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Rechtsmeldung EU Recht der öffentlichen Aufträge

Öffentliche Beschaffung: EU legt neue Schwellenwerte fest

Die Schwellenwerte sinken leicht. Sie gelten ab dem 1. Januar 2026 für zwei Jahre.

Von Karl Martin Fischer | Bonn

Die delegierten Verordnungen der Kommission (EU) Nr. 2025/2150, 2021/2151 und 2025/2152 vom 22. Oktober 2025, veröffentlicht im Amtsblatt vom 23. Oktober 2025, senken die Schwellenwerte für die Anwendung formalisierter Verfahren im Zusammenhang mit der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen leicht.

Die neuen Schwellenwerte liegen bei 5.404.000 Euro ohne Steuer für Bau- und Konzessionsverträge (statt 5.538.000 Euro), 140.000 Euro ohne Steuer für staatliche Liefer- und Dienstleistungsverträge (statt 143.000 Euro), 216.000 Euro ohne Steuer für Liefer- und Dienstleistungsverträge anderer Auftragsbehörden (statt 221.000 Euro) und 432.000 Euro ohne die Mehrwertsteuer für Liefer- und Dienstleistungsverträge von Vertragsunternehmen (statt 443.000 Euro).

Ebenfalls relevant in diesem Zusammenhang: Am 3. November 2025 startete die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation zur Überarbeitung der Richtlinien 2014/23/EU und 2014/24/EU zu Konzessionen und Beschaffungen, deren Vorschlag für die zweite Hälfte des Jahres 2026 geplant ist. Sie richtet sich auch an Unternehmen oder Verbände. Stellungnahmen können bis zum 26. Januar 2026 eingereicht werden. Eine Evaluierung, die im Oktober von der Europäischen Kommission vorgelegt wurde, hatte gezeigt, dass die Richtlinien ihre Ziele nur teilweise erreicht haben. Der Bericht stellte einen Mangel an Klarheit und eine zunehmende Komplexität der Regeln sowie einen starken Anstieg des Gesamtwerts der Verträge fest.

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