EU Customs & Trade News EU Antidumping, Antisubvention
Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
11.07.2025
Von Stefanie Eich | Bonn
Die EU erfasst alle Einfuhren von Waren, die Gegenstand einer Antidumping- oder Antisubventionsuntersuchung sind. Mit einer zollamtlichen Erfassung ist es möglich, Antidumpingzölle unter bestimmten Bedingungen auch rückwirkend zu erheben. Nun ordnet die EU-Kommission die zollamtliche Erfassung von Phosphorigsäure mit Ursprung in China ab 12. Juli 2025 an.
Diese Waren sind betroffen
Die zollamtliche Erfassung betrifft die Einfuhren, die Gegenstand der Antidumpinguntersuchung sind. Dabei handelt es sich um Phosphorigsäure in fester oder flüssiger (wässriger) Form, auch als Phosphonsäure bezeichnet, die in der Regel unter die CAS-Nummern (CAS: Chemical Abstracts Service) 13598-36-2 und 10294-56-1 eingeordnet wird, mit Ursprung in China. Die CUS-Nummern (CUS: Customs Union and Statistics) für diese Ware lauten in der Regel 0021895-1 und 0043878-8.
Die Ware wird derzeit unter folgendem KN-Code eingereiht: 2811 19 80 (TARIC-Code 2811 19 80 60).
So sieht der Zeitplan aus
Die Kommission hat insgesamt 14 Monate Zeit, um die Untersuchung abzuschließen; in diesem Fall also bis spätestens Mitte Mai 2026. Es besteht die Möglichkeit, vor Abschluss des Verfahrens vorläufige Maßnahmen einzuführen. Dies geschieht in der Regel sieben bis acht Monate nach Veröffentlichung der Einleitungsbekanntmachung, sofern die Kommission davon Gebrauch macht.
Das Verfahren wird auf Antrag von ICL Europe Coöperatief U.A. eingeleitet.
Quellen:
- Durchführungsverordnung (EU) 2025/1334 der Kommission vom 10. Juli 2025 zur zollamtlichen Erfassung der Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. L vom 11. Juli 2025;
- Bekanntmachung der Einleitung eines Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Phosphorigsäure mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C vom 19. März 2025.