese bereits fast abgeschlossen ist und laut unabhängiger Experteneinschätzung als aussichtsreich zu bewerten ist.
- Der Finanzierungsbedarf sollte in der Regel nicht unter 50 Mio. Euro und nicht über 150 Mio. Euro liegen (im Fall von Eigenkapital nur Minderheitsbeteiligungen durch den Bund).
- Das Projekt ist langfristig angelegt.
- Es bestehen konkrete Off-take-Absichten/Verträge für Produktionsstandorte in Deutschland oder der EU für mindestens fünf Jahre mit Verlängerungsoption. Die abnehmenden Unternehmen haben ihren Sitz in der EU und mindestens eine Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland und stellen die (verarbeiteten) Rohstoffe vorrangig der deutschen/EU-Industrie zur Verfügung.
- Eine industrielle Führerschaft/Mehrheitsbeteiligung liegt nicht beim Bund. Eine mögliche Beteiligung über den Rohstofffonds muss mit entsprechenden Stimmrechten einhergehen.
- Das Vorhaben wird im Einklang mit der jeweiligen nationalen Gesetzgebung sowie internationalen Umwelt- und Sozialstandards vorbereitet.
Ausgestaltung der Finanzierung
Eine Förderung könnte je nach Projekt mit diversifizierten Finanzierungen, insbesondere mit Eigenkapitalinstrumenten erfolgen. Die entsprechenden Konditionen werden individuell je Projekt und Finanzierungsinstrument gestaltet. Grundsätzlich geht die KfW dabei von einem positiven Private-Investor-Test (PIT) aus, andernfalls bedarf das Engagement einer Genehmigung durch die EU.
Antragsverfahren
- Einreichung: Wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der KfW erfüllt, können Sie das Kontaktformular unten auf der KfW-Website ausfüllen und das ausgefüllte Due Diligence Sheet (PDF, 201 KB, barrierefrei) beifügen.
- Vorauswahl: Die Vorselektion der Projekte erfolgt durch die KfW in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rohstoffagentur. Die Entscheidung über die Weiterverfolgung eines eingereichten Projektes (Prüfphase) obliegt ausschließlich dem Bund.
- Prüfphase:
- In der Prüfphase beauftragt der Bund einen unabhängigen Gutachter zur Erstellung eines Gutachtens zur wirtschaftlichen Tragfähigkeit und zur risikomäßigen Vertretbarkeit des jeweiligen Vorhabens. Die Bestellung des Gutachters ist veranlasst (Stand: Juni 2025).
- Es erfolgt eine Bewertung der vorhandenen Projektinformationen und/oder Beauftragung der für das jeweilige Vorhaben nötigen Due Diligence durch den Gutachter (unter anderem Markt, Technik, Geologie) und die KfW (Umwelt- und Sozialverträglichkeit).
- Die KfW wird sich gemeinsam mit Ihnen über die individuelle Ausgestaltung abstimmen (Offtake, Governance, Umwelt- und Sozialmanagement, Finanzierungsinstrument etc.).
4. Entscheidung: Die finale Entscheidung über die Projektinvestition erfolgt allein durch den Bund.
Die KfW hat auf ihrer Webseite alle wesentlichen Informationen, Formulare und Unterlagen für die Unternehmen veröffentlicht, die einen Projektvorschlag einreichen möchten. Dort finden Sie auch Antworten auf die Fragen "Wie lange dauert der Prozess/die Entscheidung?", "Welche Rolle nimmt der externe Gutachter ein?" und "Welche Rolle spielen Umwelt- und Sozialstandards?". Über das hinterlegte Kontaktformular können Fragen an die KfW gerichtet werden.