EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Aluminiumfolie (kleine Rollen) mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen. Die Maßnahmen gelten auch für Einfuhren aus Thailand.
08.08.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Auf Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen (sogenannte kleine Rollen) mit Ursprung in China bestehen seit 2013 Antidumpingmaßnahmen, die bereits 2019 verlängert wurden. Im Juni 2024 leitete die Europäische Kommission eine Auslaufüberprüfung ein. Nach Abschluss dieser Überprüfung gibt sie nun die erneute Verlängerung der Maßnahmen bekannt. Die Zollsätze ändern sich nicht.
Die Maßnahmen gelten erneut für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Folien und dünne Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in China. Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7607 11 11 und ex 7607 19 10 (TARIC-Codes 7607 11 11 11, 7607 11 11 19, 7607 19 10 11 und 7607 19 10 19).
2021 weitete die EU die Antidumpingmaßnahmen auf Einfuhren aus Thailand aus. Diese Ausweitung wird beibehalten: Auf aus Thailand versandte Einfuhren derselben Art bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen, unabhängig davon, ob sie als Ursprungserzeugnis Thailands angemeldet werden oder nicht, gilt der Antidumpingzollsatz für alle übrigen Unternehmen in Höhe von 35,6 Prozent (TARIC-Codes 7607 11 11 11 und 7607 19 10 11).
Unternehmen | Zollsatz (in Prozent) | TARIC-Zusatzcode |
---|---|---|
CeDo (Shanghai) Ltd., Shanghai | 14,2 | B299 |
Ningbo Times Aluminium Foil Technology Co. Ltd., Ningbo | 15,6 | B300 |
Ningbo Favored Commodity Co. Ltd., Yuyao City | 14,6 | B301 |
Able Packaging Co. Ltd, Shanghai | 14,6 | B302 |
Guangzhou Chuanlong Aluminium Foil Product Co. Ltd., Guangzhou | 14,6 | B303 |
Ningbo Ashburn Aluminium Foil Products Co. Ltd., Yuyao City | 14,6 | B304 |
Shanghai Blue Diamond Aluminium Foil Manufacturing Co. Ltd., Shanghai | 14,6 | B305 |
Weifang Quanxin Aluminium Foil Co. Ltd, Linqu | 14,6 | B306 |
Zhengzhou Zhuoshi Tech Co. Ltd., Zhengzhou City | 14,6 | B307 |
Zhuozhou Haoyuan Foil Industry Co. Ltd., Zhouzhou City | 14,6 | B308 |
Zibo Hengzhou Aluminium Plastic Packing Material Co. Ltd, Zibo | 14,6 | B309 |
Yuyao Caelurn Aluminium Foil Products Co. Ltd., Yuyao | 14,6 | B310 |
Alle übrigen Unternehmen | 35,6 | B999 |
Anwendung unternehmensspezifischer Zollsätze
Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: "Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [überprüfte Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Bis zur Vorlage einer solchen Rechnung findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1720 der Kommission vom 6. August 2025 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Folien und dünner Bänder aus Aluminium in Rollen mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L vom 7. August 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Auslaufens; ABl. C vom 3. Juni 2024;
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 317 vom 7. September 2023, S. 6.
Die Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2013
Der endgültige Antidumpingzoll gilt seit 2013 und wurde 2019 Abschluss einer Auslaufüberprüfung verlängert. 2021 weitete die EU die Maßnahmen auf Einfuhren aus Thailand aus.
Quellen:
- Ausweitung: Durchführungsverordnung (EU) 2021/1475; ABl. L 325 vom 15. September 2021, S. 24;
- Durchführungsverordnung (EU) 2019/915; ABl. L 146 vom 5. Juni 2019, S. 63.
- Auslaufüberprüfung ein: Bekanntmachung; ABl. C 95 vom 13. März 2018, S. 8.
- Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens: Bekanntmachung; ABl. C 188 vom 14 Juni 2017, S. 21.
- Vorherige Antidumpnigmaßnahmen: Durchführungsverordnung (EU) Nr. 217/2013; ABl. L 69 vom 13. März 2013, S. 11.
- Vorläufige Antidumpingmaßnahmen: Verordnung (EU) Nr. 833/2012; ABl. L 251 vom 18. September 2021, S. 29.