Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?

Special | EU | Rohstoffsicherung

Europäische Union beschließt Verordnung zu kritischen Rohstoffen

Die EU ist bei der Versorgung mit kritischen Rohstoffen wie seltenen Erden stark abhängig von Drittstaaten wie China. Durch ein neues Regelwerk soll sich das bis 2030 ändern.

Von Edda Wolf | Bonn

  • Europäische Union sichert ihre Rohstoffversorgung

    Die EU will ihre Versorgung mit kritischen Rohstoffen verbessern. Dazu sollen die Bezugsquellen diversifiziert, Lieferketten gestärkt und die Kreislaufwirtschaft ausgebaut werden.

    Damit die Europäische Union ihre Klima- und Digitalziele erreichen kann, muss sie sich um die Exploration, Gewinnung, Verarbeitung und das Recycling kritischer Rohstoffe sowie um sichere Lieferketten kümmern. Gallium und Silizium werden für Solarpaneele benötigt. Bor wird für Windturbinen verwendet. Lithium, Kobalt, Nickel und seltene Erden werden in der Batterieherstellung eingesetzt. Titan und Wolfram sind in der Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie essenziell.

    Mit der Verordnung zu kritischen Rohstoffen, dem Critical Raw Materials Act, schafft die EU einen gemeinsamen Rechtsrahmen, um ihre Industrie sicher und nachhaltig mit kritischen Rohstoffen zu versorgen und dabei unabhängiger von einzelnen Lieferländern zu werden. So sollen die wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit und strategische Autonomie der EU gewahrt werden.

    Der Rat der EU hat dem Critical Raw Materials Act am 18. März 2024 zugestimmt. Dies ist der letzte Schritt des Entscheidungsverfahrens. Als nächstes erfolgt die Veröffentlichung im Amtsblatt der EU. Bereits in wenigen Wochen tritt die neue EU-Verordnung in Kraft. Ein informatives Dokument ist auch die Mitteilung der EU-Kommission „Eine sichere und nachhaltige Versorgung mit kritischen Rohstoffen zur Förderung des grünen und des digitalen Wandels“ (Brüssel, den 16.3.2023).

    Eigene Gewinnung und Recycling werden ausgebaut

    Mithilfe der Verordnung zu kritischen Rohstoffen will die EU ihre eigenen Kapazitäten ausbauen und ihre Lieferketten weniger anfällig machen. Die gesamte Wertschöpfungskette soll auf allen Stufen Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Recycling gestärkt werden. Die EU verfolgt zudem in ihrer internationalen Handelspolitik mehrere Ansätze zur Rohstoffsicherung, insbesondere Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern.

    Ziel ist die Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung der EU mit kritischen Rohstoffen durch:

    1. Stärkung aller Stufen der europäischen Wertschöpfungskette von kritischen Rohstoffen,
    2. Ausbau des Monitoring, um das Risiko einer Unterbrechung der Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu überwachen und zu mindern,
    3. Ausbau der Kreislaufwirtschaft und Verbesserung der Nachhaltigkeit von kritischen Rohstoffen,
    4. Diversifizierung der Importe von kritischen Rohstoffen, um strategische Abhängigkeiten zu reduzieren.

    Wichtigste Punkte der Verordnung über kritische Rohstoffe

    1. Festlegung klarer Prioritäten bei Rohstoffen: Das Gesetz definiert 34 kritische und 17 strategische Rohstoffe, die für grüne und digitale Technologien sowie für die Raumfahrt- und Verteidigungsindustrie essenziell sind. 
    2. Richtwerte für die europäischen Kapazitäten entlang der Lieferkette strategischer Rohstoffe für 2030: Der Zugang der EU zu kritischen und strategischen Rohstoffen soll durch ehrgeizige Benchmarks für Gewinnung, Verarbeitung, Recycling und Diversifizierung der Importquellen sichergestellt werden – Deckung des jährlichen Rohstoffbedarfs der EU zu 10 Prozent aus eigener Förderung, zu 40 Prozent aus eigener Verarbeitung und zu 25 Prozent aus Recycling. Ferner sollte die EU nicht mehr als 65 Prozent ihres jährlichen Bedarfs an einem strategischen Rohstoff aus einem einzigen Nicht-EU-Land beziehen.
    3. Aufbau europäischer Kapazitäten: Die EU will ihre gesamte Wertschöpfungskette auf allen Stufen – Exploration, Abbau, Verarbeitung, Recycling – stärken. Dazu sieht die EU-Verordnung nationale Explorationsprogramme sowie für strategische Projekte eine einheitliche Anlaufstelle, kürzere Genehmigungsverfahren und einen leichteren Zugriff auf Finanzmittel vor.
    4. Höhere Belastbarkeit der Lieferketten: Um ihre Lieferketten abzusichern, will die EU deren Überwachung mithilfe von Stresstests erhöhen, den koordinierten Aufbau strategischer Vorräte sicherstellen sowie nachhaltige Investitionen und nachhaltigen Handel fördern. Die EU-Verordnung fordert Risikobewertungen entlang der Lieferkette von den EU-Mitgliedstaaten und Großunternehmen, die strategische Technologien herstellen.
    5. Investitionen in Forschung, Innovation und Kompetenzen: Die EU will innovative Technologien im Bereich kritischer Rohstoffe vorantreiben. Im Rahmen einer Kompetenzpartnerschaft und einer Rohstoffakademie sollen Arbeitskräfte die nötigen Fachkenntnisse vermittelt bekommen.
    6. Förderung einer nachhaltigen und kreislauforientierten Rohstoffwirtschaft: Das Recycling von Rohstoffen und ein starker Sekundärmarkt spielen eine wichtige Rolle. Deshalb wurden Maßnahmen beschlossen, damit kritische Rohstoffe aus Abfallentsorgungseinrichtungen und Gebrauchtwaren zurückgewonnen werden. Um die Nachhaltigkeit der kritischen Rohstoffe auf dem EU-Markt zu gewährleisten, werden Erklärungen zum ökologischen Fußabdruck der Rohstoffe und Zertifizierungssysteme eingeführt.

    Internationale Handelspolitik zur Rohstoffsicherung

    Die EU ist stark von Importen kritischer Rohstoffe aus Nicht-EU-Ländern abhängig, gerade bei Technologien für den grünen und digitalen Wandel. Diese Abhängigkeit führt in Verbindung mit der steigenden weltweiten Nachfrage zu anfälligen Lieferketten.

    Der Critical Raw Materials Act sieht vor, dass strategische Projekte für Rohstoffe auch in Nicht-EU-Ländern durchgeführt werden können. Aktuell baut die EU ihre strategischen Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern aus. 

    Außerdem hat die EU mit gleich gesinnten Ländern eine neue Plattform für die Zusammenarbeit im Bereich kritischer Rohstoffe gegründet. Am 5. April 2024 gaben die EU, die USA und weitere Mitglieder der Minerals Security Partnership (MSP) sowie Kasachstan, Namibia, die Ukraine und Usbekistan den Start des Minerals Security Partnership Forum (MSP-Forum) bekannt. Die MSP ist eine Zusammenarbeit von 14 Ländern und der EU, um öffentliche und private Investitionen in verantwortungsvolle Lieferketten für kritische Mineralien weltweit zu fördern. Zu den MSP-Partnern gehören Australien, Kanada, die USA, das Vereinigte Königreich, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Norwegen, Schweden, Indien, Japan, die Republik Korea und die EU (vertreten durch die EU-Kommission). 

    Ferner will die EU weitere Freihandels- und Investitionsförderabkommen schließen und die Welthandelsorganisation (WTO) stärken. Dadurch sollen das Risiko von Investitionen im Ausland verringert und unfaire Handelspraktiken im Zusammenhang mit Rohstoffen bekämpft werden.

    Europäische Union: Internationale Handelspolitik zur Sicherung der Rohstoffversorgung

    1. Ausbau des Netzwerks strategischer Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern 
    2. Gründung eines Critical Raw Materials Club mit interessierten Ländern weltweit
    3. Abschluss weiterer Freihandels- und Investitionsförderabkommen
    4. Stärkung der Welthandelsorganisation (WTO)
    5. Nutzung des Global Gateway für Projekte entlang der Rohstoffwertschöpfungskette

    Im Rahmen der Global-Gateway-Strategie bemüht sich die EU besonders um Partnerschaften mit Schwellen- und Entwicklungsländern. Sie will die harte und weiche Infrastruktur des Global Gateway für Projekte entlang der Rohstoffwertschöpfungskette nutzen. Beispielsweise finanziert die EU zwölf strategische Transportkorridore in Afrika. Der neueste verläuft von der DR Kongo über Sambia nach Angola. Nach seinem Zielort in Angola heißt er Lobito-Korridor. Die EU unterstützt an diesen Strecken den (Aus-)Bau von Straßen, Schienenwegen, Flughäfen, Seehäfen und Wasserstraßen.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Kritische und strategische Rohstoffe werden priorisiert

    Die EU konzentriert sich bei ihrer Rohstoffpolitik auf 34 kritische Rohstoffe, die von besonderer wirtschaftlicher Bedeutung sind und bei denen das Lieferrisiko hoch ist.

    Der Critical Raw Materials Act beinhaltet eine Liste strategischer Rohstoffe (17) und eine Liste der kritischen Rohstoffe (34). Siehe hierzu Kapitel II, Artikel 3 und 4 sowie die Anhänge I und II.

    Die kritischen Rohstoffe wurden aufgrund ihrer großen wirtschaftlichen Bedeutung und des hohen Versorgungsrisikos ausgewählt. Diese Metalle und Mineralien werden als kritisch eingestuft, weil 

    • die Produkte, die aus ihnen hergestellt werden, von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind,

    • die Versorgung mit diesen Materialien aufgrund der hohen Konzentration von Produktion und Verarbeitung in einer kleinen Zahl von Ländern mit großen Risiken behaftet ist, 

    • sie einzigartige Eigenschaften haben, die die Verfügbarkeit praktikabler Ersatzstoffe einschränken.

    Die kritischen Rohstoffe werden unter anderem für erneuerbare Energien, Wasserstoff-, digitale und grüne Technologien benötigt (z.B. Windturbinen, Solarpaneele, stationäre Speicher, Batterien für Elektroautos, Brennstoffzellen, Elektronik, 5G-Mobilfunk). Dazu gehören unter anderem Lithium, Kobalt, Nickel und Seltenerdmetalle.

    Die strategischen Rohstoffe sind eine Teilmenge der kritischen Rohstoffe. Sie sind für den grünen und digitalen Wandel sowie für die Verteidigungs- und Raumfahrtindustrie von entscheidender Bedeutung. Und die prognostizierte Nachfrage übersteigt das Angebot erheblich.

    Was sind kritische und was strategische Rohstoffe?

    Kritische Rohstoffe

    • große wirtschaftliche Bedeutung für die EU
    • hohes Versorgungsrisiko 

    Strategische Rohstoffe

    • Schlüssel für strategische Technologien - grüne Transformation, Digitalisierung, Verteidigung, Raumfahrt
    • prognostizierte Nachfrage übersteigt Angebot

    Um möglichen technologischen und wirtschaftlichen Veränderungen Rechnung zu tragen, sollen beide Listen regelmäßig überprüft und gegebenenfalls aktualisiert werden. Gleichzeitig können die EU-Mitgliedstaaten zusätzliche Listen auf der Grundlage spezifischer nationaler Bedürfnisse erstellen und entsprechend auf nationaler Ebene handeln.

    Kritische und strategische Rohstoffe werden in vielen Fällen als Nebenprodukte anderer wichtiger Extraktions-, Verarbeitungs- und Recyclingprozesse gewonnen, verarbeitet oder recycelt. Deshalb soll der Nebenproduktcharakter von Rohstoffen keinen Einfluss auf ihre Aufnahme in die Listen oder ihren Geltungsbereich durch die einschlägigen Bestimmungen der gesamten EU-Verordnung haben.

    Liste strategischer Rohstoffe

    1. Bauxit/Aluminiumoxid/Aluminium 

    2. Bor (Metallurgiequalität)

    3. Gallium

    4. Germanium

    5. Graphit (Batteriequalität)

    6. Kobalt

    7. Kupfer

    8. Lithium (Batteriequalität)

    9. Magnesiummetall

    10. Mangan (Batteriequalität)

    11. Nickel (Batteriequalität)

    12. Platingruppenmetalle

    13. Seltenerdmetalle für Magnete 

           (Nd, Pr, Tb, Dy, Gd, Sm, Ce)

    14. Siliziummetall

    15. Titanmetall

    16. Wismut

    17. Wolfram

    Quelle: EU, Critical Raw Materials Act, Anhang I Strategische Rohstoffe, Abschnitt 1, Liste strategischer Rohstoffe

    Liste kritischer Rohstoffe

    1. Antimon
    2. Arsen
    3. Bauxit/Aluminiumoxid/Aluminium
    4. Baryt
    5. Beryllium
    6. Bor
    7. Feldspat
    8. Flussspat
    9. Gallium
    10. Germanium 
    11. Graphit
    12. Hafnium
    13. Helium
    14. Kobalt
    15. Kokskohle
    16. Kupfer
    17. Schwere Seltenerdmetalle
    18. Leichte Erdmetalle
    19. Lithium

    20. Magnesium

    21. Mangan

    22. Nickel (Batteriequalität)

    23. Niob

    24. Phosphatgestein

    25. Phosphor

    26. Platingruppenmetalle

    27. Scandium

    28. Siliziummetall

    29. Strontium

    30. Tantal

    31. Titanmetall

    32. Vanadium

    33. Wismut

    34. Wolfram

    Quelle: EU, Critical Raw Materials Act, Anhang II Kritische Rohstoffe, Abschnitt 1, Liste kritischer Rohstoffe

     

    Von Edda Wolf | Bonn

  • EU baut Kapazitäten für kritische Rohstoffe aus

    Um Kapazitäten für kritische Rohstoffe aufzubauen, unterstützt die Europäische Union strategische Projekte, richtet One-Stop-Shops ein und verpflichtet die EU-Staaten zur Exploration.

    Damit eine sichere Rohstoffversorgung der Europäischen Union gewährleistet wird, sieht der Critical Raw Materials Act folgende Maßnahmen vor:

    • Auswahl und Unterstützung strategischer Projekte von privaten Investoren, 

    • Nationale Programme zur Exploration kritischer Rohstoffe der EU-Mitgliedstaaten,

    • Überwachung und Stresstests der Lieferketten strategischer Rohstoffe,

    • Koordinierung der Vorräte an strategischen Rohstoffen zwischen den EU-Mitgliedstaaten,

    • System zum freiwilligen gemeinsamen Einkauf strategischer Rohstoffe,

    • Koordinierung aller Maßnahmen durch einen Europäischen Ausschuss für kritische Rohstoffe.

    Die Europäische Union will die eigenen Kapazitäten zur Exploration, Gewinnung, Verarbeitung und zum Recycling strategischer und kritischer Rohstoffe ausbauen. Dazu plant sie, bedeutende Projekte für strategische Rohstoffe von privaten Investoren (strategische Projekte) zu unterstützen, One-Stop-Shops für Projektträger einzurichten und die EU-Staaten zu verstärkter Exploration zu verpflichten.

    Strategische Projekte

    Hierzu will die EU-Kommission Projekte für strategische Rohstoffe in der EU oder in Drittländern identifizieren und unterstützen. Die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen (Kapitel III, Abschnitte 1 bis 3) sieht einen Rechtsrahmen für strategische Projekte vor, die sich mit der Gewinnung, der Verarbeitung oder dem Recycling strategischer Rohstoffe befassen oder zur Produktion relevanter Ersatzmaterialien beitragen.

    Ausgewählt werden die Projekte von der EU-Kommission, die dabei durch den Europäischen Ausschuss für kritische Rohstoffe beraten wird, auf der Grundlage von:

    • Beitrag zur Versorgungssicherheit,
    • technische Machbarkeit,
    • ökologische und soziale Nachhaltigkeit,
    • grenzüberschreitende Leistungen in der EU oder
    • wirtschaftliche und soziale Leistungen in Drittländern.

    Strategische Projekte werden wie folgt unterstützt:

    • Prioritätsstatus im nationalen und EU-Recht, Dringlichkeit für Verwaltungs- und Gerichtsverfahren;

    • einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop) in den EU-Mitgliedstaaten;

    • gestraffte und planbare Genehmigungsverfahren in der EU: 

      - 24 Monate für strategische Projekte zur Gewinnung,

      - 15 Monate für strategische Projekte nur zur Verarbeitung oder zum Recycling;

    • Bestimmungen zur Erleichterung und zeitnahen Bereitstellung von Umweltprüfungen und -genehmigungen, ohne den Umwelt- und Sozialschutz zu schwächen;
    • Koordination und Beratung zur Sicherung der verbleibenden Finanzierung, Unterstützung beim Zugang zu Finanzmitteln (z.B. Finanzierungsfazilitäten, Risikominderungsmechanismen für Investitionen);
    • Bestimmungen, um den Abschluss von Abnahmevereinbarungen zu erleichtern.

    In Ausnahmefällen, wenn die Art, die Komplexität, der Standort oder der Umfang des vorgeschlagenen Projekts dies erfordern, kann die zuständige nationale Behörde die Frist für Gewinnungsprojekte um höchstens drei Monate und die Frist für Verarbeitungs- oder Recyclingprojekte um höchstens einen Monat verlängern (siehe Kapitel III, Abschnitt 2, Artikel 10). Diese Ausnahmen zielen darauf ab, in komplexen Fällen eine sinnvolle Zusammenarbeit mit den von den Projekten betroffenen lokalen Gemeinden und eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung sicherzustellen.

    Einzige Anlaufstelle für Projektträger 

    Die Genehmigungsverfahren für Projekte im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen sollen beschleunigt werden. Jeder EU-Mitgliedstaat ist dazu verpflichtet, eine Behörde als einzige Anlaufstelle (One-Stop-Shop) für Projektträger zu benennen oder einzurichten (siehe Kapitel III, Abschnitt 2, Artikel 8).  

    Die einzige Anlaufstelle ist dafür zuständig, Informationen bereitzustellen und das Genehmigungsverfahren für Projekte für kritische Rohstoffe zu vereinfachen und zu koordinieren. Dort sollen Projektträger alle Genehmigungen erhalten, statt mit verschiedenen Behörden kommunizieren zu müssen. Alle für das Genehmigungsverfahren relevanten Unterlagen können in elektronischer Form eingereicht werden.

    Die Zuständigkeiten der nationalen Behörde oder die damit verbundenen Aufgaben können für jedes Projekt für kritische Rohstoffe einer anderen Behörde übertragen oder von einer anderen Behörde wahrgenommen werden, sofern die zuständige nationale Behörde den Projektträger über diese Übertragung unterrichtet und

    • für jedes Projekt nur eine einzige Behörde zuständig ist,
    • die Behörde die Vorlage aller relevanten Unterlagen und Informationen koordiniert.

    Nationale Explorationsprogramme

    Jeder EU-Mitgliedstaat muss ein nationales Programm für die allgemeine Exploration kritischer Rohstoffe erstellen (gemäß Kapitel III, Abschnitt 4). Die nationalen Programme werden mindestens alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls aktualisiert.

    Ziele: 

    • Erweiterung des geologischen Wissens über Vorkommen kritischer Rohstoffe in der EU,
    • Entwicklung von gezielten öffentlichen und privaten Explorations- und Gewinnungsprojekten erleichtern.

    Die nationalen Explorationsprogramme umfassen folgende Maßnahmen:

    • Kartierung von Mineralienvorkommen in einem geeigneten Maßstab,
    • geochemische Analysen (Böden, Sedimente, Gesteine),
    • geowissenschaftliche Untersuchungen,
    • Verarbeitung der Daten und Erstellung von Vorhersagekarten,
    • Neuauswertung bestehender geowissenschaftlicher Vermessungsdaten.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Strategische Projekte erhalten Unterstützung

    Bedeutende Vorhaben zur Sicherung der Versorgung der Europäischen Union mit strategischen Rohstoffen kommen als strategische Projekte in den Genuss von staatlicher Unterstützung.

    Die Europäische Union hat beschlossen, ihre Wertschöpfungskette für strategische Rohstoffe auf allen Stufen zu stärken, indem sie strategische Projekte mit gestrafften Genehmigungsverfahren und einem verbesserten Zugang zu Finanzmitteln unterstützt. Damit ein Projekt in den Genuss dieser Förderung kommen kann, muss es bestimmte Bedingungen erfüllen.

    Auswahl strategischer Projekte ist an Kriterien geknüpft

    Voraussetzung für die Anerkennung eines Vorhabens als strategisches Projekt ist, dass es die Kriterien gemäß Kapitel III, Abschnitt 1, Artikel 5 erfüllt. 

    Checkliste: Kriterien, die für die Anerkennung als strategisches Projekt erfüllt sein müssen

    1. Das Projekt würde einen bedeutenden Beitrag zur Sicherung der Versorgung der EU mit strategischen Rohstoffen leisten.
    2. Das Projekt ist oder wird innerhalb eines angemessenen Zeitraums technisch machbar sein.
    3. Das erwartete Produktionsvolumen des Projekts an strategischen Rohstoffen oder Ersatzmaterialien kann mit hinreichender Sicherheit geschätzt werden.
    4. Das Projekt würde ökologisch und sozial nachhaltig umgesetzt werden.
    5. Bei Projekten in der EU hätte das Projekt grenzüberschreitende Vorteile über den betreffenden Mitgliedstaat hinaus, auch für nachgelagerte Sektoren.
    6. Bei Projekten in Drittländern, bei denen es sich um Schwellen- oder Entwicklungsländer handelt, wäre das Projekt für die EU und das betreffende Drittland von beiderseitigem Nutzen, wenn es in diesem Land einen Mehrwert schafft.

    Erachtet die EU-Kommission diese Kriterien als erfüllt, veröffentlicht sie die Anerkennung als strategisches Projekt in einem Beschluss. 

    Auch Projekte, bei denen strategische Rohstoffe als Nebenprodukt anfallen, kommen für die Förderung in Frage, wenn sie alle relevanten Kriterien erfüllen.

    Strategische Projekte können auch in Drittländern entwickelt werden, zum gegenseitigen Nutzen der EU und ihrer Partner. Die EU will Investitionen, Produktion und Handel von Rohstoffen mit zuverlässigen Partnerländern diversifizieren. Sie arbeitet im Rahmen strategischer Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern zusammen (Kanada, Grönland, Argentinien, Chile, Norwegen, Kasachstan, Ukraine, DR Kongo, Namibia, Sambia; Stand: März 2024) und will diesen Länderkreis künftig erweitern. 

    Bei Projekten in Schwellen- und Entwicklungsländern sollte das Projekt für die EU und das jeweilige Drittland von beiderseitigem Nutzen sein und in diesem Land einen Mehrwert schaffen, wobei auch seine Kohärenz mit der Handelspolitik der EU zu berücksichtigen ist. Dieser Mehrwert kann aus dem Beitrag des Projekts zu mehr als einer Stufe der Wertschöpfungskette sowie aus der Schaffung umfassenderer wirtschaftlicher und sozialer Vorteile durch das Projekt, einschließlich der Schaffung von Arbeitsplätzen im Einklang mit internationalen Standards, bestehen.

    Für die Antragstellung erforderliche Unterlagen

    Der Antrag auf Anerkennung eines Rohstoffvorhabens als strategisches Projekt ist vom Projektträger bei der EU-Kommission einzureichen. Der Antrag muss gemäß der Verordnung Kapitel III, Abschnitt 1, Artikel 6 enthalten:

    Checkliste: Erforderliche Unterlagen für die Antragstellung

    1. einschlägige Nachweise in Bezug auf die Erfüllung der in Artikel 5 Absatz 1 festgelegten Kriterien

    2. Klassifizierung des Projekts gemäß der Rahmenklassifikation für Ressourcen der Vereinten Nationen, belegt durch entsprechende Nachweise

    3. Zeitplan für die Umsetzung des Projekts, einschließlich einer Übersicht über die für das Projekt erforderlichen Genehmigungen und den Stand des jeweiligen Genehmigungsverfahrens

    4. Plan mit Maßnahmen zur Förderung der öffentlichen Akzeptanz, wie die Beteiligung betroffener Gemeinschaften, die Einrichtung von Kommunikationskanälen mit lokalen Organisationen und Behörden, Sensibilisierungs- und Informationskampagnen sowie Schadensbegrenzungs- und Ausgleichsmechanismen

    5. Informationen über die Kontrolle (Eigentümerstruktur) der an dem Projekt beteiligten Unternehmen und falls mehrere Unternehmen beteiligt sind, Informationen über die relative Beteiligung jedes Unternehmens am Projekt

    6. Geschäftsplan, der die finanzielle Tragfähigkeit des Projekts bewertet (Überblick über die Finanzierung und bereits gesicherte Abnahmevereinbarungen)

    7. Schätzungen zur potenziellen Schaffung von Arbeitsplätzen und zum Bedarf des Projekts an qualifizierten Arbeitskräften sowie Neuqualifizierung und beruflicher Weiterbildung

    Um das Antragsverfahren zu harmonisieren, wird die EU-Kommission eine einheitliche Vorlage für Anträge bereitstellen. Ist die EU-Kommission der Auffassung, dass die im Antrag enthaltenen Angaben unvollständig sind, so gibt sie dem Antragsteller Gelegenheit, die zusätzlichen Informationen, die zur fristgerechten Vervollständigung des Antrags erforderlich sind, vorzulegen.

    Außerdem wird die EU-Kommission eine offene Aufforderung mit regelmäßigen Stichtagen organisieren für Projektträger, die sich um den Status strategischer Projekte bewerben. Dabei legt Kommission mindestens vier Stichtage pro Jahr fest.

    Der Europäische Ausschuss für kritische Rohstoffe erörtert auf der Grundlage eines fairen und transparenten Verfahrens die Vollständigkeit des Antrags. Er gibt eine Stellungnahme dazu ab, ob das vorgeschlagene Projekt die festgelegten Kriterien erfüllt. 

    Die EU-Kommission leitet dann den vollständigen Antrag an den EU-Mitgliedstaat oder das Drittland, dessen Hoheitsgebiet von dem vorgeschlagenen Projekt betroffen wäre, weiter. Betroffene EU-Staaten und Drittländer können Einwände gegen Projekte erheben. Hält ein EU-Staat oder ein Drittland nach der Erörterung an seinen Einwänden fest, kommt das Projekt nicht für den Status eines strategischen Projekts in Frage. Die Kommission genehmigt den Antrag nicht, bevor sie nicht die ausdrückliche Genehmigung des betreffenden Landes erhalten hat. Allein die Behörden der EU-Mitgliedsländer bleiben für die Erteilung von Genehmigungen für strategische Projekte zuständig. Die Staaten können somit verhindern, dass einem Projekt auf ihrem Hoheitsgebiet ein strategischer Status zuerkannt wird.

    Die EU-Kommission trifft unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Ausschusses für kritische Rohstoffe ihre Entscheidung über die Anerkennung als strategisches Projekt innerhalb von 60 Tagen nach Bestätigung der Vollständigkeit des Antrags und benachrichtigt den Antragsteller darüber.

    Stellt die EU-Kommission fest, dass ein strategisches Projekt die festgelegten Kriterien nicht mehr erfüllt, oder dass sich seine Anerkennung auf einen Antrag mit falschen Angaben stützte, so kann sie unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ausschusses und des verantwortlichen Projektträgers den Beschluss über die Gewährung des Status als strategisches Projekt aufheben. Projekte, die nicht mehr als strategische Projekte anerkannt sind, verlieren alle mit diesem Status verbundenen Rechte im Rahmen dieser Verordnung.

    Projektträger müssen alle zwei Jahre Bericht erstatten

    Der Träger eines strategischen Projektes ist verpflichtet, der EU-Kommission alle zwei Jahre einen Bericht vorzulegen, der mindestens folgende Informationen enthält:

    • Fortschritte bei der Umsetzung des Projekts, insbesondere im Hinblick auf das Genehmigungsverfahren; 
    • gegebenenfalls Gründe für Verzögerungen im Vergleich zum eingereichten Zeitplan und einen Plan zur Überwindung dieser Verzögerungen;
    • Fortschritte bei der Finanzierung des Projekts, einschließlich Informationen zur finanziellen Unterstützung aus öffentlichen Mitteln.

    Außerdem muss der Projektträger der EU-Kommission mitteilen: 

    • Änderungen am Projekt, die sich auf die Erfüllung der festgelegten Anerkennungskriterien auswirken; 
    • dauerhafte Veränderungen in der Kontrolle (Eigentümerstruktur) der am Projekt beteiligten Unternehmen.

    Der Projektträger muss eine spezielle Projektwebsite einrichten und regelmäßig aktualisieren. Diese Website muss Informationen zu ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen und Vorteilen des Projekts enthalten. Die Website muss für die Öffentlichkeit frei zugänglich und in einer oder mehreren Sprachen verfügbar sein, die von der örtlichen Bevölkerung leicht verstanden werden können.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Europäische Union stärkt Resilienz der Lieferketten

    Zur Risikovorsorge plant die EU eine genaue Überwachung der Lieferketten und regelmäßige Stresstests. Außerdem koordiniert sie die Vorräte und den Einkauf strategischer Rohstoffe.

    Wichtigstes Ziel der Europäischen Union zu kritischen Rohstoffen ist es, das Risiko einer Unterbrechung der Versorgung zu minimieren. Dazu verstärkt sie die Risikoüberwachung und -vorsorge entlang der Lieferketten. Die EU-Mitgliedstaaten und in der EU ansässige Großunternehmen, die strategische Technologien unter Einsatz von strategischen Rohstoffen produzieren, sollen für potenzielle Probleme gut gewappnet sein.

    Überwachung und Stresstests der Lieferketten

    Die EU plant hierzu, die Risiken für die Versorgung mit kritischen Rohstoffen genau zu überwachen und regelmäßig Stresstests für die Lieferketten durchzuführen (gemäß Kapitel IV, Artikel 19). Die Überwachung umfasst Handelsströme, Angebot und Nachfrage, Angebotskonzentration sowie Erzeugung in der EU und weltweit. Diese Daten dienen als Basis für ein Frühwarnsystem.

    Mindestens alle drei Jahre soll ein Stresstest für die Lieferkette jedes strategischen Rohstoffs durchgeführt werden. Dabei wird die Anfälligkeit der Lieferkette des relevanten strategischen Rohstoffs für Versorgungsunterbrechungen bewertet, indem die Auswirkungen verschiedener Szenarien, die eine Unterbrechung verursachen können, geschätzt werden. 

    Auch große Unternehmen, die bestimmte strategische Technologien in der Europäischen Union herstellen, müssen alle zwei Jahre ein Audit ihrer Lieferketten für strategische Rohstoffe durchführen. Mehr hierzu im Abschnitt "Großunternehmen müssen regelmäßig Audits durchführen".

    Die EU-Kommission wird bei der Überwachung und den Stresstests mit den nationalen Behörden der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und bei Bedarf Warnungen vor möglichen Versorgungsunterbrechungen aussprechen.

    Koordinierung strategischer Vorräte

    Die Vorratshaltung für strategische Rohstoffe soll künftig zwischen den EU-Mitgliedstaaten koordiniert werden (gemäß Kapitel IV, Artikel 21 und 22). Hierzu sollen die EU-Staaten einen Bericht über ihre strategischen Vorräte (Lagerbestände) an strategischen Rohstoffen an die EU-Kommission übermitteln. Diese legt einen Richtwert für ein sicheres Niveau der Unionsvorräte für jeden strategischen Rohstoff fest. 

    Drohen die Unionsvorräte unter dieses Niveau zu sinken oder droht eine Unterbrechung der Lieferkette, kann die EU-Kommission Stellungnahmen an die EU-Mitgliedstaaten richten, um 

    • den Umfang der strategischen Vorräte in den jeweiligen Mitgliedstaaten zu erhöhen,

    • die Vorschriften oder Verfahren für die Freigabe, Zuteilung und Verteilung strategischer Vorräte zu ändern oder zu koordinieren, damit die potenzielle grenzüberschreitende Zugänglichkeit verbessert wird, insbesondere wenn dies für die Produktion strategischer Technologien erforderlich ist.

    Mit den Stellungnahmen verfügt die EU-Kommission jedoch nur über ein schwaches Mittel, um auf die EU-Mitgliedstaaten einzuwirken. Diese sind nicht verpflichtet, strategische Vorräte zu halten oder zu teilen.

    Gemeinsamer Einkauf von strategischen Rohstoffen

    Die EU-Kommission wird ein System zur freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von strategischen Rohstoffen einrichten und betreiben lassen (gemäß Kapitel IV, Artikel 24). Das IT-System soll die Nachfrage interessierter Käufer von strategischen Rohstoffen bündeln und Angebote von Lieferanten einholen, um der aggregierten Nachfrage gerecht zu werden und die Preise potenziell zu senken. Vom System sollen Unternehmen mit Sitz in der EU, die strategische Rohstoffe verbrauchen, und Behörden der EU-Mitgliedstaaten, die für strategische Vorräte zuständig sind, profitieren. Es zielt sowohl auf unverarbeitete als auch auf verarbeitete strategische Rohstoffe. 

    Stärkung der Resilienz der Lieferketten

    Risikoüberwachung

    • Bewertung des Beschaffungsrisikos kritischer und strategischer Rohstoffe
    • Hin zur Echtzeitüberwachung (Handelsströme; Nachfrage und Angebot; Konzentration des Angebots; europäische und globale Produktion)
    • Frühwarnsystem

    Risikovorsorge 

    • Stresstests der Lieferketten
    • Reporting und Koordinierung strategischer Vorräte
    • Freiwilliger gemeinsamer Einkauf

    Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe

    Zur Koordinierung aller Maßnahmen wird ein Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe gebildet (siehe Kapitel VII, Artikel 34 und 35). Der Ausschuss soll das Fachwissen der EU-Kommission und der EU-Mitgliedstaaten bündeln, um Rohstoffmärkte zu analysieren und zu überwachen, Risiken zu bewerten, Empfehlungen zu Abhilfestrategien zu geben, strategische Projekte zu unterstützen und strategische Vorräte zu koordinieren. Darüber hinaus wird der Ausschuss die Prioritäten und Ziele strategischer Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern erörtern sowie diese Partnerschaften mit ähnlichen Partnerschaften, die von den Mitgliedstaaten geschlossen wurden, koordinieren.

    Der Ausschuss setzt sich zusammen aus hochrangigen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission. Den Vorsitz führt die Kommission. Der Ausschuss wird die EU-Kommission beraten und bei der Umsetzung der Verordnung zu kritischen Rohstoffen unterstützen, indem er bei Koordinierung, Informationsaustausch und Zusammenarbeit hilft.

    Der Ausschuss tritt zusammen mindestens: 

    • alle drei Monate für die Bewertung von Anträgen für strategische Projekte,

    • alle sechs Monate für die Entwicklung der Überwachung der Lieferketten,

    • einmal jährlich, um die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Verpflichtungen zur Exploration zu erörtern und für Aktualisierungen der Listen kritischer und strategischer Rohstoffe.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Großunternehmen müssen regelmäßig Audits durchführen

    Große Unternehmen, die strategische Technologien in der Europäischen Union herstellen, müssen alle zwei Jahre ein Audit ihrer Lieferketten für strategische Rohstoffe durchführen.

    Große Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitenden, die bestimmte strategische Technologien unter Verwendung strategischer Rohstoffe in der Europäischen Union herstellen, müssen alle zwei Jahre ein Audit ihrer Lieferketten durchführen (Critical Raw Materials Act, Kapitel IV, Artikel 23). Dieses beinhaltet einen Stresstest auf Unternehmensebene, um Schwachstellen zu identifizieren. 

    Das Audit umfasst:

    1. Kartierung der Herkunft der verwendeten strategischen Rohstoffe (wo diese strategischen Rohstoffe gewonnen, verarbeitet oder recycelt werden), 
    2. Stresstest für ihre Lieferkette strategischer Rohstoffe mit Analyse der Faktoren, die sich auf ihre Rohstoffversorgung auswirken könnten und Bewertung ihrer Anfälligkeit für Unterbrechungen der Versorgung (Auswirkungen verschiedener Szenarien abschätzen). 

    Dem Vorstand des Unternehmens ist ein Bericht über die durchgeführte Risikobewertung vorzulegen (ohne Pflicht zur Veröffentlichung). 

    Unternehmen, die ihren Verpflichtungen, in Bezug auf die Risikovorsorge, die Projektberichterstattung und die Informationen über die Recyclingfähigkeit nicht nachkommen, sollen mit Strafen belegt werden können.

    Definition Großunternehmen

    Ein "Großunternehmen" ist jedes Unternehmen, für das ein Jahresabschluss erstellt wurde und das im letzten Geschäftsjahr durchschnittlich mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigt und einen weltweiten Nettoumsatz von mehr als 150 Millionen Euro erzielt hat.

    Definition Strategische Technologien

    "Strategische Technologien" bezeichnet Schlüsseltechnologien, die für den ökologischen und digitalen Wandel sowie für Verteidigungs-, Luft- und Raumfahrtanwendungen von entscheidender Bedeutung sind. Es geht um Ausrüstung für die:

    • Erzeugung erneuerbarer Energien

    • Batterien für Energiespeicherung

    • Wärmepumpen

    • Wasserstoffproduktion und -nutzung

    • Elektromobilität

    • Antriebsmotoren

    • fortschrittliche Chips

    • Datenübertragung und -speicherung

    • mobile elektronische Geräte

    • additive Fertigung, Robotik 

    • Drohnen, Raketenwerfer, Satelliten

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Europäische Union setzt auf Kreislaufwirtschaft

    Ein Viertel des Jahresverbrauchs an strategischen Rohstoffen in der Europäischen Union soll künftig aus Recycling gedeckt werden. 

    Die Europäische Union will einen wachsenden Anteil ihres Verbrauchs an kritischen und strategischen Rohstoffen künftig durch Sekundärrohstoffe, mehr Materialeffizienz und alternative Materialien decken (siehe Kapitel V „Nachhaltigkeit“, Abschnitt 1 „Kreislaufprinzip“). Die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen enthält deshalb Maßnahmen für den/die:

    1. Ausbau der Kreislaufwirtschaft, 

    2. Erhöhung der Materialeffizienz,

    3. Entwicklung von Ersatzmaterialien (Substitution). 

    Bis 2030 sollen mindestens 25 Prozent des jährlichen Verbrauchs strategischer Rohstoffe in der Europäischen Union aus dem Recycling gedeckt werden. Zu diesem Zweck sollen die Recyclingkapazitäten ausgebaut werden, damit sie künftig dem Rohstoffkreislauf deutlich steigende Mengen jedes kritischen Rohstoffs wieder zuführen können. Angesichts aktuell niedriger Recyclingquoten gerade bei strategischen Rohstoffen ist dies ein äußerst ambitioniertes Ziel.

    Nationale Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft

    Die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, die Rückgewinnung von kritischen Rohstoffen aus gebrauchten Produkten, Komponenten und mineralischen Abfällen zu verbessern (siehe Kapitel V, Abschnitt 1, Artikel 25). Jeder EU-Mitgliedstaat muss bis drei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung nationale Programme annehmen und durchführen, die mit ihren Maßnahmen darauf abzielen:

    • die Sammlung und das Recycling von Abfällen mit hohem Potenzial für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe (einschließlich Metallschrott) zu steigern, 
    • die Wiederverwendung von Produkten und Bestandteilen mit hohem Potenzial für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe steigern,
    • den Einsatz sekundärer kritischer Rohstoffe in der Produktion zu erhöhen, 
    • die technologische Reife von Recyclingtechnologien für kritische Rohstoffe zu verbessern, 
    • die Materialeffizienz zu erhöhen,
    • den Ersatz kritischer Rohstoffe durch alternative Materialien zu fördern (Aufnahme von Unterstützungsmaßnahmen in nationale Forschungs- und Innovationsprogramme),
    • Arbeitskräfte für die Kreislaufwirtschaft zu qualifizieren.

    Die EU-Kommission wird dazu eine Liste von Produkten, Komponenten und Abfallströmen erstellen, die ein hohes Potenzial für die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe haben. Die nationalen Programme können finanzielle Anreize wie Rabatte, monetäre Vergütungen oder Pfandsysteme vorsehen, um die Wiederverwendung von Produkten oder deren Bestandteilen und die Sammlung von Abfällen zu fördern. 

    Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus mineralischen Abfällen

    Die EU-Verordnung verpflichtet alle EU-Mitgliedstaaten, die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus mineralischen Abfällen in (insbesondere stillgelegten) Abfallentsorgungseinrichtungen zu fördern. Jeder Mitgliedstaat muss bis vier Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung hierzu Maßnahmen beschließen und umsetzen (gemäß Kapitel V, Abschnitt 1, Artikel 26). 

    In einem ersten Schritt soll ein Überblick über das Potenzial an recycelbaren kritischen Rohstoffen gewonnen werden. Deshalb verpflichtet die EU-Verordnung die EU-Mitgliedstaaten dazu, nationale Datenbanken mit Informationen über (stillgelegte) Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle, die potenziell technisch verwertbare Mengen kritischer Rohstoffe enthalten, einzurichten. Diese Datenbanken müssen öffentlich zugänglich gemacht und regelmäßig aktualisiert werden. 

    Im zweiten Schritt müssen Betreiber von Abfallverwertungsanlagen, die gemäß Artikel 5 der Richtlinie 2006/21/EG zur Vorlage von Abfallbewirtschaftungspläne verpflichtet sind, eine wirtschaftliche Bewertungsstudie über die mögliche Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus:

    • den in der Entsorgungseinrichtung gelagerten mineralischen Abfällen und
    • den anfallenden mineralischen Abfällen oder der gewonnenen Menge, bevor diese zu Abfall wird,

    vorlegen. Diese Studie umfasst Schätzungen der Mengen und Konzentrationen der kritischen Rohstoffe sowie eine Bewertung ihrer technischen und wirtschaftlichen Verwertbarkeit. Dazu sind repräsentative geochemische Proben zu entnehmen. Werden Hinweise auf potenziell wirtschaftlich verwertbare Mengen kritischer Rohstoffe gefunden, würde sich eine detailliertere Probenentnahme mit anschließender chemischer und mineralogischer Charakterisierung unter Einbeziehung von Bohrkernen oder gleichwertigen Techniken anschließen.

    Recycling von Dauermagneten

    Ein wichtiges Augenmerk der Europäischen Union gilt dem Recycling von Dauermagneten, weil diese aus Seltenerdmetallen, Nickel und Kobalt bestehen. Bestimmte Waren, die Dauermagnete enthalten, müssen künftig gekennzeichnet werden, damit diese Magnete später ausgebaut und recycelt werden können. Ab dem 1. Januar 2031 kann die EU-Kommission mithilfe von delegierten Rechtsakten zudem Mindestanteile für Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium, Bor, Samarium, Nickel und Kobalt, die aus Verbraucherabfällen zurückgewonnen wurden, in Dauermagneten festlegen. Mehr Details hierzu lesen Sie im Abschnitt "Für Dauermagnete wird Kennzeichnungspflicht eingeführt".

    Verbesserung der Nachhaltigkeit von Rohstoffen

    Kreislaufwirtschaft fördern

    • Nationale Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft für kritische Rohstoffe
      • Sammlung, Recycling und Wiederverwendung steigern
      • Einsatz von Sekundärrohstoffen in der Produktion erhöhen
      • Recyclingtechnologien entwickeln
    • Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus Anlagen zur Verwertung mineralischer Abfälle
    • Recyclingfähigkeit und Recyclinganteil bei Dauermagneten erhöhen

    Zertifizierungssysteme zur Verbesserung der Nachhaltigkeit von Rohstoffen anerkennen

    Ökologischen Fußabdruck von Rohstoffen verringern

    Neue Berichtspflichten für die EU-Staaten

    Die EU-Mitgliedstaaten sollen Informationen über die Annahme nationaler Programme für Kreislaufwirtschaft und den Fortschritt bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen übermitteln. Die EU-Kommission wird Durchführungsrechtsakte erlassen, um das Format und die Einzelheiten dieser Berichterstattung festzulegen. Mengen von kritischen Rohstoffen, die aus Elektro- und Elektronik-Altgeräten entfernt und zurückgewonnen wurden, müssen die EU-Staaten gesondert ermitteln und melden (gemäß Kapitel V, Abschnitt 1, Artikel 25, Absatz 5).

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Für Dauermagnete wird Kennzeichnungspflicht eingeführt

    Die EU führt eine Kennzeichnungspflicht für 12 Warenarten ein, die Dauermagnete enthalten. Künftig sollen diese Magnete ausgebaut und enthaltene Seltenerdmetalle recycelt werden.

    Ein wichtiges Augenmerk der Europäischen Union gilt dem Recycling von Dauermagneten, weil diese aus Seltenerdmetallen, Nickel und Kobalt bestehen. Waren, die Dauermagnete enthalten, müssen künftig gekennzeichnet werden, damit diese Magnete später ausgebaut und recycelt werden können (siehe Kapitel V, Abschnitt 1, Artikel 27).

    Kennzeichnungspflichtige Waren

    Die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen sieht eine Kennzeichnungspflicht für Dauermagnete in folgenden Produkten vor:

    Kennzeichnungspflicht für Dauermagnete in bestimmten Produkten

    • Magnetresonanztomographiegeräte
    • Windenergiegeneratoren
    • Industrieroboter
    • Kraftfahrzeuge
    • leichte Transportmittel
    • Kältegeneratoren
    • Wärmepumpen
    • Elektromotoren, auch wenn sie in andere Produkte integriert sind
    • Waschmaschinen (automatische) und Wäschetrockner
    • Mikrowellen
    • Staubsauger
    • Geschirrspüler

    Für Magnetresonanztomographiegeräte, Kraftfahrzeuge und leichte Transportmittel, die typgenehmigte Fahrzeuge der Kategorie L sind, gelten die Anforderungen erst ab fünf Jahren nach dem Datum des Inkrafttretens der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen.

    Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind Produkte, die hauptsächlich für Verteidigungs- oder Raumfahrtanwendungen ausgelegt sind. 

    So hat die Kennzeichnung zu erfolgen

    Ab drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen ist jede natürliche oder juristische Person, die vorgenannte Waren in der EU in Verkehr bringt, verpflichtet, ein deutlich sichtbares, gut lesbares und unauslöschliches Etikett am Produkt anzubringen. Darauf ist anzugeben:

    • ob diese Produkte einen oder mehrere Dauermagnete enthalten oder nicht;
    • wenn das Produkt einen oder mehrere Dauermagnete enthält, ob diese Magnete zu einem der folgenden Typen gehören: Neodym-Eisen-Bor, Samarium-Kobalt, Aluminium-Nickel-Kobalt, Ferrit.

    Die EU-Kommission erlässt einen Durchführungsrechtsakt, der das genaue Format für die genannte Kennzeichnung festlegt. 

    Ab drei Jahre nach Inkrafttreten der EU-Verordnung muss jede natürliche oder juristische Person, die vorgenannte Produkte in der EU in Verkehr bringt, außerdem sicherstellen, dass ein Datenträger mit einer eindeutigen Produktkennung am oder im Produkt vorhanden ist, die den Zugang zu folgenden Informationen ermöglicht: 

    • Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Postanschrift der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person und gegebenenfalls elektronische Kommunikationsmittel, unter denen sie kontaktiert werden können,
    • Angaben über Gewicht, Lage und chemische Zusammensetzung aller einzelnen im Produkt enthaltenen Dauermagnete sowie über das Vorhandensein und die Art der Magnetbeschichtungen, Klebstoffe und etwaigen Zusatzstoffe;
    • Informationen, die den Zugang zu allen und die Entfernung aller im Produkt enthaltenen Dauermagnete ermöglichen, einschließlich der Abfolge aller Entfernungsschritte, Werkzeuge oder Technologien, die dafür erforderlich sind.

    Die eindeutige Produktkennung muss in ein Register hochgeladen werden.

    Für Produkte, für die gemäß der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte der EU ein Produktpass erforderlich ist, müssen die genannten Informationen in diesen Produktpass aufgenommen werden. 

    Unternehmen oder Einzelkaufleute, die entsprechende Produkte auf den EU-Markt bringen, müssen sicherstellen, dass die genannten Informationen vollständig, aktuell und genau sind und mindestens für einen Zeitraum der typischen Lebensdauer des Produkts plus zehn Jahre verfügbar bleiben. Und zwar auch nach einer Insolvenz, einer Liquidation oder einer Einstellung der Tätigkeit der verantwortlichen juristischen oder natürlichen Person in der Europäischen Union.

    Die genannten Informationen müssen Recyclingunternehmen, Marktüberwachungsbehörden und Zollbehörden zugänglich sein.

    Mindestanteile von Recyclingrohstoffen in Dauermagneten geplant

    Innerhalb von drei Jahren nach dem Inkrafttreten der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen oder zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des delegierten Rechtsakts müssen alle natürlichen und juristischen Personen, die Produkte mit Dauermagneten in Verkehr bringen, bei denen das Gesamtgewicht aller Dauermagnete 0,2 kg übersteigt, den Anteil an Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium, Bor, Samarium, Nickel und Kobalt, die aus Verbraucherabfällen gewonnen wurden und in den Dauermagneten enthalten sind, auf einer Website öffentlich zugänglich machen. 

    Natürliche und juristische Personen, die die genannten Produkte zum Verkauf anbieten (auch im Fernabsatz) oder im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit zur Schau stellen, müssen sicherstellen, dass ihre Kunden Zugang zu den Informationen haben, bevor sie durch einen Kaufvertrag gebunden werden.

    Ab dem 1. Januar 2031 kann die EU-Kommission mithilfe von delegierten Rechtsakten Mindestanteile für Neodym, Dysprosium, Praseodym, Terbium, Bor, Samarium, Nickel und Kobalt, die aus Verbraucherabfällen zurückgewonnen wurden, in Dauermagneten festlegen (gemäß Kapitel V, Abschnitt 1, Artikel 28). 

    Die EU-Kommission wird innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten der Verordnung Regeln zur Berechnung und Überprüfung der Seltenerdmetall-Anteile aus Recycling erlassen. Es sind Übergangsfristen vorgesehen, um die Einhaltung der Maßnahme sicherzustellen.

    Konformitätsnachweis für Produkte mit Dauermagneten erforderlich

    Vor dem Inverkehrbringen eines unter Artikel 28 oder 29 fallenden Produkts in der Europäischen Union müssen die verantwortlichen natürlichen oder juristischen Personen sicherstellen, dass ein Verfahren zur Konformitätsbewertung durchgeführt und die erforderlichen technischen Unterlagen erstellt wurden. Wurde die Konformität eines Produkts mit den geltenden Anforderungen durch das Konformitätsbewertungsverfahren nachgewiesen, stellen die verantwortlichen natürlichen oder juristischen Personen sicher, dass eine EU-Konformitätserklärung erstellt und die CE-Kennzeichnung am Produkt angebracht wurde.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Ökologischer Fußabdruck und Zertifizierungssysteme für Rohstoffe

    Um zum Klima- und Umweltschutz beizutragen, will die Europäische Union den ökologischen Fußabdruck kritischer Rohstoffe verringern und die Nachhaltigkeit verbessern. 

    Die Europäische Union will den ökologischen Fußabdruck kritischer Rohstoffe verringern und die Nachhaltigkeit verbessern. Damit will sie dazu beitragen, ihre Klima- und Umweltzielen zu erreichen. 

    Europäische Union: Maßnahmen für mehr Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe

    • Anerkennung von Zertifizierungssystemen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der kritischen Rohstoffe, die auf den EU-Markt gebracht werden
    • Ökologischen Fußabdruck verringern durch verstärkte Bemühungen, etwaige negative Auswirkungen in Bezug auf Arbeitsrechte, Menschenrechte und Umweltschutz abzumildern

    Zertifizierungssysteme zur Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe

    Regierungen oder Organisationen (wie Industrieverbände), die Zertifizierungssysteme für die Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe entwickeln und überwachen (Systemeigentümer), können die Anerkennung ihrer Systeme durch die EU-Kommission beantragen. Die EU-Kommission erstellt ein Register anerkannter Systeme und hält es auf dem neuesten Stand. Dieses Register wird auf einer öffentlichen Website frei zugänglich gemacht (siehe Kapitel V, Abschnitt 2, Artikel 29).

    Erklärung zum ökologischen Fußabdruck

    Der EU-Kommission wird die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte zu erlassen, um Regeln für die Berechnung und Überprüfung des ökologischen Fußabdrucks verschiedener kritischer Rohstoffe festzulegen (siehe Kapitel V, Abschnitt 2, Artikel 30). Treibhausgasemissionen sollen eine der Umweltkategorien sein.

    Jede natürliche oder juristische Person, die kritische Rohstoffe (einschließlich verarbeiteter und recycelter Rohstoffe) in der EU in Verkehr bringt, für die die Kommission Berechnungs- und Überprüfungsregeln erlassen hat, muss eine leicht verständliche Erklärung zum ökologischen Fußabdruck auf einer frei zugänglichen Website zur Verfügung stellen (gemäß Kapitel V, Abschnitt 2, Artikel 30, Absatz 5). Diese Anforderung gilt für jeden einzelnen kritischen Rohstofftyp, der in Verkehr gebracht wird. Sie gilt nicht für kritische Rohstoffe, die in Zwischen- oder Endprodukten enthalten sind.

    Die Erklärung zum ökologischen Fußabdruck muss folgende Angaben enthalten:

    1. Name, eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke und Postanschrift der verantwortlichen natürlichen oder juristischen Person und gegebenenfalls elektronische Kommunikationsmittel, unter denen sie kontaktiert werden können,
    2. Informationen über die Art des kritischen Rohstoffs, für den die Anmeldung gilt,
    3. gegebenenfalls Informationen über das Land und die Region, in denen der kritische Rohstoff gewonnen, verarbeitet, raffiniert und recycelt wurde,
    4. den ökologischen Fußabdruck kritischer Rohstoffe, der gemäß den geltenden Überprüfungs- und Berechnungsvorschriften berechnet wird,
    5. Leistungsklasse für den ökologischen Fußabdruck, der der kritische Rohstoff entspricht,
    6. einen Weblink, über den auf eine öffentliche Fassung der Studie zurückgegriffen werden kann, auf die sich die Ergebnisse der Erklärung zum ökologischen Fußabdruck stützen.

    Wenn natürliche und juristische Personen kritische Rohstoffe zum Verkauf anbieten (auch im Fernabsatz) oder diese im Rahmen einer kommerziellen Tätigkeit zur Schau stellen (Ausstellung, Messen), müssen sie sicherstellen, dass ihre Kunden Zugang zum ökologischen Fußabdruck haben, bevor sie durch einen Kaufvertrag gebunden werden.

    Bedeutung der UN-Rahmenklassifikation für Rohstoffe wächst

    Die neue EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen verleiht der Rahmenklassifikation der Vereinten Nationen für Rohstoffe, United Nations Framework Classification for Resources (UNFC), künftig mehr Bedeutung. Die UNFC ist ein System zur Klassifizierung von Rohstoffprojekten, um eine globale Vergleichbarkeit von Vorhaben auch bei unterschiedlicher Entwicklungsstufe, Provenienz und Ressourcentyp zu schaffen. Die Einstufung erfolgt anhand von drei Achsen: 

    • Vertrauensgrad in die Prognose der Produktionsmengen, 
    • technische Machbarkeit und Reife, 
    • ökologische und sozio-ökonomische Tragfähigkeit. 

    Ziel ist es, eine Vergleichbarkeit der Reserven- und Ressourcenabschätzungen unterschiedlicher internationaler Bewertungssysteme in der Rohstoffwirtschaft zu schaffen. Beispielsweise dient die internationale CRIRSCO-Berichtsvorlage (Committee for Mineral Reserves International Reporting Standards) vornehmlich der Abschätzung der Menge beziehungsweise Volumina eines Rohstoffes, während die UNFC einen Ansatz als ganzheitliches Schirmsystem anstrebt. Die Risiken für Gesellschaft, Umwelt, Wirtschaft und Investoren, die mit einem Vorhaben verbunden sind, werden in dem ressourcenübergreifend vergleichbaren UNFC Klassifikationsschema verdeutlicht. 

    Im Rahmen der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen gibt es vier Handlungsbereiche, in welche die UNFC integriert wurde:

    1. Für die Anerkennung als strategisches Projekt bei der EU Kommission dient die UNFC als Schlüsselkriterium und muss Anträgen beigefügt werden. 
    2. EU-Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, ihre nationalen Explorationsprogramme zu intensivieren und Explorationsergebnisse UNFC-konform einzustufen. 
    3. Es besteht eine Informationspflicht von Mitgliedstaaten an die EU-Kommission über neue und bestehende Projekte im Bereich kritischer Rohstoffe, inklusive UNFC-konformer Klassifikation. 
    4. Projekte als Teil der nationalen Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft sollen gemäß UNFC klassifiziert werden. Dies zielt vor allem auf die Rückgewinnung kritischer Rohstoffe aus mineralischen Abfällen ab.

    Die EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen verleiht damit der UNFC eine erweiterte Bedeutung in allen Bereichen und Stadien von Vorhaben der Rohstoffversorgung und -sicherung, einschließlich der Recyclingrohstoffe.

    Zur Pressemeldung der United Nations Economic Commission for Europe "UN Framework Classification for Resources will be instrumental in the EU Critical Raw Materials strategy"

    Zum Chart des Monats März 2024 der Deutschen Rohstoffagentur (DERA) "Die wachsende Bedeutung des UNFC für Rohstoffvorhaben"
     

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Vor- und Nachteile für deutsche Unternehmen

    Die Verordnung bringt für Unternehmen Vorteile durch die geplante Unterstützung für Projekte und Kreislaufwirtschaft. Dagegen bedeutet das Monitoring vor allem mehr Bürokratie.

    Ein Vorteil für deutsche Unternehmen ist die vorgesehene Unterstützung bei der Erschließung von strategischen Rohstoffen in der Europäischen Union und in Drittländern. Eine Verkürzung der Genehmigungsverfahren für strategische Projekte zum Rohstoffabbau auf 24 Monate - statt bisher über 10 Jahre - wäre ein großes Plus. Auch die vorgesehenen zentralen Anlaufstellen (One-Stop-Shops) je EU-Mitgliedsland und die Unterstützung beim Zugang zu Finanzierung würden Unternehmen entlasten.

    Der Ausbau der Kreislaufwirtschaft und die Rohstoffpartnerschaften mit Drittländern bieten ebenfalls Chancen für deutsche Unternehmen. Wichtig wäre aus europäischer Sicht zudem, durch Handelsabkommen Drittstaaten zu verpflichten, auf Exportverbote für Rohstoffe zu verzichten.

    Dagegen drohen beim Ausbau des staatlichen Monitoring zusätzliche Berichts- und Informationspflichten, kostenintensive Audits und Zertifizierungen sowie andere Bürokratiebelastungen für europäische (deutsche) Unternehmen. Dies gilt auch für die Kennzeichnungspflicht von Produkten mit Dauermagneten und die geplanten Erklärungen zum ökologischen Fußabdruck der Rohstoffe.

    Von Edda Wolf | Bonn

  • Rechtsgrundlage und Kapitelübersicht

    Hier finden Sie den Weblink zum vollständigen Text der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen, ergänzt um einen Überblick über den Inhalt der zehn Kapitel und sechs Anhänge.

    Verordnung zur Schaffung eines Rahmens zur Gewährleistung einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen (EU 2023/0079)

    Kapitel I enthält die allgemeinen Bestimmungen und die Begriffsdefinitionen. Das Ziel der Verordnung besteht darin, den Zugang der EU zu einer sicheren und nachhaltigen Versorgung mit kritischen Rohstoffen zu gewährleisten. 

    Teilziele:

    • Stärkung der Kapazitäten der EU entlang aller Stufen der Wertschöpfungskette, 
    • Diversifizierung der Rohstoffeinfuhren der EU, 
    • Verbesserung der Überwachungs- und Risikominderungskapazitäten,
    • Gewährleistung eines gut funktionierenden Binnenmarkts bei gleichzeitiger Verbesserung der Nachhaltigkeit und Kreislauffähigkeit kritischer Rohstoffe. 

    Es werden Richtwerte festgelegt, um die Fortschritte bei den ersten beiden Zielen zu messen.

    Kapitel II enthält Listen kritischer und strategischer Rohstoffe, die mindestens alle vier Jahre anhand der in den Anhängen I und II beschriebenen Methoden zu überprüfen sind. Mit diesen Listen wird der Anwendungsbereich der verschiedenen Maßnahmen festgelegt. 

    Kapitel III bildet den Rahmen zur Stärkung der Wertschöpfungskette für strategische Rohstoffe der EU durch Auswahl und Durchführung strategischer Projekte, die durch gestraffte Genehmigungsverfahren, einen erleichterten Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten und eine bessere Koordinierung unterstützt werden sollen.  

    Abschnitt 1: Regeln für die Auswahl und Durchführung strategischer Projekte, wie die Kriterien für die Anerkennung als strategisches Projekt und das Verfahren für die Antragstellung

    Abschnitt 2: Gestraffte Genehmigungsverfahren für Projekte im Zusammenhang mit kritischen Rohstoffen, insbesondere für strategische Projekte

    Abschnitt 3: zielt darauf ab, grundlegende Voraussetzungen für strategische Projekte zu schaffen, einschließlich der Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten zur Beschleunigung ihrer Durchführung, der Koordinierung der finanziellen Unterstützung und der Erleichterung von Abnahmevereinbarungen

    Abschnitt 4: Bestimmungen zur Entwicklung allgemeiner nationaler Explorationsprogramme in Europa, um die Entwicklung von Explorations- und Gewinnungsprojekten zu erleichtern

    In Kapitel IV wird ein Mechanismus für die koordinierte Überwachung der Lieferketten für kritische Rohstoffe entwickelt und es werden Maßnahmen zur Minderung von Versorgungsrisiken vorgeschlagen. Es wird ein Rahmen für die systematische Überwachung der Risiken für die Versorgung mit kritischen Rohstoffen auf den verschiedenen Stufen der Wertschöpfungskette festgelegt. Zur Risikominderung werden die strategischen Vorräte an strategischen Rohstoffen koordiniert, große Einführer und Erzeuger verpflichtet, ihre Lieferketten regelmäßig zu prüfen, und die gemeinsame Beschaffung strategischer Rohstoffe erleichtert.  

    Kapitel V enthält Bestimmungen zur Entwicklung der Kreislauffähigkeit der Märkte für kritische Rohstoffe und zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks kritischer Rohstoffe.

    Abschnitt 1: Vorschriften für die

    • EU-Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft zu erlassen und umzusetzen, insbesondere in Bezug auf Abfallströme mit hohem Potenzial für die Verwertung kritischer Rohstoffe
    • EU-Mitgliedstaaten und die Betreiber von Einrichtungen zur Entsorgung von mineralischen Abfällen, das Potenzial zur Verwertung kritischer Rohstoffe aus Anlagen für mineralische Abfälle zu bewerten
    • Verbesserung der Kreislauffähigkeit von Dauermagneten, indem Informationen über Art und Zusammensetzung der in Produkten enthaltenen Dauermagnete sowie über ihren Gehalt an rezyklierten kritischen Rohstoffen verlangt werden. Nach einer entsprechenden Bewertung ist die Einführung von Mindestschwellenwerten für den Recyclinganteil vorgesehen.

    Abschnitt 2: Vorschriften für die Anerkennung von Zertifizierungssystemen für die Nachhaltigkeit kritischer Rohstoffe durch die EU-Kommission. Bestimmungen über die Angabe des ökologischen Fußabdrucks kritischer Rohstoffe, die in der EU in Verkehr gebracht werden.

    Abschnitt 3: Vorschriften zum freien Verkehr, zur Konformität und zur Marktüberwachung in Bezug auf Produkte, die Dauermagnete und kritische Rohstoffe enthalten, für die der ökologische Fußabdruck angegeben werden muss

    Kapitel VI bietet einen Rahmen für die Zusammenarbeit bei strategischen Rohstoffpartnerschaften mit Nicht-EU-Ländern.

    Mit Kapitel VII wird ein Europäischer Ausschuss für kritische Rohstoffe eingerichtet, der sich aus hochrangigen Vertretern der EU-Mitgliedstaaten und der EU-Kommission zusammensetzt und in dem die Kommission den Vorsitz führt. Der Ausschuss berät die Kommission und unterstützt die Koordinierung, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch, um die Durchführung der Verordnung zu fördern.

    Kapitel VIII und IX umfassen Artikel über delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte sowie über Änderungen an anderen Rechtsvorschriften.

    Kapitel X enthält Artikel über Sanktionen, die Überwachung der Fortschritte und die Durchführung einer Bewertung der Verordnung. Außerdem wird eine gemeinsame Berichterstattung für die Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit verschiedenen Maßnahmen eingeführt. Es enthält einen Artikel, mit dem sichergestellt wird, dass vertrauliche Informationen, die im Rahmen dieser Verordnung erhoben werden, einheitlich behandelt werden.

    Anhang I: Liste der strategischen Rohstoffe und Methode zu ihrer Auswahl

    Anhang II: Liste der kritischen Rohstoffe und Methode zu ihrer Auswahl

    Anhang III: Elemente, die bei der Bewertung der Übereinstimmung eines Rohstoffprojekts mit den Kriterien für die Anerkennung als strategisches Projekt zu berücksichtigen sind

    Anhang IV: Kriterien, die ein anerkanntes Zertifizierungssystem erfüllen muss

    Anhang V: Elemente, die bei der Festlegung von Berechnungs- und Prüfvorschriften für den ökologischen Fußabdruck kritischer Rohstoffe zu berücksichtigen sind

    Anhang VI: Liste der Codes der Kombinierten Nomenklatur und Warenbezeichnungen für diejenigen Produkte, für die die Anforderungen an die Kreislauffähigkeit von Dauermagneten gelten

    Von Edda Wolf | Bonn

nach oben
Feedback

Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.