EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention

Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission gibt die Einführung endgültiger Antidumpingmaßnahmen bekannt.

Von Stefanie Eich | Bonn

Im März 2025 leitete die Europäische Kommission ein Antidumpingverfahren ein. Seit November 2025 galten vorläufige Antidumpingmaßnahmen ein. Nun gibt die Europäische Kommission die Einführung endgültiger Antidumpingzölle bekannt. Diese gelten mit Wirkung vom 19. März 2026. 

Diese Waren sind betroffen

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Phosphorigsäure in fester oder flüssiger (wässriger) Form, auch als Phosphonsäure bezeichnet, die in der Regel unter die CAS-Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 13598-36-2 und 10294-56-1 eingeordnet wird, mit Ursprung in China. Die CUS-Nummern (CUS: Customs Union and Statistics) für diese Ware lauten in der Regel 0021895-1 und 0043878-8.

Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: ex 2811 19 80 (TARIC-Code 2811 19 80 60).

Der endgültige Antidumpingzollsatz auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt, beträgt 122,8 Prozent.

Vereinnahmung der Sicherheitsleistungen, aber keine rückwirkende Erhebung

Um die Ware in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu können, war eine Sicherheit in Höhe des vorläufigen Antidumpingzolls notwendig. Diese wird vereinnahmt. 

Seit Juli 2025 wurden die Einfuhren der betroffenen Ware zollamtlich erfasst. Damit können Antidumpingzölle unter bestimmten Umständen auch rückwirkend erhoben werden. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt. Es gibt somit keine rückwirkende Erhebung der Antidumpingzölle.

Das Verfahren wurde auf Antrag von ICL Europe Coöperatief U.A. eingeleitet.

Quellen: 

  • Durchführungsverordnung (EU) 2026/586 der Kommission vom 17. März 2026 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. März 2026;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/2314 der Kommission vom 17. November 2025 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 18. November 2025;
  • Durchführungsverordnung (EU) 2025/1334 der Kommission vom 10. Juli 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 11. Juli 2025;
  • Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. März 2025.
nach oben
Feedback
Anmeldung

Bitte melden Sie sich auf dieser Seite mit Ihren Zugangsdaten an. Sollten Sie noch kein Benutzerkonto haben, so gelangen Sie über den Button "Neuen Account erstellen" zur kostenlosen Registrierung.